Vorlage - VO/2018/06690  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen
für das Haushaltsjahr 2018 - 1. Halbjahr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.11.2018 
7. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Halbjahr 2018_konsumtiv
1. Halbjahr 2018_investiv
1. Halbjahr 2018_Geringbeträge

Beschlussvorschlag

 

 

 


Begründung

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt

250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über-und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.

 

Im 1. Halbjahr 2018 wurden gesamtstädtisch

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt 46.033,73 EUR,

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 2.647.059,76 EUR,

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 0,00 EUR

zugestimmt.

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind

nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von

5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine

Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

 

 

 


Anlagen

Über- und außerplanmäßige Bewilligungen

1 – Einzelaufstellung Konsumtiver Haushalt nebst Begründung

2 – Einzelaufstellung Investiver Haushalt nebst Begründung

3 – Geringbeträge (<5.000 EUR

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Halbjahr 2018_konsumtiv (44 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 1. Halbjahr 2018_investiv (104 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 1. Halbjahr 2018_Geringbeträge (38 KB)