Vorlage - VO/2022/11023  

Betreff: Lübeck sorgt vor: Wassersensible, fahrradfreundliche und barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Kücknitz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senator Ludger Hinsen
2. Senatorin Joanna Hagen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in:Dr. Kruse, Elke
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
10.05.2022 
26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.05.2022 
68. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
17.05.2022 
65. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
19.05.2022 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zu VO-2022-11023 OWPR

Beschlussvorschlag

Im September 2020 hat die Lübecker Bürgerschaft das Klimaanpassungskonzept (VO/2020/09071) beschlossen. Das Konzept hat zum Ziel, die Stadt robuster gegenüber den unvermeidbaren Klimafolgen zu gestalten, vor allem hinsichtlich vermehrter Starkregenereignisse, Hochwasserereignisse sowie längerer und häufigerer Hitzeperioden im Sommer. Im Sinne eines vorsorgenden Ansatzes sollen zukünftige Schäden minimiert und die hohe Lebensqualität in Lübeck erhalten werden. Das Anpassungskonzept besteht aus insgesamt 21 Maßnahmen. Die Maßnahme M19 „Wassersensible Straßenräume gestalten“ ist eine davon. Grundgedanke ist, das anfallende Regenwasser ortsnah zu versickern, zu verdunsten, temporär zu speichern und ggf. zu nutzen sowie gedrosselt abzuleiten anstatt es wie traditionell üblich glichst schnell über die Kanalisation abzuleiten. Dieser Ansatz trägt sowohl zur Überflutungsvorsorge bei Starkregen, zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts sowie der Aufenthaltsqualität des Straßenraumes bei, insbesondere an heißen Sommertagen. So können auch die gesetzlichen Aufträge und Vorgaben für die Stadtverwaltung zur Klimaanpassung erfüllt werden, insbesondere das DWA-Arbeitsblatt A 102 (Teil 2), die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) und die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000/60/EG).

 

Sieben Jahre zuvor, im Jahr 2013, wurde dem Bauausschuss der umfassende Bericht zum Verkehrskonzept fahrradfreundliches Lübeck“ vorgestellt. Der Bericht enthielt eine Auflistung kurz- und mittelfristig umzusetzender Maßnahmen zur Verbesserung der Belange für den Radverkehr in Lübeck, u.a. bei den bestehenden Zweirichtungsradwegen. Hier sollte in vielen Fällen nur eine Deckensanierung erfolgen. Neuere Erkenntnisse der letzten Jahre belegen jedoch eine erhöhte Unfallgefährdung  auf diesen Radwegen. Ziel ist deshalb, dass überall dort, wo es möglich ist, Zweirichtungsradwege nur noch in eine Richtung befahren werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. In Folge dessen ist in den allermeisten Fällen eine Umplanung des gesamten Straßenraumes notwendig, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite bislang keine Radverkehrsanlage vorhanden ist und diese nun hergestellt werden muss.


 


Begründung

Um bei dieser Umplanung möglichst auch die Belange anderer Fachbereiche von Beginn an zu integrieren, fanden im letzten Jahr auf Initiative der Klimaleitstelle zahlreiche Gespräche zwischen Stadtgrün und Verkehr, Stadtplanung und Bauordnung, UNV sowie den Entsorgungsbetrieben Lübeck statt. Ziel ist, ab Herbst 2022 die fahrradfreundliche Gestaltung Lübecks mit der Umsetzung der Klimaanpassung zu verknüpfen, im Rahmen eines Pilotprojektes zu testen und anschließend zu evaluieren. Gemeinsam wählten die beteiligten Bereiche anhand unterschiedlicher Kriterien den Ost- und Westpreußenring in Kücknitz als einen geeigneten Straßenraum aus, in dem folgende Rahmenbedingungen vorzufinden sind:

