Auszug - Mündliche Mitteilung (5.610): Sachstand B-Plan: Neue Teutendorfer Siedlung  

37. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.4.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

Diese mündliche Mitteilung und der Antrag unter TOP 7.4 werden gemäß Beschluss unter TOP 1.1 zusammen behandelt.

 

Frau Belchhaus präsentiert den aktuellen Sachstand mit den beiden verschiedenen Varianten.

 

Herr Schmütz von der LEG, der Rederecht vom Bauausschuss erhalten hat, führt aus, dass die Variante 2 unwirtschaftlich sei. Dies sei unter anderen auch auf eine enorme Kostensteigerung im Wohnungsbau zurückzuführen. Es wurde seitens der LEG von Anfang an mit den auferlegten 30% im geförderten Wohnungsbau kalkuliert.

 

Herr Müller-Horn sehe eine Umsetzung bei 550 Wohneinheiten mit 30% im ersten und 20% im zweiten Förderweg als nicht unwirtschaftlich an. Er teilt mit, dass er sich in seinem Antrag unter TOP 7.4 für die weiteren 50% nicht festlegen werde.

Herr Schmütz führt aus, dass eine Umsetzung mit dieser Regelung auch weiterhin nicht wirtschaftlich sei.

 

Herr Dr. Flasbarth führt aus, dass die LEG der Verwaltung diese Unwirtschaftlichkeit doch belegen solle.

Frau Belchhaus erläutert, dass es nicht üblich und auch nicht gefordert sei, dass Investoren ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung der Verwaltung offen vorlegen. Sie weist darauf hin, dass das Grunderwerbsverfahren für dieses Baugebiet auch schon nicht einfach gewesen sei.

 

Herr Lötsch merkt an, dass überlegt werden solle, wie mit möglichen Investoren umgegangen werde. In diesem Fall gab es eine klare Aussage des Bauausschusses, zu welcher nun auch gestanden werden müsse und nicht ständig neue Forderungen aufzustellen seien.

 

Herr Zander möchte wissen, wann es zu einer Umsetzung der Maßnahme kommen werde und ob es schon einen städtebaulichen Vertrag gebe.

Herr Gieseler, dem ebenfalls Rederecht eingeräumt wurde, führt aus, dass Ende 2021 die Gesamtplanung fertig sein solle. Im Mai 2018 gab es den Aufstellungsbeschluss, zu dem nun auch noch ein Planfeststellungsverfahren in Bezug auf den Wasserlauf Moorbeck durchgeführt werden müsse. 2021/2022 sollten die Erdarbeiten beginnen und im Frühjahr die ersten Erschließungen.

Herr Schmütz ergänzt, dass die LEG im Gespräch mit der Verwaltung bezüglich des städtebaulichen Vertrages sei. Die Eckpunkte seien schon festgelegt, ergänzt Herr Schröder

 

Herr Lötsch beantragt eine erneute Aufrufung dieser mündlichen Mitteilung und des Antrages unter TOP 7.4 in der Sitzung am 07.09.2020. Anhand der beiden Präsentationen sollte der Bauausschuss dann in der Lage sein, sein Votum hierzu abzugeben.

 

Herr Leber regt an, unabhängig von den Quoten, das Grundstück an der B75 mit 100% geförderten Wohnungsbau umzusetzen.

 

Herr Schmütz teilt abschließend mit, dass er sich die Aufteilung der Quoten im ersten und zweiten Förderweg von 20% zu 20% auch vorstellen könne.

 

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig diese mündliche Mitteilung und den Antrag unter TOP 7.4 am 07.09.2020 erneut aufzurufen und ein Votum hierzu abzugeben.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.4.3 - NTS_Sachstand Wohnquote (3311 KB)