Vorlage - VO/2018/06488
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Beschlussvorschlag
Anfrage von AM Zunft Nr. VO/2018/06385 vom 04.09.2018
Frage 1:
Welche gleichstellungspolitischen Maßnahmen hat der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, seit der Beschlussfassung über das Konzept zur Anwendung des Prinzips des „Gender Mainstreaming“ in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften (Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 30.01.2003) ergriffen, vorgeschlagen und umgesetzt?
Frage 2: Welche finanzanalytischen und haushaltstechnischen Maßnahmen haben der Bürgermeister und die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck seit der Kenntnisnahme des Gender-Haushalts-Berichtes (Bürgerschaft am 23.02.2012) ergriffen, vorgeschlagen und umgesetzt?
Frage 3: – Welche finanz- und haushaltsanalytischen Kenntnisse liegen dem Bürgermeister und der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vor und können diese schriftlich und ausführlich dargestellt werden?
Begründung
Frage 1:
Welche gleichstellungspolitischen Maßnahmen hat der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, seit der Beschlussfassung über das Konzept zur Anwendung des Prinzips des „Gender Mainstreaming“ in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften (Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 30.01.2003) ergriffen, vorgeschlagen und umgesetzt?
Antwort:
Die Bürgerschaft hat am 30.1.2003 mehrheitlich beschlossen:
"1. Die Hansestadt Lübeck verfolgt den kommunalen Gleichstellungsauftrag unter Beachtung des Gender Mainstreaming Prinzips aktiv. Das hierzu entwickelte Konzept zur Umsetzung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der Stadtverwaltung und in den städtischen Gesellschaften (Gliederungspunkt 8)wird beschlossen.
2. Zur Realisierung und Verankerung des Konzeptes wird der Bürgermeister beauftragt,
a) Vereinbarungen mit den Fachbereitungsleitungen zu treffen, die sicherstellen, dass in
allen Bereichen/Produkten der Hansestadt Lübeck Gleichstellungsziele aufgestellt
und durch entsprechende Gleichstellungsmaßnahmen umgesetzt werden,
b) die Vereinbarungen mit den Fachbereichsleitungen sowie die jährlich fortschrei-
benden Zielvereinbarungen in den Produkten/Bereichen im Produktbuch darzustel-
len,
c) Fortbildung zur Anwendung des Gender Mainstreaming Prinzips für Fach- und Füh-
rungskräfte anzubieten,
d) alle personenbezogenen Daten nach Geschlecht differenziert zu erheben und darzu-
stellen, z.B. in Gutachten, Berichten und Verwaltungsvorlagen. Dies ist auch bei der
Erstellung z.B. von Gutachten durch Dritte sicherzustellen,
e) während der Einführungsphase bis zur Integration des Gender Ansatzes in das
reguläre Berichtswesen einen jährlichen Implementierungsbericht zur Umsetzung des
Gender Mainstreaming vorzulegen,
f) das Gender Mainstreaming Prinzip in den Gesellschaftsverträgen und Satzungen
der städtischen (Beteiligungs-)Gesellschaften zu verankern,
g) ein Controlling des Gender Ansatzes als reguläre Aufgabe im Rahmen des künftigen
Beteiligungscontrollings zu integrieren.
3. Das Prinzip des Gender Mainstreaming wird eingeführt als Ergänzung und Verstärkung der bisher in der Stadt vorhandenen frauenpolitischen Aktivitäten. Die vorhandenen Instrumente und Standards zur Frauenförderung und zur Gleichstellung sind weiterhin im bisherigen Umfang gesichert und werden unterstützt.
4. Bei den einzelnen Aktivitäten und Schritten zur Umsetzung und Verankerung des Gen- der Mainstreaming Ansatzes hat das Frauenbüro beratende Funktion und ist jeweils frühzeitig zu beteiligen."
Die Umsetzung eines solchen Beschlusses bedeutet in Folge eine strategische Implementierung, die kontinuierlich personell unterstützt werden muss.
