Veröffentlicht am 14.06.2024

Öffentlichkeitsbeteiligung für B-Plan Niendorf/ Holzkoppel

Öffentlicher Aushang vom 17. Juni bis 19. Juli 2024 – Unterlagen auch im Internet abrufbar

Die Hansestadt Lübeck stellt aktuell den Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – auf.

Das Bebauungsplanverfahren wurde ursprünglich auf der Grundlage des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Beachtung der Regelung zum Ausgleich abgeschlossen. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt dieses Vorgehen gegen EU-Recht und auf dieser Rechtsgrundlage aufgestellte Bebauungspläne sind unwirksam. Der nachfolgend in das Baugesetzbuch aufgenommene § 215a BauGB ermöglicht bis zum 31.12.2024 die Heilung solcher Bebauungspläne.

Hierzu ist der der Bebauungsplan für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden um die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ergänzt worden.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Moisling, Ortsteil Niendorf / Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93 b – 97 a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp sowie entlang der Grundstücke Hellkamp 29 bis 35 als Überplanungsbereich des Bebauungsplanes 19.01.00 – Niendorf / Hellkamp.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung eines Wohngebiets mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern geschaffen werden.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 3. Juni 2024 die Weiterführung des Verfahrens für den Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Planungsunterlagen sind in der Zeit vom 17. Juni bis einschließlich 19. Juli 2024 online abrufbar unter www.luebeck.de/bebauungsplaene mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen. Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, am Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten aus: montags bis mittwochs jeweils 8 bis 15 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122 6131 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Im gleichen Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Planungen. Diese sind hierzu vorzugsweise per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de, während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift oder postalisch an Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

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