Auszug - Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.300.000,00 EUR (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/01013 Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.300.000,00 EUR (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Lötsch merkt an, dass er sich über die Deckung gewundert habe

Herr Lötsch merkt an, dass er sich über die Deckung gewundert habe.

Herr Dr. Klotz erklärt, dass diese Vorlage vor dem letzten BA am 04.11.2013 entstanden sei. Weiter wird erläutert, dass auf Seite 2 im zweiten Absatz der Begründung der entscheidende Satz besagt, dass keine realen Haushaltsmittel in 2014 betroffen seien. Die VE sei nur als Deckung enthalten für 2013.

 

Herr Stüttgen erkundigt sich nach der Deckung der Kosten für die Reecker Brücke, da vom Land nur der Fuß- und Radweg als förderungswürdig betrachtet wurde und der Rest von Lübeck und den umliegenden Gemeinden zu tragen sei.

Herr Dr. Klotz antwortet, dass es vom Land noch keinen Bescheid gebe, lediglich eine Zusage für ein Fiktivbauwerk, die zusätzlichen Kosten für eine Erweiterung der Brücke wäre von der Hansestadt Lübeck und ggf. von den umliegenden Gemeinden zu tragen (diese Handhabung sei dem Land egal).

 

Herr Stolzenberg wundert sich um die Erhöhung der Kosten von damals 1,5 Mio. Euro auf nunmehr 1,7 Mio. Euro und fragt, ob es kostengünstigere Lösungen gäbe.

Herr Dr. Klotz berichtet, dass es sich um eine einspurige 4,00m breite Brücke handle, die ca. 55m lang werde. Die Behelfsbrücke, die für die Bauzeit von 9 bis 12 Monate gebaut werde, wäre lediglich für Fußgänger und Radfahrer passierbar und kostet 165.000 Euro.

 

Herr Pluschkell fragt nach, ob die Möglichkeit bestünde, den damals begradigten Arm der Trave, über den nun die Brücke führe, zuzuschütten und die Querung lediglich über den ursprünglichen kürzeren Arm der Trave zu führen.

 

Frau Bade fragt nach, ob die Behelfsbrücke barrierefrei sei, worauf Dr. Klotz antwortet, dass dies leider nicht der Fall sei, da zu beiden Seiten eine 10%-ige Neigung bestünde.

 

Herr Stolzenberg bemängelt, dass der fertige Entwurf nur einmal präsentiert wurde, ohne nach Alternativen zu suchen. Er sieht im BA einen Gestaltungsspielraum, der bei Vorlage eines fertigen Brückenentwurfs nicht mehr gegeben sei. Weiterhin möchte Herr Stolzenberg wissen, ob die vorhandenen alten Pfeiler weiter verwendet würden.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass diese alten Pfeiler schwächen in der Mitte aufwiesen und in der Tiefe unterschiedlich geformt seien und daher eine weitere Nutzung ausgeschlossen sei. Eine Holzbrücke wurde nicht als Alternative genommen, da hier die laufende Unterhaltung ungleich höher und die Dauerhaftigkeit nicht gegeben wären. Allerdings seien, anders als Herr Stolzenberg vermutet, selbstverständlich Alternativen untersucht und dann zugunsten des hier vorgelegten Entwurfs verworfen worden.

 

Herr Rosenbohm fragt nach, ob es möglich sei, die alte Brücke stehen zu lassen und direkt daneben den Neubau zu errichten.

Herr Dr. Klotz erwähnt, diese Möglichkeit auch bedacht zu haben, aber dieses nicht möglich sei. Die künftige Fahrbahnachse werde sowieso schon ein wenig verschoben, Angleichungsarbeiten im Gelände seien aber wegen der Dammlage auch mit deutlichen Kosten verbunden. Auch eine Zweiteilung des bestehenden Bauwerks zur Aufrechterhaltung des Rad- und Fußgängerverkehrs während der Bauphase, wie sie bei der Possehlbrücke sogar für den Kfz-Verkehr angedacht sei, wäre nicht möglich.

 

Herr Dr. Brock merkt an, dass die Verwaltung den Auftrag bekommen habe eine kostengünstige und vernünftige Brücke zu bauen und man der Verwaltung auch vertrauen müsse, dass diese Forderungen gewissenhaft umgesetzt worden seien. Ein Infragestellen kommt für ihn nicht in Betracht, da Fachpersonal sich der Aufgabe angenommen hat. Auch eine Beteiligung des Bauausschusses am gesamten Planungsprozess hält Herr Dr. Brock nicht für notwendig.

 

Herr Goldschmidt schließt sich den Äußerungen von Herrn Dr. Brock an, versagt dem BA im Allgemeinen die Sachkompetenz im Bezug auf Brückenbau und fragt weiterhin, ob die Behelfsbrücke für 160.000 Euro notwendig sei.

 

Herr Howe schließt sich auch den Äußerungen von Herrn Dr. Brock an und stellt fest, wie wichtig die Behelfsbrücke für die Reecker und auch für das Umland sei. Weiterhin möchte Herr Howe die geplante Bauzeit wissen, welche Herr Dr. Klotz mit ca. 9 Monaten angebe, wenn das Wetter mitspiele. Es sei das Ziel 2014 fertig zu werden. Allerdings könne es passieren, dass die letzten, aber wichtigen Arbeiten zur Abdichtung witterungstechnisch nicht mehr in 2014 ausgeführt werden könne. Dann würde die Brücke erst im Frühjahr 2015 für den Fahrverkehr nutzbar werden.

 

 

Herr Dr. Klotz sagt zu, die Kostenaufstellung einer Holzbrücke gelegentlich nachzureichen.

 

Herr Pluschkell erwähnt, dass er der Verwaltung finanziell vertraue, aber er regt an, auf die Behelfsbrücke zu verzichten. Gleichzeitig fragte er nochmals nach der o.g. Alternative.

Herr Dr. Klotz stellt die Beschiffbarkeit des ursprünglichen Arms der Trave in Frage.

 

Herr Senator Boden appelliert an die Fraktionen zu einer Entscheidung zu kommen, da die Politik damals eine neue Brücke bauen wollte, obwohl die Verwaltung dagegen war. Es seien sich doch alle einig, dass die neue Brücke gebaut werden müsse. Die Konstruktion der geplanten Brücke sei auch schon im BA im vergangenen Frühjahr, allerdings in der politischen „alten Zusammensetzung“ abgestimmt worden, also sollte man die Zusagen einer neuen Brücke in 2014 auch einhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:              14 Stimmen

Enthaltung:                            1 Stimme

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschlussvorlage:

Beschlussvorlage:

 

Bei dem Produktsachkonto 541001 637.7852000 - Gemeindestraßen/Straßenbrücke Reecke/Tiefbaumaßnahmen wird gem. § 95 f (1) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2013 eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2014 in Höhe von 1.300.000 Euro bewilligt.

Die Deckung erfolgt aus einer Verpflichtungsermächtigung bei Produktsachkonto 542001 104.7852000 - Kreisstraßen/Neubau an den Schießständen/ Kirschenallee/ Tiefbaumaßnahmen.