Vorlage - VO/2020/08932  

Betreff: Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
18.05.2020 
34. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
17.08.2020 
37. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
07.09.2020 
38. Sitzung des Bauausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1) Für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg gelten folgende Anteile der Wohnformen:

30 % geförderter Wohnungsbau (1. Förderweg): ca.  84 WE

20 % geförderter Wohnungsbau (2. Förderweg):  ca.  56 WE

10% freifinanzierter Mietwohnungsbau:        ca.  28 WE

40 % Eigentumswohnungen:                                   ca.113 WE

Geschosswohnungsbau               gesamt:   281 WE

2)  Für die künftigen Bewohner der Neuen Teutendorfer Siedlung gilt eine Erstwohnsitzverpflichtung. Bewerber für Einfamilienhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen, die ihren Wohnsitz bereits in Lübeck haben, werden bei der Vergabe bevorzugt. Diese wird vertraglich geregelt und über eine Eintragung in das Grundbuch vor Verkauf gesichert. Gewerbliche Ferienwohnungen werden im Plangebiet durch entsprechende Festsetzung ausgeschlossen.
 

 

 


Begründung

Erfolgt mündlich

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/08932   Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/08932-01   Austauschantrag zur VO/2020/08932: Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes