Vorlage - VO/2022/11084  

Betreff: Projektfreigabe Erarbeitung der Innovationsstrategie sowie des begleitenden Prozess- und Umsetzungsmanagements im Zuge des Gesamtprojektes INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Pape, Gesa
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.05.2022 
68. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
17.05.2022 
65. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Zuge des Gesamtprojektes INNOVATIONSKON-TOR.LÜBECK ein externes dienstleistendes Unternehmen mit der Erarbeitung der Innovationsstrategie sowie des begleitenden Prozess- und Umsetzungsmanagements zu beauftragen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

5.651 Gebäudemanagement

Zustimmung

LTM

Zustimmung

Wirtschaftsförderungbeck

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geschieht im Rahmen des Gesamtprozesses.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die Hansestadt Lübeck hat sich mit dem Projekt „INNOVATIONSKONTOR.LÜBECKr das Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ beworben und im November 2021 eine vorläufige Zusage für die Förderung von insgesamt rund 5 Millionen Euro erhalten. Mit der Aufnahme in die 2. Phase des Antragsverfahrens waren die Kommunen bis Ende Februar 2022 aufgefordert, den Zuwendungsantrag für die Förderung zu stellen. Hierfür hat die Bürgerschaft mit dem kommunalpolitischen Beschluss VO/2022/10829 die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 10 % der angesetzten Gesamtinvestition entschieden.

 

Im Rahmen des Gesamtprojektes sieht das Teilprojekt 4 „INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK“ die übergeordnete Steuerung der geplanten Maßnahmen und des Prozesses vor. Im Fokus steht die Erarbeitung einer umsetzungsorientierten Innovationsstrategie, welche die vorgesehenen Teilprojekte 1-3 (Innovationszentrum.Lübeck, Wandel.Erleben und Lübeck.Haus), aber auch vorhandene und neue Entwicklungsplanungen auf Basis des Rahmenplanes Innenstadt, des Masterplans Wirtschaft 2025 und des Tourismusentwicklungskonzeptes Lübeck und Travemünde 2030 (TEK), zusammenführt. Mittels eines Partizipationsprozesses durch Fach- und Akteursdialoge gilt es, die Eckpunkte und Anforderungen einer zukunftsfähigen Funktionseinheit Innenstadt mit einem Mix aus Wohnen, Arbeiten, Shopping, Kultur, Bildung, Dienstleistungen und attraktiven öffentlichen Räumen auszuarbeiten. Der Dialogprozess soll bei der Implementierung des Prozesses unterstützen, Stakeholder:innen für den Prozess sensibilisieren und zielorientierte insbesondere auch institutionsübergreifende Operationalisierungsstrukturen bilden. Die Innovationsstrategie stellt die Weichen, um aktuellen Herausforderungen auf lokaler, aber auch überörtlicher Ebene offensiv zu begegnen. Zur externen Unterstützung des Steuerungskreises sowie bei der Umsetzung der Innovationsstrategie soll ein Prozess- und Umsetzungsmanagement begleitend ausgeschrieben werden. Das umfasst unter anderem Aufgaben zur Koordination von Veranstaltungen, Diskursen, Beteiligungen und Öffentlichkeitsarbeit. Im Zuge des Projektes soll ein leerstehendes Objekt in der Innenstadt angemietet und als Planungs- und Prozessbüro während des Gesamtprojektes auch der Arbeitsplatz für das dienstleitende Unternehmen sein und somit Vorort die Bildung von Kollaborationen und Netzwerkstrukturen unterstützen. Da-ber hinaus ist hier die organisatorische, aber auch inhaltliche Begleitung des Steuerungskreises (GMHL, Stadtplanung, LTM und Wirtschaftsförderung, ggf. weitere) zur Innenstadtentwicklung vorgesehen. Die auszuschreibende Leistung unterteilt sich somit in zwei Aufgabenschwerpunkte, die im Rahmen eines VgV-Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb als Gesamtauftrag ausgeschrieben werden.

 

Die Aufgabenstellung erfordert ein interdisziplinäres Arbeiten, eine kreative und innovative Herangehensweise und ein breites Fachwissen in verschiedenen Schwerpunkten. Aus diesem Grund wird in der Ausschreibung nicht explizit ein Unternehmen gesucht, sondern auch Bietergemeinschaften sind erwünscht.

