Vorlage - VO/2020/09093  

Betreff: Freigabe zur Fortführung der Maßnahmen der Brandschutz- und Elektrosanierung im Liegenschaftsstandort E. Geibel-Schule über 175.000,00 EUR
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Kiewert, Timo
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.08.2020 
37. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
25.08.2020 
36. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Die Fortsetzung der Maßnahme „Brandschutz- und Elektrosanierungen der E. Geibel-Schule“ infolge Mehrkosten in Höhe von 480.000,00 EUR wird freigegeben.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

4.401 Schule und Sport

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Brandschutzrechtliche Vorgaben

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

CO2-Einsparung durch LED-Technik

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


Die E. Geibel-Schule war Bestandteil des 15 Mio. EUR umfassenden Possehl-Schulbau-Förderprogramms. Im Zuge der ersten Mittelverschiebung innerhalb des Förderprogramms infolge der Ausweitungen der Leistungsumfänge bei den Projekten Baltic-Gemeinschaftsschule, Schule Falkenfeld und der Gewerbeschule f. Nahrung u. Gastronomie musste die ursprünglich gesamtheitlich geplante Sanierung an der E. Geibel-Schule auf die folgenden, von Possehl finanziell geförderten Maßnahmen beschränkt werden:

 

  • Bauzustandserfassung
  • Dach- und Fassadensanierung

 

Die Bauzustandserfassung ergab umfangreiche Mängel, die eine kurz-, mittel- und langfristige Sanierung erforderten. Für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wurden mit der Projektfreigabe Nr. VO/2017/04747 vom 25.04.2017 ausschließlich kurzfristige und dringend notwendige, brandschutztechnische Sanierungen beschlossen.

Die Maßnahme hat sich anschließend u.a. infolge Novellierungen in Brandschutzvorschriften und entsprechend notwendigen Anpassungen der Planungen zeitlich verschoben und inhaltlich ausgeweitet.

 

Aktuelle Auswertungen der „E-Checks“ und weitergehender Untersuchungen der elektrotechnischen Anlage am Standort ergaben, dass eine Grundinstandsetzung der gesamten elektrischen Anlage (Leitungstrassen, Unterverteilungen, Starkstrominstallationen und Verlegesysteme) zeitnah erfolgen muss, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Mit der beschlossenen Vorlage zur Mehrkostenanmeldung Nr. VO/2019/08123 vom 02.09.2019 wurden die auszuführenden Leistungen zur Elektrosanierung kostentechnisch gefasst.

 

Im Zuge der umfangreichen Sanierung der Bestandselektrik werden Vergrößerungen der bestehenden Deckendurchdringungen erforderlich, die den brandschutztechnischen Bestandsschutz der vorhandenen Zwischendecke aufheben. Dies wiederum bedeutet eine flächendeckende brandschutztechnische Ertüchtigung aller Geschosszwischendecken.

Des Weiteren haben zusätzliche Bauteilöffnungen in den Bereichen der Geschoßzwischendecke ergeben, dass die Unterdeckenbeläge nicht mit den tragenden Konstruktionen der Holzbalkendecke kraftschlüssig verbunden sind. Die Sparschalung, in die die Unterdeckenbeläge einbinden, ist bedingt durch ihre historische Bauweise mittels Vernagelung an die tragenden Deckenbalken angebracht worden. Diese Vernagelung ist im Bereich der Klassenraumdecken nicht mehr in der Lage, das Zusatzgewicht der „neu“ aufgebrachten Unterdeckenbeläge aufzunehmen. Das Resultat ist ein beginnendes Lösen der Sparschalung von den Holzdeckenbalken, infolge des Zusatzgewichtes der Unterdeckenbeläge. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit der Gebäudedecken ist eine umgehende bzw. sofortige Sanierung der Klassenraumdecken erforderlich. Ferner sind die zu sanierenden Decken nach Vorgaben der brandschutzrechtlichen Betrachtung in der Feuerwiderstandsklasse F90 B auszuführen.

 

Die zusätzlich erforderlichen Leistungen führen zu folgenden Gesamtprojektmehrkosten:

 

  • Deckenertüchtigung: 480.000,00 EUR  brutto

 

Damit entstehen für die Sanierung des Liegenschaftsstandortes E. Geibel-Schule Kosten in einer Höhe von gesamt 4.006.000,00 EUR. Der Abschluss der Maßnahme ist für Mitte 2022 geplant.

 

Kostendeckung:

Zur finanziellen Deckung der Gesamtsumme von rd. 480.000,00 EUR werden Finanzmittel im Rahmen des Bereichsbudgets zur Verfügung gestellt.

 

 

Dringlichkeit:

Es handelt sich um ein laufendes Bauvorhaben. Um die Fortführung der Maßnahme sicherzustellen und die Auswirkungen auf den Schulbetrieb zu minimieren, ist eine möglichst kurzfristige Umsetzung der Arbeiten zur Deckensanierung erforderlich. Das Erreichen des Bauausschusses am 17.08.20 nach der Senatssitzung am 10.08.20 ist aus dem Grund erforderlich.

 


Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (8 KB)