Die Hansestadt Lübeck hat sich mit dem Projekt „INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK“ für das Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ beworben und im November 2021 eine vorläufige Zusage für die Förderung von insgesamt rund 5 Millionen Euro erhalten. Mit der Aufnahme in die 2. Phase des Antragsverfahrens waren die Kommunen bis Ende Februar 2022 aufgefordert, den Zuwendungsantrag für die Förderung zu stellen. Hierfür hat die Bürgerschaft mit dem kommunalpolitischen Beschluss VO/2022/10829 die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 10 % der angesetzten Gesamtinvestition entschieden.
Im Rahmen des Gesamtprojektes sieht das Teilprojekt 4 „INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK“ die übergeordnete Steuerung der geplanten Maßnahmen und des Prozesses vor. Im Fokus steht die Erarbeitung einer umsetzungsorientierten Innovationsstrategie, welche die vorgesehenen Teilprojekte 1-3 (Innovationszentrum.Lübeck, Wandel.Erleben und Lübeck.Haus), aber auch vorhandene und neue Entwicklungsplanungen auf Basis des Rahmenplanes Innenstadt, des Masterplans Wirtschaft 2025 und des Tourismusentwicklungskonzeptes Lübeck und Travemünde 2030 (TEK), zusammenführt. Mittels eines Partizipationsprozesses durch Fach- und Akteursdialoge gilt es, die Eckpunkte und Anforderungen einer zukunftsfähigen Funktionseinheit Innenstadt mit einem Mix aus Wohnen, Arbeiten, Shopping, Kultur, Bildung, Dienstleistungen und attraktiven öffentlichen Räumen auszuarbeiten. Der Dialogprozess soll bei der Implementierung des Prozesses unterstützen, Stakeholder:innen für den Prozess sensibilisieren und zielorientierte insbesondere auch institutionsübergreifende Operationalisierungsstrukturen bilden. Die Innovationsstrategie stellt die Weichen, um aktuellen Herausforderungen auf lokaler, aber auch überörtlicher Ebene offensiv zu begegnen. Zur externen Unterstützung des Steuerungskreises sowie bei der Umsetzung der Innovationsstrategie soll ein Prozess- und Umsetzungsmanagement begleitend ausgeschrieben werden. Das umfasst unter anderem Aufgaben zur Koordination von Veranstaltungen, Diskursen, Beteiligungen und Öffentlichkeitsarbeit. Im Zuge des Projektes soll ein leerstehendes Objekt in der Innenstadt angemietet und als Planungs- und Prozessbüro während des Gesamtprojektes auch der Arbeitsplatz für das dienstleitende Unternehmen sein und somit Vorort die Bildung von Kollaborationen und Netzwerkstrukturen unterstützen. Da-rüber hinaus ist hier die organisatorische, aber auch inhaltliche Begleitung des Steuerungskreises (GMHL, Stadtplanung, LTM und Wirtschaftsförderung, ggf. weitere) zur Innenstadtentwicklung vorgesehen. Die auszuschreibende Leistung unterteilt sich somit in zwei Aufgabenschwerpunkte, die im Rahmen eines VgV-Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb als Gesamtauftrag ausgeschrieben werden.
Die Aufgabenstellung erfordert ein interdisziplinäres Arbeiten, eine kreative und innovative Herangehensweise und ein breites Fachwissen in verschiedenen Schwerpunkten. Aus diesem Grund wird in der Ausschreibung nicht explizit ein Unternehmen gesucht, sondern auch Bietergemeinschaften sind erwünscht.
Nachfolgend sind die wesentlichen Inhalte der auszuschreibenden Leistung aufgeführt:
- Erarbeitung einer umsetzungsorientierten Innovationsstrategie, die alle Teilprojekte des Innovationskontors berücksichtigt und darüber hinaus neue Impulse für den Wandlungsprozess setzt (6-12 Monate).
