Vorlage - VO/2020/09166  

Betreff: AM Lengen (SPD): Dringlichkeitsantrag: "Radfahren in Grünanlagen erlauben"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
17.08.2020 
37. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
07.09.2020 
38. Sitzung des Bauausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob in Lübecks Grünanlagen das Radfahren auf Haupt- und eventuell Neben-Wegen ermöglicht wird und wenn dies gefahrlos möglich ist, umzusetzen, beispielsweise in der Grünanlage „Musikerviertel“.  Das kann durch eine Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ oder eine Anpassung der Grünanlagensatzung erfolgen.

 

 

 


Begründung


Die aktuell gültige Grünanlagensatzung der Hansestadt Lübeck vom 15.05.2018 regelt im §4 (2) „In Grünanlagen unzulässig ist a) …das Radfahren, sofern nicht Wege und Plätze dafür besonders ausgewiesen oder andere Nutzungen besonders zugelassen sind. Ausgenommen hinsichtlich des Radfahrens sind Kinder bzw. Jugendliche bis 14 Jahre. Beim zugelassenen Befahren ist auf andere Nutzer vermehrt Rücksicht zu nehmen. Fußgänger haben Vorrang.“ Durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“, was unter das Gebots-Verkehrszeichen „Fußgänger“ angebracht wird, ist dies möglich. Zudem wird so das Vorrecht der Fußgänger:innen bei der Benutzung der Wege hervorgehoben. Ansonsten dürfen nur Radfahrer:innen bis 14 Jahre gemäß der aktuellen Grünanlagensatzung die Wege mit dem Rad befahren. Die erforderliche Rücksichtnahme von Radfahrenden auf Fußgänger:innen ist durch die Breite des Durchgangsweges in der Grünanlage Musikerviertel möglich.

Mit der Antwort aus dem Bauausschuss vom 04.05.2020 auf eine entsprechende Anfrage vom 02.03.2020 hält die Abteilung 5.660.5 die Öffnung von Grünanlagen für den Fahrradverkehr für möglich. Eine Prüfung läuft, wurde aber wegen anderer Prioritäten in der Verwaltung bisher nicht umgesetzt.

Mit dem Beschluss „Klimanotstand - kurzfristiger Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz“ (VO/2019/07727-01), geändert durch die VO/2019/07727-01-27 und VO/2019/07727-01-28, in der Bürgerschaft am 25.6.2020 wurde unter der Maßnahme M02 beschlossen, dass das Konzept „Fahrradfreundliches Lübeck“ (VO/2013/00307) fortgeschrieben und angewendet wird. Unter der Anlage 6 des Konzepts „Fahrradfreundliches Lübeck“ sind die Ausbau- und Sanierungsbedarfe 2013-2020 in 150 Punkten aufgelistet. Unter Nr. 75 ist „Grünzug Musikerviertel von Beethovenstraße bis Artlenburger Straße, Freigabe für Radverkehr (Beschilderung) auf einer Länge von 850m mit 2 TEUR Priorität 2013/2014“ vermerkt.

 

 

 


Anlagen