TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 04.11.2013 |
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SI/2013/081 |
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Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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Ö 2.1 |
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Bebauungsplan 22.55.08 ? Herrenholz Einkaufszentrum - Satzungsbeschluss
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VO/2013/00963 |
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Ö 2.2 |
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Städtebaulicher Entwurf "Neues Wohnquartier" ehemals Johannes-Kepler-Schule sowie
Bebauungsplan 07.44.00 - Am Ährenfeld - und 117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Ährenfeld
Aufstellungsbeschluss |
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VO/2013/01006 |
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Ö 2.3 |
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Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 |
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VO/2013/00991 |
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Ö 2.4 |
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Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
Planstraße A zum IKEA-Fachmarkt und Aufweitung der Dänischburger Landstraße (5.660)
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VO/2013/01063 |
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Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)
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VO/2013/00904 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
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21.10.2013 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 18.11.2013.
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11.11.2013 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.2 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Antrag der CDU-Fraktion einstimmig an. Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Antrag des Ausschussmitgliedes Jörg Hundertmark einstimmig an. Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß geändertem Beschlussvorschlag zu entscheiden. (12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)
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18.11.2013 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorlage:Beschlussvorlage: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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19.11.2013 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.2 - geändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Der Ausschuss empfiehlt bei 10 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 5 - Stimmenthaltungen einstimmig, der Vorlage in der geänderten Form (Ergänzung Beschlussvorschlag) zuzustimmenDer Ausschuss empfiehlt bei 10 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 5 - Stimmenthaltungen einstimmig, der Vorlage in der geänderten Form (Ergänzung Beschlussvorschlag) zuzustimmen.
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26.11.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 5.13 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag mit folgender Ergänzung zu entscheiden: Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Hafenwirtschaft mindestens € 25.000,-- Beteiligung einzuwerben. Sollte dies nicht möglich sein, soll der Hafenentwicklungsplan dem Hauptausschuss nochmals zur Beratung vorgelegt werden.“
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28.11.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.6 - geändert beschlossen |
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Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit der Haushaltssatzung TOP 10Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit der Haushaltssatzung TOP 10.14 zu Beginn der Bürgerschaftssitzung nach TOP 4 Mitteilungen beraten. Beschluss: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
BM Hundertmark beantragt Abstimmung in der Fassung des HauptausschussesBM Hundertmark beantragt Abstimmung in der Fassung des Hauptausschusses, die da lautet: Der Bürgermeister wird beauftragt mindestens € 25.000,-- Beteiligung bei der Hafenwirtschaft einzuwerben. Sollte dies nicht möglich sein, soll der HEP nochmals dem Hauptausschuss vorgelegt werden. BM Zander beantragt folgende Ergänzung zu Protokoll: „Bei der Hafenentwicklungsplanung soll möglichst auf die Entwicklung der Teerhofsinsel verzichtet werden.“ Es sprechen erneut BM Zander und BM Hundertmark sowie BM Howe. Abstimmungsergebnis über den Ergänzungsantrag : Mehrheitliche Ablehnung bei Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 43 Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis in der Fassung des Hauptausschusses : Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.
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Ö 3.2 |
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Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
hier: Einziehung einer Teilfläche der Markttwiete und der Straße Schüsselbuden (5.660)
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VO/2013/01003 |
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Ö 3.3 |
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Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.300.000,00 EUR (5.660) |
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VO/2013/01013 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.2.1 |
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Neuordnung Gründungsviertel
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VO/2013/00734 |
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Ö 4.2.2 |
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Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenpaketes für den Klimaschutz in Lübeck
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VO/2013/00958 |
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Ö 4.2.3 |
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Gutachten: Einzelhandelsmonitoring für die Lübecker Innenstadt - Einzelhandelsentwicklung 2009 bis 2013 -
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VO/2013/00803 |
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Ö 4.2.4 |
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Teilentwidmung des öffentlichen Hafengebietes der Hansestadt Lübeck für bestimmte radioaktive Stoffe |
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VO/2013/01015 |
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Ö 4.2.5 |
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Entwicklung der Leerstände in den Kleingärten |
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VO/2013/00977 |
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Ö 4.2.6 |
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Situation Bauunterhaltung
Antrag der CDU-Fraktionen VO/2013/00434, Sitzung der Bürgerschaft am 29.08.2013, TOP 5.20 |
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VO/2013/00990 |
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Ö 4.3 |
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Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
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Ö 4.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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Ö 4.4.1 |
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Mitteilung über eine Eilentscheidung des Bgm.
Erteilung einer überplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Projekt "Umbau und Erweiterung Schule Tremser Teich" |
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VO/2013/01005 |
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Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 5.2.1 |
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Sachstand Julius Leber Schule |
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VO/2013/01004 |
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Ö 5.3 |
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Anträge |
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Ö 5.3.1 |
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Stadtbild- und Denkmalpflege im Rathaushof |
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VO/2013/00877 |
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Ö 5.3.2 |
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Fahrradstreifen am Gustav-Radbruch-Platz in Richtung Fährstraße
Antrag von Carl Howe - Mitglied im Bauausschuss für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN |
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VO/2013/01046 |
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Ö 5.3.3 |
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Antrag aus der Bürgerschaft vom 29.08.2013:
Entwicklungsplan für LKW-Abstellflächen |
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VO/2013/00947 |
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N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 04.11.2013 |
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N 6.2 |
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Mitteilungen |
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N 6.3 |
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Berichte |
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N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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N 7 |
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Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ? |
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N 7.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto |
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N 8 |
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Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ? |
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N 8.1 |
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Genehmigung der Ausschreibung der Bauleistungen für den Ersatzneubau Straßenbrücke Reecke sowie der zugehörigen Inge-nieurleistungen (5.660) |
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N 9 |
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Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ? |
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N 10 |
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Aufträge über 25.000 ? |
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N 10.1 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung der Spundwand im Vorwerker Hafen, Anleger 4 (5.691) |
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N 11 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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N 12 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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N 12.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 12.2 |
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Neue Anfragen |
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N 12.3 |
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Anregungen und Verschiedenes |
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Ö 13 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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