Auszug - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 18.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00991 Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kurt, Norbert
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Lötsch erwähnt, dass es bei diesem TOP eine Weiterleitung ohne Votum seitens der Fraktionen kommen soll und bittet daher noch Verständnisfragen zu stellen

Herr Lötsch erwähnt, dass es bei diesem TOP eine Weiterleitung ohne Votum seitens der Fraktionen kommen soll und bittet daher nur noch Verständnisfragen zu stellen.

 

Herr Senator Boden verweist auf die umverteilte Liste (DIN-A3-Format), in der die aktuelle vorgesehene Bauunterhaltung für 2014 nach Prioritäten zusammengefasst sei.

 

Herr Lötsch schlägt vor den TOP 2.3 mit dem TOP 4.2.6 zusammen zu diskutieren, da gemäß Herrn Bunk die Liste auch den konsumtiven Haushalt 2014 betrifft.

 

Herr Bunk erklärt die Liste, die als sehr dynamisch zu betrachten sei, da neue Erkenntnisse zu baufachlichen Mängeln tagesaktuell eingearbeitet werden. Herr Bunk erläutert im Allgemeinen den Aufbau der Liste. Er weist darauf hin, dass alle aufgeführten Maßnahmen grundsätzlich die gleiche Priorität in der Umsetzung haben, jedoch nur ein kleiner Teil der Maßnahmen auf Grundlage von 7 Mio. Euro im Jahr tatsächlich umgesetzt werden kann.

Die roten Felder sind die Maßnahmen, die neu in die Liste hinzugekommen sind.

 

Herr Lötsch erkundigt sich nach der Schule Groß Steinrade.

Herr Bunk erläutert, dass hier kurzfristig bauliche Mängel festgestellt wurden (Durchnässung des Daches). Die Sanierungskosten werden zur Zeit ermittelt.

 

Herr Wolfgramm bemerkt, dass der Punkt 3.8 (Brandschutz in der Stadtbibliothek) nicht als nicht wichtig anzusehen ist.

 

Herr Lötsch erwähnt noch einmal, dass ohne Votum abgestimmt werden solle und das daher hier nur inhaltliche Fragen gestellt werden sollen.

 

Herr Wolfgramm spricht eine eventuelle interfraktionelle Einigung des Bauausschusses an.

 

Herr Rosenbohm fragt nach der lfd. Nr. 455 (Ersatz Transportponton Weberkoppel), bei der in den Einzelblättern 2016 und nicht 2014 steht.

Herr Wiese merkt an, dass alles für 2014 angemeldet sei und es sich hierbei um einen Übertragungsfehler seitens der Finanzwirtschaft handele. Es gelte die Tabelle.

 

Herr Lötsch möchte wissen, welche städtischen Gebäude, an denen ein Gerüst zur Verkehrssicherheit stehe, nicht in 2014 saniert werden.

Herr Bunk nennt folgende Schulen: Johanneum, Marienschule, Pestalozzi Schule und Berend Schröder Schule. Separate Zahlen für die Dachsanierung des Daches liefert Herr Bunk zum nächsten Hauptausschuss, sofern diese in der vorliegenden BU-Liste nicht bereits einzeln ausgewiesen sind.

 

Herr Lötsch möchte weiterhin wissen, seit wann die Schäden am Johanneum bekannt seien, da dieses bisher kein Thema im BA war.

Herr Bunk antwortet, dass die Schäden an der Wanddichtung im Juni 2013 aufgetreten sind. Die genauen Sanierungskosten können erst beziffert werden, nachdem der Gutachter mit seiner Arbeit fertig sei. Auch der Schadensumfang im Inneren der Sporthalle müsse dann genauer beziffert werden. Es muss damit gerechnet werden, dass auch der Sportboden von der Sanierungsmaßnahme betroffen ist.

Frau Friedrichsen fragt nach, ob es bekannt sei, dass in den 80er Jahren, als die Sporthalle gebaut wurde, während der Baumaßnahmen der Grundwasserspiegel abgesenkt wurde und die Sporthalle höchstwahrscheinlich in eine „Wanne“ gestellt wurde. Die Verwaltung bestätigt, dass das so üblich war.

Herr Bunk erkundigt sich, ob es seitens des BA gewünscht sei, über Schäden an städtischen Gebäuden ständig informiert zu werden, was auch im Interesse des GMHL sei. Der Ausschuss bittet darum, über die wichtigsten Probleme informiert zu werden (z.B. Nutzungseinschränkungen, Sperrungen, Sicherungsgerüste, o.ä.).

Herr Bunk bittet den Ausschuss darum, das Thema der dauerhaften Unterfinanzierung der Bauunterhaltung mit Nachdruck und nachhaltig zu verfolgen, da aus Sicht des FB 5 die Sorge bestehe, dass die Situation zeitnah nicht mehr beherrschbar würde.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob die 1 Mio. Euro bei der Drehbrücke (Anlage 2, S.15) verschwunden seien.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass die Differenz von 1 Mio. Euro zwischen Anmeldung und Entwurf in das Gesamtkonzept Brücken („Sonderinvestitionsprogramm Brücken – SIP Brücken“) mit eingehe.

 

Der Bauausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum weiter.

Beschlussvorlage:

Beschlussvorlage:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.