Auszug - Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 18.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00904 Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)



   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wolfgramm bedankt sich für den Bericht des Bundesministeriums (Anlage Seite 1 - 3), sieht die Prognose allerdings nicht als realistisch an

Herr Wolfgramm bedankt sich für das zur Verfügung gestellte Schreiben des Bundesverkehrsministeriums (Anlage Seite 1 - 3), sieht die Prognose allerdings nicht als realistisch an.

Eine Steigerung der Gütergruppe Sekundarstoffe (Anlage) von 67% bis 2030, ohne Angabe von Gründen sei nicht nachvollziehbar.

Das Ziel muss es sein Kunden des Hafens halten und neue Kunden möglichst hinzugewinnen.

Herr Wolfgramm möchte eine Vorlage der Kosten, der Aufträge, die an Dritte gehen, vorgelegt haben.

Herr Senator Boden betont, dass im Rahmen der Zuständigkeit Aufträge dem Bau- und dem Hauptausschuss vorgelegt werden.

 

Herr Wolfgramm hält den alleinigen Umschlag von Gütern als zu einseitig. Es sollte auch der Tourismus mit beachtet werden.

 

Herr Wolfgramm stellt den Antrag zusätzlich auch den Fährtourismus und den Kreuzfahrttourismus aufzunehmen.

 

Herr Senator Boden schlägt Gespräche mit der LHG vor, allerdings lebt Kiel von der Kreuzfahrt und Lübeck vom Güterumschlag. Eine Untersuchung zur Steigerung des Fähr- bzw. Kreuzfahrttourismus kann nur am Rande mit betrachtet werden. Es sollten Prioritäten gesetzt werden.

 

Herr Wiese erläutert, dass eine Studie von der IHK Lübeck in Auftrag gegeben wurde, deren erste Ergebnisse vorlegen und diese im Dezember 2013 vorgestellt würde. Die Ergebnisse würden in den HEP mit hineinfließen.

 

Herr Wolfgramm möchte an seinem Antrag festhalten, da das Land von 2011 bis 2013 in Kiel in Hafenanlagen 37,9 Mio. Euro investiert hat und in Lübeck nur 13 Mio. Euro.

 

Herr Wolfgramm fragt auch, ob eine Förderung durch TEN (bis zu 50%) möglich wäre.

Herr Wiese antwortet, dass sich intensiv um eine Förderung bemüht wurde, aber die Voraussetzungen in den bisherigen Programmen nicht erfüllt wären.

 

Herr Howe bemerkt, dass 450.000 Euro auf 3 Jahre verteilt eine Menge Geld ist und ob man diesen Betrag nicht reduzieren könne und das Geld lieber zur Sanierung von Schultoiletten nehmen könne. Auch möchte Herr Howe wissen, ob es noch günstigere Möglichkeiten gäbe.

Herr Wiese entgegnet, dass dieses eine reale Schätzung sei und man das Gutachten abwarten müsse. Es wäre auch möglich, dass die Kosten geringer ausfallen könnten.

 

Herr Dr. Brock fragt nach, warum die LHG sich nicht an den Kosten des HEP beteilige.

Herr Wiese verweist auf den Wirtschaftsausschuss. Die LPA habe die Hafenwirtschaft angeschrieben. Der HEP sei eine kommunale Aufgabe. Es könne eventuell mit geringen Zuschüssen seitens der LHG, eventuell auch der IHK gerechnet werden.

 

Herr Stolzenberg fragt nach einer Analyse (Vergleich: Soll und Ist) des HEP von 1998.

Herr Wiese antwortet, dass das die Grundlage des neuen HEP sei. Die damaligen Prognosen konnten wegen der Wirtschaftskrise nicht eingehalten werden, aber der damalige HEP passt nicht mehr in die heutige Zeit. Weiterhin führt Herr Wiese aus, dass z.B. Hamburg alle 5 bis 10 Jahre einen neuen HEP erstellen und in Lübeck wäre dieses der erste nach etwa 20 Jahren.

 

Herr Stolzenberg spricht die noch nicht sichere feste Fehmarnbeltquerung an, die abgewartet werden solle und in 2 Jahren könnten die Kosten sich anders gestalten.

 

Herr Lötsch teilt mit, dass die CDU gerne eine Ergänzung der Vorlage hätte:

„Die Teerhofinsel soll als Entwicklungsfläche ausgeschlossen werden“.

