Vorlage - VO/2018/06492
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Beschlussvorschlag
1) Die Bürgerschaft beschließt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2011 gem. § 95 n Abs . 3 GO und stellt das Jahresergebnis von 0,00 € (nach satzungsgemäß bereits erfolgtem Ausgleich) bei einer Bilanzsumme von 4.466.995,82 € fest.
2) Die Bürgerschaft nimmt
a) den aufgelaufenen Jahresverlust 2011 der Kulturstiftung in Höhe von 516.047,54 € zur Kenntnis.
b) nimmt den beigefügten Prüfbericht des RPA zur Kenntnis, der am 13.09.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss ab schließend beraten wurde (VO/2018/05657).
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| da nicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: GO SH |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Nach § 95 n Abs.3 und 4 GO hat die Bürgerschaft konkret über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Im vorliegenden Fall des Jahresfehlbetrages ist die Ergebnisverwendung allerdings konkret durch die Satzung vorgegeben: der Ausgleich einer Unterdeckung hat durch die HL zu erfolgen was im Haushaltsjahr 2011 der Hansestadt Lübeck auch erfolgt ist.
Anlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 110_JA2011_Jahresabschluss_mit_Lagebericht (3367 KB) | ||
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2 | öffentlich | 110_JA2011_Pruefbericht (1497 KB) | ||
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3 | öffentlich | 110_JA2011_Stellungnahme_Pruefbericht (944 KB) |