  • geplante Umgestaltung des gesamten Straßenraumes für den Umbau der Zweirichtungsradwege
  • geplanter barrierefreier Umbau von Bushaltestellen und Fußverkehrsanlagen entsprechend des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (2002) und zur Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • großflächig überflutungsgefährdeter Bereich gemäß Hinweiskarte Starkregen (Stand Juni 2020)
  • überlastetes Einzugsgebiet der Mischwasserkanalisation, aus dem bei stärkeren Regenereignissen ungeklärtes Mischwasser in den Voßgraben einleitet wird und dies zu einer deutlichen Gewässerbelastung führt
  • gute bis sehr gute Versickerungsfähigkeit des Untergrundes

 

Folgende Ziele sollen vor Ort im Rahmen der Umgestaltung erreicht werden:

  • attraktivere und sichere Gestaltung der Rad- und Fußwege
  • barrierefreie Gestaltung der Fußwege, Übergänge und Bushaltestellen
  • Verkleinerung der Fahrbahnquerschnitte und Herstellung neuer Deckenaufbauten – wo möglich und umsetzbar
    • zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit und des Lärmaufkommens
    • zur stärkeren Durchgrünung des Straßenraumes
  • Abkopplung von versiegelten Flächen im Straßenraum von der Mischkanalisation zur gezielten Versickerung, temporären Rückhaltung und Verdunstung des Niederschlagswassers durch den Einsatz bspw. von begrünten Mulden, Tiefbeeten, Baumrigolen, Sickerschächten, wasserdurchlässigen Straßenbelägen und Notwasserwegen
  • Einbeziehen von Anlieger:innen (Private, Wohnungsbauunternehmen) zur Stärkung der Überflutungsvorsorge im Quartier
  • attraktivere Gestaltung des Straßenraumes durch mehr Grünelemente und damit Steigerung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung des Mikroklimas

 

Darüber hinaus plant die Klimaleitstelle im Herbst 2022 in Zusammenarbeit mit den beteiligten Bereichen, die Anwohnenden im Rahmen einer Bürgerinformation / Bürgerbeteiligung vorab über die Hintergründe des geplanten Pilotprojektes zu informieren. Es soll zudem auf die Notwendigkeit zur Überflutungsvorsorge auf den Privatgrundstücken hingewiesen und geeignete Maßnahmen am Gebäude und Grundstück vorgestellt werden. Darüber hinaus werden Lichtraumprofile und mögliche Straßenquerschnitte nach aktuellen Richtlinien mit den Kücknitzer Anwohner:innen diskutiert. Eine weitere Beteiligung soll im Frühjahr 2023 erfolgen, damit die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein zum Neubau von Fuß- und Radinfrastruktur und zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen fristgerecht zum 01.05.2023  beantragt werden können.

 

r die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung des Pilotprojektes wird die Hansestadt Lübeck unter Vorbehalt der formellen Zusage durch den Fördermittelgeber im Juni 2022 in die 2. Phase des BMBF-Projektes „BlueGreenStreets Multifunktionale Straßenräume für mehr Klimaschutz und Klimaanpassung“ als Praxispartner in die Umsetzungs- und Verstetigungsphase einsteigen. Das Projekt wird von der HafenCity Universität Hamburg koordiniert und ist Teil der BMBF-Initiative „Res:Z - Ressourceneffiziente Stadtquartiere“. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung ist für die Hansestadt kostenfrei.
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt sind finden unter:

 

Ausführlichere Informationen zum Lübecker Pilotprojekt befinden sich im beiliegenden Bericht.

 

Zusammenfassend verfolgt das Pilotprojekt „Wassersensible, fahrradfreundliche und barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Kücknitz“ einen integrativen und innovativen Ansatz, der von der Klimaleitstelle, der Abteilung Urbane Mobilität des Bereiches Stadtgrün und Verkehr, der Unteren Wasserbehörde und den Entsorgungsbetrieben initiiert wird. Hier könnnen gleichzeitig sowohl Verkehrssicherheitsbelange als auch Ziele der Klimaanpassung miteinander vereint und gemeinsam umgesetzt werden. Dieses Projekt bietet damit die Chance, als Pilotprojekt für alle künftigen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum zu dienen.

Die Planung des Projektes erfolgt federführend von der Abteilung Urbane Mobilität. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr wird daher entsprechende Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2023 ff. beantragen.


 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu VO-2022-11023 OWPR (6100 KB)