Analyse & Synthese des Handlungserfordernisses
Räumliche Schwerpunktsetzung und Positionierung der Innenstadt
Stärkung und Neuausrichtung der Einzelhandelsstrukturen
Umsetzbarkeit der Attraktivitätssteigerung Öffentlicher Raum
Bildung von Netzwerk- und Governancestrukturen
Strategische Verknüpfung/Einsatz und ggf. Neuausrichtung planerischer Instrumente und Prozesse
Versteigung & Resilienz
Vertiefung der Maßnahmen als Impulsgeber:in
- Prozess und Umsetzungsmanagement des Innovationskontors, um den Wandlungsprozess zu koordinieren und die Umsetzung der Innovationsstrategie anzustoßen (bis min. August 2025).
Organisatorische Unterstützung bei der Umsetzung der Innovationsstrategie
Koordinations-, Kommunikations- und Moderationsarbeit zwischen Akteur:innen des Innovationskontors (abgeleitet aus der Innovationsstrategie)
Operationalisierung der strategischen Ziele in konkrete Umsetzungsschritte, deren Implementierung auch innerhalb des Gesamtvorhabens stattfinden. Mitwirkung und Bespielen des Gläsernen Planungsbüro
Steuerung und Controlling, Fördermittelabwicklung
Die von der Planung betroffenen Fachstellen der Hansestadt Lübeck, die Politik und Fachöffentlichkeit sowie alle weiteren für das Projekt relevanten Akteur:innen werden im Rahmen von vorgeladenen Workshop-Veranstaltungen in den Innovationsprozess eingebunden. Die Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht aufzuarbeiten.
Förderrechtliche Situation
Der endgültige Bewilligungsbescheid für die Förderung durch das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor und wird im 3. Quartal 2022 erwartet. Im Zuge des Förderantrags wurden die Gesamtkosten für die Erstellung und Umsetzung der Innovationsstrategie auf ca. 430.000 Euro geschätzt (Anlage 1), was nicht exklusiv die vorliegende, auszuschreibende Leistung beinhaltet. Aufgrund der Haushaltslage der Hansestadt Lübeck beläuft sich der Eigenanteil voraussichtlich auf 10 % der bewilligten Mittel.
Der Auftragswert der auszuschreibenden Leistung liegt gemäß Vergabeverordnung (VgV) über dem EU-Schwellenwert von 215.000 Euro. Die Leistung ist somit im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens auszuschreiben. Das VgV-Verfahren dauert mindestens drei Monate. Da die Teilmittel für die auszuschreibende Maßnahme bereits für das Programmjahr 2022 beantragt sind, ist eine frühzeitige Ausschreibung zwingend erforderlich. Die reine Ausschreibung eines Auftrags gilt, gemäß den Förderbedingungen, nicht als „Maßnahmenbeginn“. Aus diesem Grund wird empfohlen, in Absprache mit dem Fördermittelgeber, bereits vor der endgültigen Bewilligung den Auftrag auszuschreiben. Die Zuschlagserteilung und somit die rechtliche Vergabe des Auftrags erfolgt nach endgültiger Zusage durch den Fördermittelgeber.
Kosten und haushaltsmäßige Ordnung
Es sind konsumtive Haushaltsmittel erforderlich, welche bisher nicht vollständig im Haushalt berücksichtigt waren. Die haushaltsmäßige Ordnung erfolgt unter dem Produktsachkonto 511003 000.5431009 Stadtplanung und -entwicklung/Gutachten. Im laufenden Jahr wird die zu erwartende Förderung bzw. das Bereichs-/Fachbereichsbudget als Deckung herangezogen. Für die Folgejahre wird die Fördermaßnahme bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt.
Dringlichkeitsbegründung
Die besondere Dringlichkeit ist gegeben, um das Vergabeverfahren möglichst frühzeitig und vor der Sommerpause zu starten und somit einen Maßnahmenbeginn und eine erste Leistungserbringung inklusive Mittelabrufe im Programmjahr 2022 zu ermöglichen.