Vorlage - VO/2021/10023-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausbau des Glasfasernetzes an Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2021/10023
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Sultan, Kristin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
17.05.2022 
65. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zum Ausbau des Glasfasernetzes an Schulen vom 04.05.2021
 


Begründung

 

1.) Welche Schulen in Lübeck sind Stand 1. Mai 2021 noch nicht an das Glasfasernetz "Verwaltungsnetz / Landesnetz" angeschlossen?

 

Aktuell sind die Ernestinenschule sowie die Schule Niendorf noch nicht an das Glasfasernetz „Verwaltungsnetz/Landesnetz“ angeschlossen (Stand 03/2022). Es handelt sich bei dem Glasfasernetz „Verwaltungsnetz / Landesnetz“ um die Verbindung zwischen Schule und Verwaltung des Landes. Das kommunale Verwaltungsnetz, das die Schulen mit dem Verwaltungsnetz der Hansestadt Lübeck verbindet, ist an allen Schulen verfügbar.

 

2.) Welche Hinderungsgründe bestehen und wann ist jeweils mit dem Anschluss zu rechnen (bitte Angabe für jede Schule im Einzelnen)?

 

Hinderungsgründe beim Anschluss der Ernestinenschule waren Verzögerungen beim Trassenausbau, bedingt durch den Weihnachtsmarkt am Koberg sowie einem Brandschaden in der Straße Hinter der Burg. Des Weiteren gab es Verzögerungen beim Ausbau der aktiven Netzwerkkomponenten am zentralen Netzknoten des Landes und Verzögerungen beim Bau der Hauseinführung durch das Baugerüst, das zur Behebung eines Schadens an der Fassade der Ernestinenschule notwendig war. Der zentrale Netzknoten des Landes ist mittlerweile technisch ausgebaut worden und das Gerüst am Gebäude der Ernestinenschule wurde nach Beendigung der Arbeiten an der Fassade abgebaut. Hierdurch können die Arbeiten durchgeführt werden, sobald durch das beauftragte Tiefbauunternehmen geklärt ist, ob die bestehenden Genehmigungen für die Arbeiten weiterhin Bestand haben oder neu beantragt werden müssen. Die Planung, Beauftragung und Durchführung liegt dabei ausschließlich bei dem Land. Der Schulträger befindet sich mit den zuständigen Stellen des Landes jedoch in einem regelmäßigen Austausch, um den aktuellen Stand der Planung und Durchführung zu begleiten. Auf die technische Umsetzung hat der Schulträger jedoch keinen Einfluss.

 

Bei der Schule Niendorf ist laut Dataport aufgrund der Entfernung eine umfangreichere Planung notwendig, die durch das Land erfolgt.

 

 

3.) Welche Schulen in Lübeck sind Stand 1. Mai 2021 noch nicht an das Glasfasernetz "pädagogisches Netz / Netz für Schüler und Lehrkräfte" angeschlossen?

 

Eine aktuelle Liste mit dem Status ist abrufbar unter:

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/VerkehrInfrastruktur/Glasfaser/Schulen/schulen_node.html

 

Nach Freischaltung durch Dataport muss der Schulträger noch weitere Netzwerkarbeiten bis zur Nutzbarkeit des Anschlusses durchführen lassen. Die Schulen, die noch nicht an das Glasfasernetz „dagogisches Netz“ angeschlossen sind, verfügen über einen anderen Internetanschluss, über den auch das WLAN zur pädagogischen Nutzung läuft.

 

4.) Welche Hinderungsgründe bestehen und wann ist jeweils mit dem Anschluss zu rechnen (bitte Angaben für jede Schule im Einzelnen)?

 

Ein Hinderungsgrund ist der fehlende Landesnetzanschluss durch Dataport und ein Weiterer, die fehlende Verbindung in der jeweiligen Schule zwischen den Netzwerkschränken, welche durch den Schulträger beauftragt werden muss. Ausstehende Anschlüsse durch Dataport sind der oben genannten Statusliste zu entnehmen. Erst im Anschluss können ausstehende Arbeiten durch den Schulträger beauftragt werden.

 

 

5.) Ist in den bereits an das Glasfasernetz "pädagogisches Netz / Netz für Schüler und Lehrkräfte" angeschlossenen Schulen gewährleistet, dass sämtliche Unterrichtsräume mit W-Lan ausgestattet sind?

 

Es gibt vereinzelnd Teilbereiche, die aus technischen oder baulichen Gründen nicht ausreichend ausgeleuchtet werden können. Dies betrifft z.B. die Emil-Possehl-Schule, dort reicht die aktuell vorhandene WLAN-Versorgung im E-Gebäude nicht aus, da dies Gebäude als Neubau eine Dämmung besitzt, die eine Nachsteuerung der vorhandenen WLAN-Versorgung erfordert. An der Behebung wird aktuell gearbeitet.

 

6.) Wieviele Videokonferenzen sind jeweils in den an das Glasfasernetz "pädagogisches Netz / Netz für Schüler und Lehrkräfte" angeschlossenen Schulen gleichzeitig möglich (Serverkapazitäten)?

 

Die Anzahl der Videokonferenzen lässt sich nicht pauschal errechnen, da diese von diversen, teilweise schwankenden Faktoren abhängig ist. Zudem ist die Notwendigkeit innerhalb der Schule im großen Maßstab an Videokonferenzen nicht gegeben, da die Teilnahme in der Regel von zu Hause erfolgt.

 

 

7.) Ist die Anzahl der technisch gleichzeitig möglichen Videokonferenzen ausreichend? Wenn nein: Welche Schritte werden für den Ausbau der Serverkapazitäten unternommen?

 

Ja, die Kapazität des zentralen Servers ist aktuell ausreichend. Zu Beginn der Bereitstellung kam es bei großer Auslastung des Videokonferenzsystems vereinzelt zu Kapazitätsengpässen, die jedoch durch einen Ausbau der Serverkapazität im Februar 2021 seitens der Travekom behoben werden konnten. Seither werden im Überlauffall weitere virtuelle Server hinzugeschaltet, um den Traffic besser zu verteilen.

 


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2021/10023   Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausbau des Glasfasernetzes an Schulen   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2021/10023-01   Antwort auf die Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausbau des Glasfasernetzes an Schulen   4.401 - Schule und Sport   Antwort auf Anfrage öffentlich