Vorlage - VO/2018/06663
|
Beschlussvorschlag
Die Spende der Friedrich Bluhme und Else Jebsen Stiftung für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 50.000 € zugunsten des Lübecker Bildungsfonds wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
|
|
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| Freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO für das Spendenannahmeverfahren |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2014 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trägt die Friedrich Bluhme und Else Jebsen Stiftung im Haushaltsjahr 2018 mit einem Betrag von 50.000 € bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 mitgeteilt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet eine Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 50.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Friedrich Bluhme und Else Jebsen Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 676.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 50.000,00 Euro zuständig.
Anlagen