Auszug - Stiftung Heiligen-Geist-Hospital - Jahresabschluss 2010
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
1) Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss 2010 mit einem Jahresfehlbetrag von -65.336,54 € (gem. Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.
2) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -65.336,54 € wird mit der freien Rücklage verrechnet.
3) Der beigefügte Prüfbericht des RPA, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 13.09.2018 abschließend beraten wurde (VO/2018/06233), wird zur Kenntnis genommen.
4) Die negative Ergebnisrücklage in Höhe von 71.547,45 € aufgrund von Korrekturen an der Eröffnungsbilanz wird gem. § 56 Abs. 2 GemHVO-Doppik mit dem Stiftungskapital aus Bi-lanzierungsunterschied verrechnet.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.