Auszug - Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK)  

37. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08959 Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Haltern sieht in der Fortschreibung ein positives Entwicklungskonzept für Lübeck.

 

Herr Ramcke merkt an, dass die aufgeführten Themen sich nicht nur an den Tourismus wenden dürfen, sondern auch das Thema der Familien ansprechen müssten. Er möchte wissen, wie viele Stellen für die Realisierung eingeplant seien.

Herr Lukas führt aus, dass der Entwurf der Vorlage mit allen Fachbereichen abgestimmt sei. Die personellen Veränderungen müssten fast ausschließlich in den Fachbereichen durchgeführt werden und nicht bei der Lübeck Travemünde Marketing GmbH (LTM), dies aber immer mit gemeinsamer Abstimmung.

 

Frau Hagen ergänzt, dass Tourismus das Querschnittsthema aller Fachbereiche sei. Dieses Konzept werde für eine Laufzeit von zehn Jahren angelegt, wobei es im laufenden Prozess selbstverständlich zu Ergänzungen oder Änderungen kommen könne.

 

Herr Leber sieht es als sinnvoll an, dass hier diese Fortschreibung vorgesehen sei, er verstehe allerdings nicht, warum es hier eine Trennung zwischen Lübeck und Travemünde gegeben habe.

Herr Lukas erläutert, dass verschiedene Zielgruppen angesprochen seien und das Konzept darauf abgestimmt sei. Es gebe eine Kooperation mit anderen Seebädern entlang der Küste, aber auch gewisse Alleinstellungsmerkmale für Travemünde.

 

Herr Vorkamp moniert, dass er in diesem Konzept die Gegenkommentare vermisse, zum Beispiel eine Tourismusfolgen Abschätzung.

 

Frau Haltern merkt ebenfalls an, dass das Thema Familie nur am Rande in dieser Vorlage angesprochen werde.

Herr Lukas führt aus, dass die Entwicklung nicht nur auf touristischer Betrachtung beruhe, sondern auch auf die einzelnen Stadtteile bezogen sei.

 


Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 


 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.