Vorlage - VO/2018/06491
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Beschlussvorschlag
1) Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss 2013 mit einem Jahresfehlbetrag von -709.667,34 € (gem. Ergebnisrechnung) und einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von -95.661.967,42 € (Bilanz) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.
2) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -709.667,34 € ist vorzutragen.
3) Der beigefügte Prüfbericht des RPA, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 13.09.2018 abschließend beraten wurde (VO/2018/06230) wird zur Kenntnis genommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| da nicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: GO SH |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik soll der Jahresfehlbetrag aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit ein solcher Ausgleich nicht mehr möglich ist, ist der verbleibende Fehlbetrag nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorzutragen.
Bei der Erstellung des bereits vorliegenden Folgejahresabschlusses 2014 musste von dieser vorgegebenen Beschlussfassung daher ausgegangen werden.
Anlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 100_JA2013_Jahresabschluss_mit_Lagebericht (4882 KB) | ||
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2 | öffentlich | 100_JA2013_Pruefbericht (797 KB) | ||
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3 | öffentlich | 100_JA2013_Stellungnahme_Pruefbericht (810 KB) |