Vorlage - VO/2018/06720  

Betreff: BW 030 Ersatzneubau Possehlbrücke - Überplanmäßige Bewilligung gem. § 95 d Abs. 1 GO SH
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
19.11.2018 
6. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.11.2018 
7. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

(1)     Im Haushaltsjahr 2018 werden beim Produktsachkonto 544001.049.785200 Bundestraßen – Auszahlung aus Tiefbaumaßnahmen  3.130.000,00 EUR für die Maßnahme „BW 030 Ersatzneubau Possehlbrücke“ überplanmäßig gemäß § 95 d GO SH bewilligt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 612003.000.6821000 Grundstücksan- und -verkäufe – Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - in Höhe von 3.130.000,00 EUR.

(2)     Der Bericht über die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 65 Abs. 4 GO SH zur überplanmäßigen Bewilligung gem. § 95 d GO SH in Höhe von 370.000,00 EUR wird zur Kenntnis genommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Für Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durchdie Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem.

§ 10 StrWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

 

Allgemeines

 

Am 27.04.2015 wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung der Bauauftrag für den Ersatzneubau der Possehlbrücke von der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr an das Bauunternehmen Wayss & Freytag Ingenieurbau AG (W&F), Hamburg in Höhe von 8.918.796,42 EUR vergeben.

 

In den Vorlagen VO/2018/05826 vom 19.02.2018 und VO/2018/06317 vom 17.08.2018 zur „Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Firma Wayss & Freytag AG betr. finanzielle Ansprüche und Fertigstellungstermin zum Ersatzneubau Possehlbrücke“ sind die Schwierigkeiten, die sich in der Vertragsabwicklung mit dem Auftragnehmer ergeben haben und deren Lösungsversuche sowie die Einzelheiten zur Mediationsvereinbarung beschrieben. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf eine erneute Darstellung verzichtet.

 

Anlass für diese Vorlage

 

(1) Für die Projektfortführung werden überplanmäßige Haushaltsmittel im Ergebnis der Mediation in Höhe von 3.130.000,00 EUR benötigt.

 

Mediationsergebnis

 

Das Mediationsergebnis sieht folgende Eckpunkte vor:

 

  • Pauschalvertrag mit Übergabe aller bisher vorhandenen Planunterlagen durch die Hansestadt Lübeck zum 01.08.2018 und Übernahme sämtlicher Planungs- und Durchführungsleistungen einschließlich der Verantwortung für Medienleitungen und Baugrund im Baufeld durch W&F
  • Pauschalbetrag für die Gesamtleistung (inkl. aller vorliegenden und möglicherweise zukünftiger Nachträge): 15.000.000,00 EUR (brutto) sowie einer Bonuszahlung von 500.000,00 EUR (brutto) bei einer Verkehrsfreigabe spätestens am 15.11.2019
  • Eine Malus-Regelung, wonach die Hansestadt Lübeck einen Abzug von brutto 1.000.000,00 EUR vornimmt, wenn die Verkehrsfreigabe auf der Brücke nicht bis zum 15.11.2019 erfolgt.

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.08.2018 der Mediationsvereinbarung zugestimmt.

 

Finanzierung

 

Mit dem Abschluss der Mediationsvereinbarung ergibt sich folgender Mittelbedarf:

 

Gesamtprojektkosten zum Projektstart (brutto)

12,9 Mio. EUR

Zusätzlicher Mittelbedarf aus Mediationsvereinbarung W&F

(Hauptauftrag W&F: 8,9 Mio. EUR) – (brutto)

6,6 Mio. EUR

Zusätzlicher Mittelbedarf aus Ing.-Leistungen durch Bauzeitverlängerung (brutto)

1,0 Mio. EUR

Gesamtsumme (brutto)

20,5 Mio. EUR

 

 

 

 

 

Deckung der Mehrkosten

 

Im Produktsachkonto 544001.049.7852000 sind für das Projekt zurzeit 13.670.000,00 EUR haushalterisch geordnet. Darüber hinaus sind für den Haushalt 2019  3.700.000,00 EUR veranschlagt. Die zusätzlichen im Haushalt 2018 benötigten Haushaltsmittel von 3.130.000,00 EUR werden durch Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto 612003.000.6821000 Grundstücksan- und -verkäufe – Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden gedeckt.

 

Bericht zur Eilentscheidung des Bürgermeisters

 

Mit dem Abschuss der Mediationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und Wayss & Freytag Ingenieurbau AG ist ein Zahlungsplan vereinbart worden. Dieser sieht u. a. eine monatliche Abschlagszahlung in Höhe von 372.527,46 EUR (brutto) jeweils zum 15. des Monats vor. Um die Abschlagszahlung für November 2018 (fällig am 15.11.2018) leisten zu können, wurde eine Eilentscheidung des Bürgermeisters für die überplanmäßige Bewilligung nach § 95 d Abs. 1 GO SH erforderlich, da die nächste Bürgerschaftssitzung erst am 29.11.2018 stattfindet.

 

Dringlichkeit:

 

Die Zahlungen an den Auftragnehmer der Possehlbrücke wurden bisher übergangsweise aus dem Restguthaben auf dem Produktsachkonto getätigt. Dieses war für eine Zahlung an die Netz Lübeck GmbH für Leitungsverlegungen vorgesehen. Der Rechnungseingang von Netz Lübeck wurde nun noch für dieses Jahr angekündigt. Dementsprechend ist zwingend die Bürgerschaftssitzung im November zu erreichen, um die Mittel bereitzustellen.

 


Anlagen