| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.11.2018 |
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SI/2018/218 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Antwort auf die Anfrage VO/2018/06506 des BM Detlev Stolzenberg gem. § 16 GO: Neugründung der Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft mbH |
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VO/2018/06553 |
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| Ö 3.2 |
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Anfrage DIE LINKE: BM Katjana Zunft - gleichstellungspolitische Maßnahmen (Zurückgestellt am 25.09.18) |
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VO/2018/06385 |
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| Ö 3.2.1 |
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Antwort auf Anfrage von AM Zunft Nr. VO/2018/06385 - Gleichstellungspoltische Maßnahmen im Hauptausschuss |
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VO/2018/06488 |
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| Ö 3.3 |
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Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke FDP zu Fördermitteln des Landes S-H im Bereich Infrastruktur und KiTa (Zurückgestellt am 13.11.18) |
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VO/2018/06244 |
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| Ö 3.3.1 |
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Antwort auf die Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke FDP zu Fördermitteln des Landes S-H im Bereich Infrastruktur und KiTa (VO/2018/06244) |
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VO/2018/06757 |
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| Ö 3.4 |
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Mündl. Antwort des FB 3 auf Nachfragen im HA am 13.11.18 von AM Zunft betr. Öffentliche und städt. Toiletten in Lübeck |
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| Ö 3.5 |
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Anfrage AM Prieur (CDU): Grundstück Rehsprung |
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VO/2018/06786 |
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| Ö 3.6 |
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Anfrage AM Prieur (CDU): Konzeptionierung einer Mehrzweckhalle |
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VO/2018/06787 |
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| Ö 3.7 |
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Anfrage AM Prieur (CDU): Gewerbegrundstück Hutmacherring 28 |
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VO/2018/06788 |
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| Ö 3.8 |
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Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Interkulturalität des Personals (Zurückgestellt am 13.11.18) |
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VO/2018/06564 |
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| Ö 3.8.1 |
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Interkulturelle Öffnung der Verwaltung |
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VO/2018/06782 |
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| Ö 3.9 |
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NEU: Anfrage AM Thomas-Markus Leber betr. Haushaltspläne Stiftungen |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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3. Bericht zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK-Bericht 2017) |
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VO/2018/06577 |
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| Ö 4.2 |
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Personalbericht 2018 |
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VO/2018/06688 |
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| Ö 4.3 |
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Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen
für das Haushaltsjahr 2018 - 1. Halbjahr |
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VO/2018/06690 |
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| Ö 4.4 |
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Leistungsfähige IT als Schlüsselfaktor für eine moderne Verwaltung |
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VO/2018/06761 |
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| Ö 4.5 |
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Fahrradfreundliches Lübeck (Zurückgestellt am 13.11.18) |
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VO/2018/06624 |
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| Ö 4.6 |
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Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (5.660) |
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VO/2018/06559 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushalt 2019 (Zurückgestellt am 13.11.18) |
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VO/2018/06466 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen. |
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05.11.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.5 - zurückgestellt |
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06.11.2018 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.244.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 68.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Nach einer von Frau Bachmann beantragten Sitzungsunterbrechung (17.35 – 17.39 Uhr) beschließt der Ausschuss mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. Der Antrag von Herrn Voht ist damit abgelehnt.
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08.11.2018 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Der Jugendhilfeausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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12.11.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Abstimmungsergebnis: Die Ausschussmitglieder nehmen den Beschlussvorschlag ohne Votum zur Kenntnis.
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12.11.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.6 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden. (4 Enthaltungen)
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13.11.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Der Hauptausschuss stellt die Beratung der Vorlage zurück.
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14.11.2018 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss beschließt bei 11 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich gemäß Antrag.
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19.11.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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20.11.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
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27.11.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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29.11.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.17 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird: Mehrheitliche Annahme Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 3 __________________________________________________________________________ Im Anschluss über die Abstimmung zu TOP 10.17 (Haushalt 2019) ruft der Vorsitzende nacheinander die Tagesordnungspunkte unter 6., 7., und 8. auf, um danach wieder in die Beratung der Verwaltungsvorlagen unter TOP 10 ab TOP 10.18 einzusteigen. Anmerkung: Siehe hierzu auch die Anlage 1 zur Niederschrift.
