Veröffentlicht am 24.11.2017

Arbeitskreis der UNESCO-Welterbealtstädte tagt in Lübeck

Schwerpunkt: Einarbeitung von Forderungen an neuen Bundestag und Bundesregierung

Vom 23. bis 24.November 2017 findet die Tagung des Arbeitskreises der UNESCO-Welterbealtstädte des Deutschen Städtetages in der Hansestadt Lübeck statt. Vor diesem Hintergrund kommen die Welterbekoordinatoren der flächenhaften Welterbestätten - Altstädte mit Welterbestatus - im Kanzleigebäude des Lübecker Rathauses zusammen.

Zur Freude von Welterbekoordinatorin Christine Koretzky, Fachbereich Planen und Bauen, findet anlässlich des 30jährigen Jubiläums des UNESCO-Welterbes „Lübecker Altstadt“ die Tagung in der Hansestadt Lübeck statt.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Austausch über das anstehende Europäische Kulturerbejahr, die Einrichtung von Welterbezentren, aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Welterbestätten und relevante Entscheidungen des Welterbekomitees in Krakau. Zentraler Tagungsordnungspunkt dieser Sitzung ist die Erarbeitungen von Wünschen und Forderungen an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung. Bereits 2013 formulierte der Arbeitskreis aus diesem Anlass ein gemeinsames Positionspapier „Welterbe-Städte sichern und weiterentwickeln“, das vom Deutschen Städtetag unterstützt wurde.

Mitgliedsstädte des Arbeitskreises sind die sieben deutschen Welterbe-Altstädte Bamberg, Goslar, Quedlinburg, Regensburg, Stralsund, Wismar und die Lübeck. Neben den Welterbe-Altstädten sind auch Welterbestätten mit umfangreichen Pufferzonen und damit ähnlichen städtebaulichen Anforderungen im Arbeitskreis vertreten. Hierzu gehören zurzeit Aachen, Potsdam, Berlin, Hamburg und Trier.

Hintergrund:

Der Arbeitskreis wurde 2009 mit dem Ziel gegründet, die flächenhaften Welterbealtstädte mit ihren besonderen Bedürfnissen besser zu vernetzen, sich über aktuelle Probleme auszutauschen und gemeinsame Interessen nach außen zu vertreten. Anders als bei Eintragungen von Einzeldenkmalen ist der Schutz der Welterbe- Altstädte vor allem eine städtebauliche Fragestellung. Themen wie Klimaschutz und Klimawandel, demographische Wandel, infrastrukturelle Änderungen, gesellschaftliche Mobilität und touristischer und wirtschaftlicher Entwicklungsdruck müssen genauso bearbeitet werden, wie der Erhalt eines lebendigen Welterbes. Übergeordnetes Ziel gemäß UNESCO- Konvention ist, das Welterbe für kommende Generationen zu sichern und zu bewahren. Der für UNESCO- Altstädte damit einhergehende erhöhte Förder- und Finanzierungsbedarf ist regelmäßig Thema der Sitzungen. +++