 

Herr Wiese erklärt, dass, wenn bestimmte Standorte ausgeschlossen würden, seien sie im späteren Planfeststellungsverfahren bei der Prüfung von Alternativen nicht als geprüfter Standort enthalten. In jeden Planfeststellungsverfahren müssen Alternativenprüfungen durchgeführt werden. Das würde eine spätere neue Prüfung mit erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand erfordern. Herr Wiese sieht es nicht als sinnvoll an, einen Standort auszuschließen.

Die Teerhofinsel ist eine ganz normale Fläche. Ein Standort mit bestehendem Gewerbe und einem LSG gehöre in der ersten Kategorie nicht dazu, dass es ausgeschlossen würde.

 

Herr Senator Boden erläutert, dass die Verwaltung den Auftrag bekommen habe Gewerbe-, Landschafts- und Wohnbauflächen zu entwickeln, wo auch der Hafen und die Logistik dazugehören. Deshalb sei es wichtig die Hafenentwicklung voranzutreiben.

 

Herr Goldschmidt bemerkt, dass aus seiner Sicht ein Verzicht auf die Teerhofinsel als Entwicklungsfläche nicht nachvollziehbar wäre, es solle dafür gesorgt werden, den HEP zügig voranzubringen.

 

Herr Pluschkell könne den Verzicht auf die Teerhofinsel gut nachvollziehen, dann aber auch auf den Schellbruch und das Dummersdorfer Ufer.

Herr Wiese erläutert, dass alle Flächen überprüft werden müssen und dass er einen Ausschluss als kritisches Unterfangen sehe.

 

Herr Howe spricht sich auch dafür aus, die Teerhofinsel als Entwicklungsfläche auszuschließen.

 

Herr Dr. Brock ist der Meinung, dass im HEP eine Abwägung enthalten sein müsse, die der gesetzlich von Planfeststellungsverfahren zu fordernden Abwägungen entspreche. Dann müsse im HEP auch die Fläche der Teerhofinsel betrachtet werden. Ansonsten müsse noch mehr Geld für eine Einzelabwägung aufgebracht werden. Man solle an die Ergebnisse offen herangehen. Herr Dr. Brock erklärt, dass Herr Wiese ihn rechtlich überzeugt hätte.

 

Herr Freitag bittet um eine 5-minütige Unterbrechung (18:43 Uhr).

 

 

Frau Metzner erkundigt sich nach der Unterbrechung (18:52 Uhr), ob die Untersuchungen aus dem HEP auch für das Planfeststellungsverfahren gelten.

Herr Wiese erläutert, dass der HEP die Grundlage, der Bedarfsnachweis und die Alternativprüfung für das dann notwendigerweise folgende Planfeststellungsverfahren sei, unabhängig von der Umsetzungszeit.

 

Herr Freitag beantragt für die CDU-Fraktion, die Vorlage ohne Votum weiterzuleiten und im Hauptausschuss eine Stellungnahme des Bereiches Recht vorliegen zu haben (mit Unterschrift vom Bereich Recht).

 

Herr Wolfgramm beantragt auf Seite 1 im letzten Abschnitt der Vorlage das Wort „Kreuzfahrt“ mit einzufügen (…als integrierter Hafen-, Kreuzfahrt- und Logistikstandort Lübeck 2030.).

 

Herr Lötsch erwähnt, dass der Ausschluss der Teerhofinsel gewünscht sei, da es misslich wäre für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren dort einen Entwicklungsstopp zu haben, aber es stünde auch die gegensätzliche Aussage der Verwaltung im Raum, die Teerhofinsel nicht herauszunehmen.

 

Herr Lötsch empfiehlt die Vorlage mit der Ergänzung ohne Votum weiterzuleiten.

Herr Pluschkell merkt an, dass er der Vorlage zustimmen könne, aber auch Verständnis für die CDU habe und dementsprechend ohne Votum weiterleiten würde.

Herr Howe hat keine Bedenken, nur die Ergänzung sei wichtig.

 

Die rechtliche Konsequenz bei Ausschluss einer Fläche (Teerhofinsel) ist die einzige Frage, die aus Sicht des Bauausschusses noch offen geblieben ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Für eine Weiterleitung ohne Votum:                            14 Stimmen

Gegen die Weiterleitung ohne Votum:              1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage mit folgender Ergänzung auf der ersten Seite letzte Strichaufzählung einstimmig gemäß Beschlussvorlage zu beschließen:

(…als integrierter Hafen-, Kreuzfahrt- und Logistikstandort Lübeck 2030.).

 

Beschlussvorlage:

Beschlussvorlage:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage TOP 3.1 BA 18.11.2013 (332 KB)