Bei der Julius-Leber-Schule handelt es sich um eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zwei Schulstandorten. Der Standort Marquardplatz 7, 23554 Lübeck wird derzeit saniert und wurde vor der Sanierung für die Beschulung der Jahrgänge 7 bis 10 genutzt. Die Jahrgänge 1 bis 6 wurden am Standort Brockesstraße 59/61, 23554 Lübeck beschult. Während der Sanierung des Standortes Marquardplatz wurde für die Jahrgänge 7 bis 10 am Standort Brockesstraße eine Containeranlage aufgestellt, womit derzeit alle 10 Jahrgänge am Standort Brockesstraße beschult werden.
Die Sanierung am Standort Marquardplatz soll nach der aktuellen Planung in den Herbstferien 2022 abgeschlossen werden. Mit der Fertigstellung der Sanierungsarbeiten am Standort Marquardplatz zum Herbst 2022 und dem ab 2026 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz beginnend mit der 1. Jahrgangsstufe in Grundschulen entstand seitens der Julius-Leber-Schule der Wunsch zuerst nach der räumlichen Trennung der beiden Schularten, im weiteren Prozess auch nach der organisatorischen Trennung.
Nach diesen Vorstellungen würde es dann eine separate Grundschule (Jahrgang 1-4) am Standort Brockesstraße sowie in eine separate Gemeinschaftsschule (Jahrgang 5-10) am Standort Marquardplatz geben. Werden die Zahlen der aktuellen Schulstatistik des Schuljahres 2021/2022 zugrunde gelegt, so hätte die separate Grundschule am Standort Brockestraße 115 Schüler:innen und die separate Gemeinschaftsschule am Standort Marquardplatz 344 Schüler:innen. Diese Zahlen entsprechen der Mindestgröße für die Einrichtung einer Schule nach §§ 58 Abs. 2, 52 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG vom 24.01.2007) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1,2 Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße von öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Förderzentren (MindGrVO vom 21.03.2017):
| Grundschule | Gemeinschaftsschule |
Mindestgröße für die Einrichtung einer Schule | 80 | 240 |
Schüler:innenzahl Julius-Leber-Schule (SJ 21/22) | 115 | 344 |
In verschiedenen Gremien (Jahrgangsteams, Lehrer:innendienstversammlung, Lehrer:innenkonferenz, Schulkonferenz) wurde das Thema der Trennung ausführlich erörtert. Teilweise waren sowohl Schulträger als auch die Schulaufsicht bei diesen Sitzungen beteiligt. Die pädagogisch-erzieherischen, personellen, räumlich-sächlichen und organisatorischen Vorteile, die für eine räumliche und organisatorische Trennung sprechen, haben die Schüler:innenvertretung, die Elternvertretung, die Lehrer:innen, die Schulleitung sowie die Schulaufsicht überzeugt (siehe Anlage 1) und werden aus Sicht des Schulträgers vollumfänglich unterstützt.
Aus Sicht des Schulträgers hätte die räumliche und organisatorische Teilung der Julius-Leber-Schule insbesondere die folgenden Auswirkungen auf die Schulentwicklung:
- Die Julius-Leber-Schule ist seit dem Schuljahr 2019/2022 eine der ersten Schulen Schleswig-Holsteins, die Teil des Perspektivschulprogramms des Landes sind. Die Förderung läuft über 5 Jahre und bezieht sich auf beide Schulstandorte.
Perspektivschule heißt in diesem Sinne, dass man Schulen, die in einem sozial belasteten Umfeld agieren, eine Perspektive geben möchte. So werden durch das Programm zusätzliche Mittel für neue Projekte, Kooperationen und Personal sowie für bereits laufende Aktivitäten der Schule bereitgestellt. Sie fördern in herausforderndem Umfeld anspruchsvolle Leistungen ihrer Schüler:innen, sie gestalten eine schulische Umgebung, in der sich alle an der Schule Beteiligten wohlfühlen und sie achten ganz besonders darauf, Bildungs- und damit Chancengerechtigkeit zu sichern.
Auch durch den Status als Perspektivschule waren die Anmeldezahlen an der Julius-Leber-Schule sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich äußerst gering. Im laufenden Schuljahr 2021/2022 wurden 31 Kinder in der 1. Klasse und 33 Kinder in der 5. Klasse beschult. In diesen beiden Klassenstufen war es gerade so möglich, zwei Klassen einzurichten. Mit der räumlichen und organisatorischen Trennung der Julius-Leber-Schule soll am Standort Marquardplatz wieder eine durchgehend 3-zügige Gemeinschaftsschule implementiert werden, die auch aufgrund ihrer Zentrumsnähe eine ähnliche Attraktivität aufweisen kann wie die frühere Bernt-Notke-Realschule.
- Im Grundschulzuständigkeitsbereich des Standortes Brockesstraße sind in den kommenden Jahren folgende Bauprojekte einzuplanen:
- Bebauungsplan 01.77.00 „Nördliche Wallhalbinsel“
- Bebauungsplan 04.39.00 „Bei der Lohmühle / Grünzug“
- Bauleitverfahren „Nachnutzung Schlachthofgelände Schwartauer Allee“
Betrachtet man die reinen Meldedaten, so ist auch unter Berücksichtigung eventuell hinzuziehender Kinder mit einem Anstieg der Grundschüler:innenzahlen auf eine Vierzügigkeit bis hin zur Fünfzügigkeit zu rechnen. Vergleicht man jedoch für die zurückliegenden Jahre im o.g. Zuständigkeitsbereich die Zahlen der geborenen Kinder mit den später eingeschulten Kindern, so ist von einer Abwanderung zu anderen Schulen bzw. einem Umzug vor der Einschulung auszugehen. In den letzten drei Jahren wurde nur die Hälfte der im Bezirk gemeldeten Kinder auch dort eingeschult. Bleibt dieses Verhalten, ist von einer Zwei- bis Dreizügigkeit auszugehen.
Um für diese Kinderzahl auch die erforderliche Anzahl an Räumlichkeiten, die sich aus dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 ergeben, am Standort Brockesstraße vorhalten zu können, wäre eine räumliche Trennung des Primar- und des Sekundarbereiches an der Julius-Leber-Schule erforderlich und damit eine organisatorische Trennung der beiden Schularten zweckmäßig.
Vor dem Hintergrund dieser Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Lübeck für die Grundschulen wird am Standort Brockesstraße folgerichtig dringend eine Akzeptanz der eigenständigen Grundschule im Schulbezirk bei den Eltern benötigt, weil sich deren Kinder mit Blick auf den Gesetzesanspruch Ganztag nicht an den benachbarten Grundschulstandorten weiterhin anmelden können.
Durch die organisatorische Trennung sind pro Monat insgesamt 20 Stunden zusätzlich für die Sachbearbeiter:innen in den Schulbüros vorzusehen. Dies führt zu einer finanziellen Mehrbelastung von ca. 7.010 EUR pro Jahr (ca. 29,21 EUR pro Stunde).
Nachdem die zuständige Schulaufsichtsbehörde den Antrag auf die organisatorische Teilung der Julius-Leber-Schule am 23.02.2022 gemäß § 61 Abs. 1 SchulG genehmigte, müsste die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck dem Antrag zur organisatorischen Trennung der Julius-Leber-Schule zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 zuzustimmen, damit das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Antrag abschließend entscheiden kann.
Rechtzeitig zum Vollzug der organisatorischen Trennung würde eine separate Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck über die Namensgebung der getrennten Schulen eingeholt werden.