Vorlage - VO/2018/06660
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Beschlussvorschlag
Für den Ausgleich der Zahlungen im Zusammenhang mit den bereits erfolgten Straßenbau-maßnahmen an der K 8 (Wulfsdorfer Weg/Blankenseer Straße) und K 11 (Schanzenberg-weg) werden auf dem PSK 544001 039 7811000, Gemeindestraßen - B 207 Neu/Investi-tionszuwendungen Land, in Höhe von 3.040.000,00 Euro außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSK 544001 039 6811000, Gemeindestraßen - B 207 Neu/ Investitionszuwendungen Land, über 2.040.000,00 Euro und aus dem PSK 612003.000.6821000 - Grundstücksan- und verkäufe/Einzahlung aus der Veräußerung von Grundstücken über 1.000.000,00 Euro.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: Eisenbahnkreuzungs-gesetz |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja |
Begründung
Im Zuge des Neubaus der B 207 durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) wurden die beiden Kreisstraßen Wulfsdorfer Weg/Blankenseer Straße (K 8) und Schanzenbergweg (K 11) mit Brückenbauwerken über die neue Bundesstraße und die vorhandenen Bahngleise geführt. Die vorhandenen Bahnübergänge wurden aufgehoben. Für diese Maßnahmen wurde jeweils eine Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zwischen LBV, DB und HL in 2008 abgeschlossen.
Das städtische Kostendrittel für beide Brückenmaßnahmen beträgt 3.072.885,00 Euro. Davon sind 2.489.775,00 Euro zuwendungsfähige Kosten. Ein entsprechender Förderantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-SH) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) wurde gestellt.
Auf Basis dieser zuwendungsfähigen Kosten von 2.489.775,00 Euro hat der Zuwendungsgeber der HL Zuwendungsanteile nach dem GVFG-SH über 1.867.300,00 Euro (75 %) sowie nach dem FAG über 248.900,00 Euro (10 %) bewilligt.
Die Finanzierung der städtischen Anteile zum Neubau der B 207 wurde in früheren Haushaltsjahren bereits geplant und bereitgestellt. Aufgrund der ausbleibenden Abrechnung durch den LBV sind diese Haushaltsmittel verfallen und müssen deshalb aufgrund der jetzt erfolgten Rechnungslegung neu geordnet werden.
Anlagen