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| Ö 5.2 |
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Richtlinie zum Aufstellen des kommunalen Gesamtabschlusses (KGA) der Hansestadt Lübeck |
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VO/2018/06486 |
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| Ö 5.3 |
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 28.09.2017 |
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VO/2018/06718 |
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| Ö 5.4 |
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Stiftung Haus der Jugend - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 |
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VO/2018/06520 |
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| Ö 5.5 |
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Stiftung Haus der Jugend - Jahresabschluss 2010 |
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VO/2018/06495 |
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| Ö 5.6 |
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Stiftung Haus der Jugend - Jahresabschluss 2011 |
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VO/2018/06496 |
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| Ö 5.7 |
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Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 |
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VO/2018/06521 |
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| Ö 5.8 |
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Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck - Jahresabschluss 2011 |
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VO/2018/06492 |
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| Ö 5.9 |
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Stiftung Heiligen-Geist-Hospital - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 |
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VO/2018/06519 |
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| Ö 5.10 |
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Stiftung Heiligen-Geist-Hospital - Jahresabschluss 2010 |
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VO/2018/06514 |
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| Ö 5.11 |
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Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 |
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VO/2018/06518 |
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| Ö 5.12 |
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Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster - Jahresabschluss 2010 |
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VO/2018/06516 |
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| Ö 5.13 |
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Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster - Jahresabschluss 2011 |
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VO/2018/06517 |
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| Ö 5.14 |
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Stiftung Westerauer Stiftung - Jahresabschluss 2011 |
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VO/2018/06493 |
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| Ö 5.15 |
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Hansestadt Lübeck - Jahresabschluss 2013 |
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VO/2018/06491 |
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| Ö 5.16 |
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Festlegung des Vermarktungskonzepts Teilbereich II für den Geschosswohnungsbau im Neubaugebiet B-Plan - 07.44.00 - Am Ährenfeld / Johannes-Kepler-Quartier |
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VO/2018/06550 |
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| Ö 5.17 |
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Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr |
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VO/2018/06025 |
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| Ö 5.18 |
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Neueröffnung der Stadtteilbüros
- Aktueller Sachstand/ Konzept
- Überplanmäßige Bewilligung
- Anmietung Carl-Gauß-Straße |
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VO/2018/06714 |
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| Ö 5.18.1 |
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AM Krause (CDU): Ergänzungsantrag zu VO/2018/06714 (Neueröffnung der Stadtteilbüros) |
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VO/2018/06837 |
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| Ö 5.19 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 2.725,00 Euro für den "Interkulturellen Sommer 2018" |
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VO/2018/06392 |
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| Ö 5.20 |
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Spendenannahme einer Geldspende in Höhe von 250.000 EUR der Possehl-Stiftung für die Erweiterung der Bauhalle an der Emil-Possehl-Schule |
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VO/2018/06634 |
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| Ö 5.21 |
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Spendenannahme einer Geldspende in Höhe von 300.000 EUR der Possehl-Stiftung für die Sanierung und Erweiterung der Hansehalle |
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VO/2018/06635 |
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| Ö 5.22 |
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Annahme einer Spende der Friedrich Bluhme und Else Jebsen Stiftung über 50.000,00 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2018 |
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VO/2018/06663 |
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| Ö 5.23 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung von bis zu 25.000 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck 2018 bis 2020 |
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VO/2018/06393 |
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| Ö 5.24 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2019 |
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VO/2018/06423 |
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| Ö 5.25 |
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Wirtschaftsplan 2019 der Lübecker Schwimmbäder |
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VO/2018/06654 |
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| Ö 5.26 |
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Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt" |
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VO/2018/06563 |
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| Ö 5.27 |
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Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 GO SH zum Ausgleich der Zahlungen für die Kreuzungsmaßnahmen: K 8 - Wulfsdorfer Weg/Blankenseer Straße und K 11 - Schanzenbergweg |
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VO/2018/06660 |
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| Ö 5.28 |
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BW 030 Ersatzneubau Possehlbrücke - Überplanmäßige Bewilligung gem. § 95 d Abs. 1 GO SH |
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VO/2018/06720 |
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| Ö 5.29 |
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Palais Rantzau |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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Antrag AM Katjana Zunft (DIE LINKE), AM Thorsten Fürther und AM Andre Kleyer (Bündnis 90 Die Grünen) AT zu "Hauptausschuss als Gleichstellungsausschuss" VO/2018/06384 (Zurückgestellt am 25.09.18 - Die Änderung der Hauptsatzung liegt zu TOP 5.3 vor.) |
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VO/2018/06476 |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.11.2018 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 11.1 |
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Mitgesellschafter der LHG, Beteiligungsvertrag |
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| N 11.2 |
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NEU: Antwort zur Anfrage AM Prieur (CDU): Grundstück Rehsprung (VO/2018/06786) |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Verkauf von Grundstücksflächen an der Karkbrede |
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| N 13.2 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse |
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| N 13.3 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse |
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| N 13.4 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse |
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| N 13.5 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Forstmeisterweg |
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| N 13.6 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Fehlingstraße |
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| N 13.7 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Fehlingstraße |
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| N 13.8 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Rose |
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| N 13.9 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Ringstedtenweg |
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| N 13.10 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Nachtigallensteg |
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| N 13.11 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Weinbergstraße |
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| N 13.12 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, An der Stadtfreiheit |
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| N 13.13 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Forstmeisterweg |
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| N 13.14 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse |
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| N 13.15 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Eckenerstraße |
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| N 13.16 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Rusch |
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| N 13.17 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Forstmeisterweg |
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| N 13.18 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Lerchenweg |
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| N 13.19 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Gärtnergasse |
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| N 13.20 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Gärtnergasse |
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| N 13.21 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Heidkoppelgraben |
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| N 13.22 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Lerchenweg |
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| N 13.23 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Stargasse |
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| N 13.24 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Stargasse |
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| N 13.25 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Rusch |
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| N 13.26 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Nachtigallensteg |
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| N 13.27 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Fahlenkampsweg |
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| N 13.28 |
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Verkauf eines Baugrundstücks in der Fischstraße (Gründungsviertel) |
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| N 13.29 |
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Palais Rantzau |
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| N 13.30 |
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Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes in der Hansestadt Lübeck |
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| N 13.31 |
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Entwässerung des Sportplatzgebäudes Niendorf - Zahlung eines Zuschusses aus Sportfördermitteln an den Verein SV Weissenrode |
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| N 13.32 |
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Ausschreibung von Energielieferungen über 175.000,00 EUR
Stromlieferung ab 2019 |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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