Vorlage - VO/2020/09459-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umsetzung des digitalen Lernens in Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2020/09459
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Sultan, Kristin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
17.05.2022 
65. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage des AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zur Umsetzung des digitalen Lernens in Lübeck vom 27.10.2020
 


Begründung

 

1. Laut Berichterstattung soll mit Hilfe des Bildungsfonds-Schlüssels sichergestellt werden, dass zunächst Schüler:innen aus bedürftigen Haushalten die Endgeräte bekommen. Wie läuft das konkret ab?

Sind mit der Verteilung von 2.700 Endgeräten alle Schüler:innnen aus bedürftigen Haushalten mit Endgeräten vollständig versorgt?

 

Antwort:

Durch die Anwendung des Bildungsfondsschlüssels kann sichergestellt werden, dass Schulen mit einer größeren Anzahl an Bildungsfondsempfänger:innen auch eine größere Anzahl an Geräten erhalten. Die Verteilung der Geräte an die Schulen erfolgte prozentual nach dem Anteil der Bildungsfondsempfänger:innen an der Gesamtschüler:innenzahl pro Schule.

Mit der Verteilung von 2.703 Endgeräten im Jahr 2020 konnte zunächst ein Teil des von den Schulen gemeldeten Bedarfes abgedeckt werden.

 

2. Wie groß ist der ermittelte Bedarf insgesamt und wieviel davon ist mit den ausgegebenen Endgeräten abgedeckt?

 

3. Laut Berichterstattung will die Stadt bis Ende Oktober 2020 mit der ersten Tranche durch sein. Der Bürgermeister gehe davon aus, dass es im nächsten Jahr eine zweite Tranche geben werde. Was bedeutet das? Welche Informationen liegen hierzu aktuell vor?

 

Antwort:

Die Schulen haben einen Bedarf von rund 5.800 Endgeräten gemeldet. Insgesamt konnten zum Zeitpunkt der Anfrage 2.703 Geräte aus Mitteln des ersten Sofortausstattungsprogramms angeschafft werden.

Durch das Land Schleswig-Holstein wurde 2021 eine Erweiterung des Sofortausstattungsprogrammes in Höhe von rund 14 Millionen Euro auf den Weg gebracht.

Die Hansestadt Lübeck als Schulträgerin erhielt daraus rund 1,5 Millionen Euro und konnte daraus 3.125 weitere Endgeräte beschaffen. Der 2020 gemeldete Bedarf der Schulen konnte damit erfüllt werden.

 

4. Welche Programme /Apps sind auf den ausgegebenen Geräten vorinstalliert und wie wurde die Auswahl getroffen?

 

Antwort:

Eine Übersicht der Apps und Programme kann der zentralen FAQ Seite https://faq.luebeck.schule entnommen werden.

Die Liste wird laufend erweitert und beruht auf Rückmeldungen der Schulen und den Musterlösungen des IQSH.

 

 

5. Wie wird sichergestellt, dass die Schüler:innen, die ihre eigenen Geräte benutzen auch Zugriff auf die von der Schule verwendeten Programme haben?

 

Antwort:

Die zentral bereitgestellten Dienste, wie das E-Mail und Dateiablagesystem, aber auch das Videokonferenzsystem sind plattformunabhängig und browserbasiert, d.h. dass ein Zugriff geräteunabhängig über das Internet möglich ist.

 

 

6. Wie wird sichergestellt, dass die Haushalte aller Schüler:innen über eine adäquate Internetverbindung verfügen, um zu Hause die digitalen Lernangebote nutzen zu können?

 

Antwort:

Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz sind seit dem 01.01.2021 auch Kommunikationsausgaben für Mobilfunk berücksichtigt und somit über soziale Sicherungssysteme gewährleistet.

Zudem gab es im Jahr 2020 Verhandlungen zwischen Bund und ndern über einen speziellen Mobilfunktarif für Schüler:innen. Zu offene Fragen zu den Tarifen, die auch seitens der Landesregierung als nicht den Anforderungen entsprechend bewertet wurden (siehe Drucksache 19/2663 vom 10.01.2021), liegen dem Schulträger jedoch keine neuen Informationen vor. Die offenen organisatorischen Fragen betrafen u.a. das Vertragsverhältnis, da der Schulträger bei den B2B-Verträgen und nicht die Endnutzer:innen Vertragspartner wird, und die technische Bereitstellung.


 


Anlagen

keine

Stammbaum:
VO/2020/09459   Anfrage AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umsetzung des digitalen Lernens in Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
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