Auszug - NEU: mündl. Mitteilung von Herrn Bürgermeister Lindenau zur Verpackungssteuer
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Lindenau teilt mit, dass es neue Sachstände in der Sache Verpackungssteuer gebe. Wie mit dem Bericht VO/2020/09006-02 zugesagt, informiert Herr Bürgermeister Lindenau im Weiteren über die neuen Sachstände und teilt hierzu folgendes mit:
Die einzige deutsche Stadt mit einer solchen Steuer, Tübingen, hat nun vor Gericht eine Niederlage zur dortigen Satzung erlitten.
Wesentliche Gründe des Gerichts für die Stattgabe der Normenkontrollklage waren:
• die örtliche Reduzierung der Steuer ist insbesondere für take-away-Gerichte nicht sichergestellt, da diese auch außerhalb des Gemeindegebietes verbracht werden könnten
• die Verpackungssteuersatzung steht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Verpackungsgesetz). Dies insbesondere, da die bundesgesetzlichen Regelungen eher auf eine Kooperation und nicht auf eine „Bestrafung“ hinwirken.
Somit liege keine örtliche Verbrauchssteuer gem. Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG vor.
Die Tübinger Gemeindevertretung hat die Fortführung des Verfahrens durch Einlegung der Revision beschlossen. Damit ist mit einer weiteren Verfahrensdauer von mindestens 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.
Das Verfahren werde weiter beobachtet und bei Vorliegen neuer Sachstände erneut berichtet.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | x | |
Vertagung |
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Ohne Votum |
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