Der Beschluss vom 30.1.2003 ging jedoch mit einer anschließenden Personalreduktion im Frauenbüro (Frühjahr 2003) nach der Kommunalwahl 2003 einher. Die Umsetzung des Beschlusses konnte daher vom Frauenbüro aus Kapazitätsgründen nicht verfolgt und begleitet werden und steht somit noch aus.
Aufgrund
a) aktuell massiver Fallzahlsteigerung (Begleitung von Personalauswahlverfahren aufgrund des demographischen Wandels) und
b) Aufgabenerweiterung, z.B. §1 Abs. 1a Gemeindeordnung SH erweitert (in Kraft getreten am 21.6.2016).
hat der Bürgermeister inzwischen mit einer Personalverstärkung im Frauenbüro reagiert.
Allerdings kann die Begleitung der Umsetzung des o.g. Beschlusses durch das Frauenbüro durch den benannten Aufgabenzuwachs auch aktuell nicht geleistet werden.
Datengrundlagen für die Umsetzung von konkreten gleichstellungspolitischen Maßnahmen im Sinne von Gender Mainstreaming sind allerdings inzwischen -auch durch Mitarbeit der Gleichstellungsbeauftragten und Mitarbeiterin- vorhanden:
- Armuts- und Sozialbericht 2012 und Zwischenbericht 2015/16
- Lübecker SeniorInnengesundheitsbericht 2012
- jährliche bzw. 2jährliche Personalberichte
- Frauenstatistikbericht 2014 mit den Themenschwerpunkten Teil I: Partizipation von Frauen und Männern, Teil II Gewalt an Frauen und Kindern und Teil III Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern einschließlich benannter Handlungsoptionen (Fortschreibung der Daten ist seitens des Frauenbüros zur Zeit in Arbeit und Veröffentlichung für 2019 vorgesehen)
- auch bei der Jugendhilfeplanung u.ä. kommunalen Planungen sind Datengrundlagen hierfür vorhanden.
- zudem ist in Kooperation zwischen Frauenbüro und den Arbeitskreisen "Männer für Jungs" und "Frauen unterstützen Mädchen“ das inhaltliche Arbeitspapier „Mädchen*- und Jungen*arbeit - Empfehlungen für die Qualität“ erarbeitet worden, das in Kürze als Bericht dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden wird.
Der inzwischen mehr als 15 Jahre alte Beschluss wäre heute sicherlich, bei kontiniuerlicher, systematischer kommunaler Begleitung, längst in die „Europäische Charta für die Gleichstellung auf lokaler Ebene“ (auf lokaler Ebene meist umgesetzt in „Gleichstellungsaktionsplänen“) weiterentwickelt worden, siehe auch: https://www.frauenbeauftragte.org/themen/europ%c3%a4ische-gleichstellungscharta
Frage 2: Welche finanzanalytischen und haushaltstechnischen Maßnahmen haben der Bürgermeister und die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck seit der Kenntnisnahme des Gender-Haushalts-Berichtes (Bürgerschaft am 23.02.2012) ergriffen, vorgeschlagen und umgesetzt?
Antwort:
Die Frage bezieht sich auf die Drucksache Bürgerschaftssitzung Nr. 32 in der Legislaturperiode 2008-2013, Drucksache 595. Der Antrag zum Bericht von Bündnis 90 / Die Grünen, Drucksache 645: „Der Bürgermeister wird gebeten, wie im Bericht Gender-Haushalt für die Hansestadt Lübeck, Drucksache Nr. 595, Pkt. 8.2. empfohlen, Gender Budgeting schrittweise einzuführen.“ wurde mehrheitlich angenommen.
Die im Bericht beschriebenen benötigten Personalkapazitäten standen hierfür jedoch nicht zur Verfügung, so dass mit der Umsetzung nicht begonnen wurde.
Frage 3: – Welche finanz- und haushaltsanalytischen Kenntnisse liegen dem Bürgermeister und der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vor und können diese schriftlich und ausführlich dargestellt werden?
Antwort:
siehe Frage 2. Es liegen keine Erkenntnisse vor, da mit der Umsetzung des Beschlusses noch nicht begonnen wurde.
Anlagen