Vorlage - VO/2018/06563
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Beschlussvorschlag
Für die Wahlperiode 2018 – 2023 werden fünf weitere Mitglieder in den Stiftungsrat der
Stiftung „Lübecker Altstadt“ gewählt:
Herr Dr. Axel Flasbarth (Bürgerschaftsmitglied)
Herr Lars Rottloff (Bürgerschaftsmitglied)
N.N. (Bürgerschaftsmitglied)
Herr Justus Deecke (Architekt)
Herr Ingo Siegmund (Architekt)
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.100 – Büro der Bürgerschaft Ergebnis: Zustimmend
1.300 – Bereich Recht Ergebnis: Keine rechtlichen Bedenken |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die zu beschließende Vorlage nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: |
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| § 7 der Stiftungssatzung
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja |
Begründung
Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ wurde 1979 von einer Berliner Ärztin und einem Lübecker Bürger errichtet und mit einem Grundbetrag ausgestattet.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26. April 1980 wurde die Stiftung in die Verwaltung der Hansestadt Lübeck – Bereich Archäologie und Denkmalpflege – übernommen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Instandhaltung und Wiederherstellung erhaltenswerter Fassaden sowie der Innenausstattung denkmalgeschützter Gebäude.
Gemäß § 7 der Stiftungssatzung gehören dem Stiftungsrat an:
- Die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als Vorsitzende/ Vorsitzender,
- der Leiter oder die Leiterin des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege
- und fünf weitere Mitglieder, die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden.
Drei der weiteren Mitglieder müssen der Bürgerschaft angehören. Bei der Auswahl sind nach Möglichkeit alle Fraktionen zu berücksichtigen; im Übrigen steht das Vorschlagsrecht den Fraktionen nach ihrer Stärke zu.
Zwei an der Denkmalpflege besonders interessierte und qualifizierte Bürgerinnen/ Bürger der Hansestadt Lübeck werden der Bürgerschaft von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Stiftungsrates als weitere Mitglieder vorgeschlagen.
Für die Wahlperiode 2018 – 2023 ist eine Neubesetzung des Stiftungsrates erforderlich.
Anlagen