Vorlage - VO/2020/09201
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Beschlussvorschlag
In der Schwartauer Landstraße werden nachts die Lichtsignalanlagen abgeschaltet, dies gilt auch für Fußgängerampeln. Die Überwege haben keine eigene Beleuchtung. Fußgänger:innen sind somit gezwungen, diese 4-spurige Straße nachts ohne Schutz durch LSA oder besondere Beleuchtung zu queren. Viele (ältere) Menschen fühlen sich dadurch im Straßenverkehr unsicher? Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:
Wie viele LSA werden nachts abgeschaltet? In welchem Zeitraum sind sie abgeschaltet? Wie viele dieser LSA regeln auch den Straßenverkehr auch für Fußgänger:innen? Wie viele dieser LSA befinden sich an Hauptverkehrsstraßen? Wie viele reine Fußgänger:innen-Ampeln gibt es dort? Wie wird gewährleistet, dass Fußgänger:innen objektiv und subjektiv diese Straßen nachts sicher queren können? Wie könnte die Sicherheit erhöht werden?
Begründung
Anlagen