 

Nachfolgend sind die wesentlichen Inhalte der auszuschreibenden Leistung aufgeführt:

 

  1. Erarbeitung einer umsetzungsorientierten Innovationsstrategie, die alle Teilprojekte des Innovationskontors berücksichtigt und darüber hinaus neue Impulse für den Wandlungsprozess setzt (6-12 Monate).

     Analyse & Synthese des Handlungserfordernisses  

     umliche Schwerpunktsetzung und Positionierung der Innenstadt

     Stärkung und Neuausrichtung der Einzelhandelsstrukturen

     Umsetzbarkeit der Attraktivitätssteigerung Öffentlicher Raum

     Bildung von Netzwerk- und Governancestrukturen

     Strategische Verknüpfung/Einsatz und ggf. Neuausrichtung planerischer Instrumente und Prozesse

     Versteigung & Resilienz

     Vertiefung der Maßnahmen als Impulsgeber:in

 

  1. Prozess und Umsetzungsmanagement des Innovationskontors, um den Wandlungsprozess zu koordinieren und die Umsetzung der Innovationsstrategie anzustoßen (bis min. August 2025).

     Organisatorische Unterstützung bei der Umsetzung der Innovationsstrategie

     Koordinations-, Kommunikations- und Moderationsarbeit zwischen Akteur:innen des Innovationskontors (abgeleitet aus der Innovationsstrategie)

     Operationalisierung der strategischen Ziele in konkrete Umsetzungsschritte, deren Implementierung auch innerhalb des Gesamtvorhabens stattfinden.  Mitwirkung und Bespielen des Gläsernen Planungsbüro

     Steuerung und Controlling, Fördermittelabwicklung

 

Die von der Planung betroffenen Fachstellen der Hansestadt Lübeck, die Politik und Fachöffentlichkeit sowie alle weiteren für das Projekt relevanten Akteur:innen werden im Rahmen von vorgeladenen Workshop-Veranstaltungen in den Innovationsprozess eingebunden. Die Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht aufzuarbeiten.

 

rderrechtliche Situation

Der endgültige Bewilligungsbescheid für die Förderung durch das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor und wird im 3. Quartal 2022 erwartet. Im Zuge des Förderantrags wurden die Gesamtkosten für die Erstellung und Umsetzung der Innovationsstrategie auf ca. 430.000 Euro geschätzt (Anlage 1), was nicht exklusiv die vorliegende, auszuschreibende Leistung beinhaltet. Aufgrund der Haushaltslage der Hansestadt Lübeck beläuft sich der Eigenanteil voraussichtlich auf 10 % der bewilligten Mittel.

 

Der Auftragswert der auszuschreibenden Leistung liegt gemäß Vergabeverordnung (VgV) über dem EU-Schwellenwert von 215.000 Euro. Die Leistung ist somit im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens auszuschreiben. Das VgV-Verfahren dauert mindestens drei Monate. Da die Teilmittel für die auszuschreibende Maßnahme bereits für das Programmjahr 2022 beantragt sind, ist eine frühzeitige Ausschreibung zwingend erforderlich. Die reine Ausschreibung eines Auftrags gilt, gemäß den Förderbedingungen, nicht als „Maßnahmenbeginn“. Aus diesem Grund wird empfohlen, in Absprache mit dem Fördermittelgeber, bereits vor der endgültigen Bewilligung den Auftrag auszuschreiben. Die Zuschlagserteilung und somit die rechtliche Vergabe des Auftrags erfolgt nach endgültiger Zusage durch den Fördermittelgeber.

 

Kosten und haushaltsmäßige Ordnung

Es sind konsumtive Haushaltsmittel erforderlich, welche bisher nicht vollständig im Haushalt berücksichtigt waren. Die haushaltsmäßige Ordnung erfolgt unter dem Produktsachkonto 511003 000.5431009 Stadtplanung und -entwicklung/Gutachten. Im laufenden Jahr wird die zu erwartende Förderung bzw. das Bereichs-/Fachbereichsbudget als Deckung herangezogen. Für die Folgejahre wird die Fördermaßnahme bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt.

 

Dringlichkeitsbegründung

Die besondere Dringlichkeit ist gegeben, um das Vergabeverfahren möglichst frühzeitig und vor der Sommerpause zu starten und somit einen Maßnahmenbeginn und eine erste Leistungserbringung inklusive Mittelabrufe im Programmjahr 2022 zu ermöglichen.


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (105 KB)