TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.06.2020 |
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SI/2020/630 |
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Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.06.2020 |
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SI/2020/799 |
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Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien |
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VO/2020/08664 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet. |
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13.08.2020 - Werkausschuss EBL |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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17.08.2020 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Anlass: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
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18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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25.08.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.5 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Ö 3.2 |
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Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK) |
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VO/2020/08959 |
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Ö 3.3 |
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Projektfreigabe "Alte Turnhalle im Johanneum" - Erneuerung Sportboden, Modernisierung Hallenausstattung und Sanitärbereich
Bei St. Johannis 1-3, 23552 Lübeck, über 175.000,00 Euro |
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VO/2020/08988 |
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Ö 3.4 |
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Skandinavienkai, LED-Beleuchtung, Ersatz von drei Hochmasten
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VO/2020/09012 |
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Ö 3.5 |
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Ehrenbürgerschaften und Straßennamen in der Hansestadt Lübeck
Umbenennung Lenardweg und Pfitznerstraße gemäß Bürgerschaftsbeschluss (VO/2018/06936) |
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VO/2019/08486 |
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Ö 3.6 |
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Freigabe zur Fortführung der Maßnahmen der Brandschutz- und Elektrosanierung im Liegenschaftsstandort E. Geibel-Schule über 175.000,00 EUR |
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VO/2020/09093 |
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Ö 3.7 |
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Beteiligung am Projektaufruf zum Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus": Neugestaltung der Beckergrube |
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VO/2020/09143 |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Bericht über den aktuellen Stand zur Aufstellung des Bebauungsplanes 01.77.00 Nördliche Wallhalbinsel (PIH-Konzept) |
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VO/2020/08879 |
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Ö 4.2 |
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Anzahl bezahlbarer Wohnungen im Bestand und bei Neubauten erhöhen |
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VO/2020/09014 |
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Ö 4.3 |
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Sachstand zum Bebauungsplanverfahren 06.12.00 - Am Waldsaum - (ehem. Volksfestplatz) |
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VO/2020/09022 |
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Ö 5 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 5.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 5.1.1 |
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Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 5.2.1 |
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Anfrage AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Euronet Geldautomaten in Lübeck |
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VO/2020/09137 |
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Ö 5.2.2 |
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Anfrage AM Sascha Luetkens: Zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen - Nachfrage zur VO/2016/03626 (Ulrich Pluschkell, SPD) |
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VO/2016/03626-01 |
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Ö 5.2.3 |
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AM Pluschkell (SPD): Sicherheit für Fußgänger:innen an Hauptverkehrsstraßen |
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VO/2020/09201 |
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Ö 5.2.4 |
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Weitere mündliche Anfragen während der Sitzung: |
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Ö 5.3 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 5.4 |
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Sonstige Mitteilungen |
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Ö 5.4.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
TO des GBR am 03. und 04.09.2020 |
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Ö 5.4.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Aktueller Stand bei den B-Plänen (Übersicht) |
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Ö 5.4.3 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Sachstand B-Plan: Neue Teutendorfer Siedlung |
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Ö 5.4.4 |
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Mündliche Mitteilung (5.660)
Umgang mit der Situation Kaiserallee in Travemünde |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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Freie Wähler & GAL: Wohneigentumsquote in Lübeck steigern! |
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VO/2020/08669 |
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Ö 6.2 |
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Die Unabhängigen: Antrag zur VO/2019/08495 Wohnungsmarktbericht 2019 |
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VO/2019/08495-03 |
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Ö 6.3 |
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Antrag AM Katjana Zunft (DIE LINKE) "Mehr Frauen wagen" |
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VO/2019/08257 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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AM Carl Howe (GAL): Einrichtung einer sogenannten "pop-up lane" (Fahrradspur) entlang der Ratzeburger Allee |
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VO/2020/08872 |
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Ö 7.2 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Antrag zu VO/2019/07727-01: Solarenergie auf städtischen Gebäuden bis 2025 |
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2019/07727-01-15 |
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Ö 7.3 |
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AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausbau der Elektromobilität in Lübeck |
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VO/2020/09044 |
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Ö 7.4 |
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Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg |
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VO/2020/08932 |
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Ö 7.5 |
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AM Lengen (SPD): Dringlichkeitsantrag: "Radfahren in Grünanlagen erlauben" |
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VO/2020/09166 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.06.2020 |
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N 10.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.06.2020 |
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N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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N 11.1 |
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Anmietung Kohlmarkt 7 - 15, 23552 Lübeck für den Bereich 5.651 - Gebäudemanagement |
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N 12 |
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Berichte |
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N 13 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 13.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 13.2 |
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Neue Anfragen |
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N 13.2.1 |
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AM Haltern (SPD): Bauvoranfrage aus der Liste 49/2019 laufenden Nummer 9 - meine Anfrage vom 03.02.2020 (VO/2020/08622) |
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N 13.2.2 |
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Weitere mündliche Anfragen während der Sitzung: |
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N 13.3 |
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Mitteilungen |
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N 13.3.1 |
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Mitteilung über Baugesuche (5.610): |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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