Vorlage - VO/2018/06757  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke FDP zu Fördermitteln des Landes S-H im Bereich Infrastruktur und KiTa (VO/2018/06244)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Wagner, Aiko
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
27.11.2018 
7. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke FDP zu Fördermitteln des Landes S-H im Bereich Infrastruktur und KiTa (VO/2018/06244)

 


Begründung

Anfrage:

Mit dem Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein (KStB) können Kreise, Städte und Gemeinden beim Bau oder Ausbau der in ihrer gesetzlichen Baulast stehenden verkehrswichtigen Straßen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG-SH) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) finanziell unterstützt werden. Hierfür stellt das Land Schleswig-Holstein auch der Hansestadt Lübeck finanzielle Mittel für 2018 zur Verfügung.

Auch im Bereich KiTa (Betreuung U3 und Ü3) stellt das Land der Hansestadt Lübeck zusätzliche Mittel für 2018 und 2019 in Höhe von 7.874.581€ zur Verfügung.

Anfrage zu beiden Bereichen (Infrastruktur und KiTa)

 

Hinweis:

Es handelt sich hierbei  um spezielle Förderprogramme, die gesondert neben der allgemeinen Zuweisung „Infrastrukturmittel“ (werden pauschal bis 2020 gewährt ohne konkreten Einzelnachweis)  zu sehen sind. Insofern stehen die jeweiligen Förderprogramme nebeneinander und ergänzen sich.

 

 

a) Wieviel Geld hat die Hansestadt Lübeck davon jeweils bereits beantragt?

 

5.660:

Insgesamt stehen dem Bereich Stadtgrün und Verkehr für das Jahr 2018 Zuwendungen in Höhe von 2.715.802 € aus dem GVFG und 357.900 € aus dem FAG zur Verfügung. Die Inanspruchnahme hängt von den jeweiligen Baufortschritten der Einzelmaßnahmen ab.

 

4.041.3:

Das Land hat die Fördermittel für die Kindertagesbetreuung aufgestockt. Hieraus erhält die Hansestadt Lübeck für die Jahre 2018 und 2019 insgesamt 7.874.581 €. Den auf 2018 entfallenden Teil in Höhe von 3.107.121 € hat die Stadt Lübeck vollständig vereinnahmt.

 

b) Wofür wurde das beantragte Geld verwendet?

 

5.660:

Für die Maßnahmen Radwege Travemünder Landstraße 1. und 2. BA, Brücke Büssau, Possehlbrücke, Nordtangente, Kreuzungsvereinbarung Bahnübergang „Am Waldsaum“  mit LPA und Deckensanierungen  2018 (Wesenberger Straße, Niendorfer Straße (K 6), Malmöstraße (K 13)).

 

4.041.3:

Die auf 2018 zusätzlich entfallenden Mittel sind in Höhe von 951.052,17 € an die Kita-Träger weiterzuleiten (Fördererlass des Landes). Die verbleibenden Mittel in Höhe von 2.156.068,36 € verwendet die Hansestadt Lübeck zur Refinanzierung der kommunalen Betriebskostenförderung für unter 3-jährige Kinder (U3-Konnexität).

 

c) Wird die Hansestadt Lübeck jeweils weitere Mittel beantragen?

 

5.660:

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist in engem Kontakt mit dem Fördergeber und stellt jedes Jahr entsprechende Anträge auf Förderung, sofern die Maßnahmen den Förderkriterien entsprechen. Insofern werden in jedem Jahr Fördermittel aus GVFG (SH) und FAG bezogen. 

 

4.041.3:

2019 wird in gleicher Weise verfahren, jedoch stellt der auf Lübeck entfallende Teil lediglich eine Prognose dar, die sich noch verändern kann.

 


Anlagen