Auszug - Stiftung Haus der Jugend - Jahresabschluss 2011
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
1) Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss 2011 mit einem Jahresfehlbetrag von - 4.674,74 € (gem. Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO zur Kenntnis ge nommen.
2) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -4.674,74 € wird nach § 26 Abs. 3 GemHVO- Doppik mit der Ergebnisrücklage verrechnet.
3) Der beigefügte Prüfbericht des RPA, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 13.09.2018 abschließend beraten wurde (VO/2018/06232), wird zur Kenntnis genommen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.