Auszug - Bebauungsplan 22.55.08 ? Herrenholz Einkaufszentrum - Satzungsbeschluss   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00963 Bebauungsplan 22.55.08 ? Herrenholz Einkaufszentrum - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg bemängelt, dass die Vorlage auf Grund eines Gutachtens von 2009 zustande gekommen sei, obwohl es von einem Herrn Dr

Herr Stolzenberg bemängelt, dass die Vorlage auf Grund eines Gutachtens von 2009 zustande gekommen sei, obwohl es vom Büro Dr. Lademann ein aktuelleres Gutachten aus 2011 gebe und aus 2013 Bestandsaufnahmen vorlägen, die mit einbezogen werden müssten. Weiterhin findet er es besorgniserregend, dass in der Innenstadt Leerstände in Höhe von 10% zu verzeichnen seien (2009 nur 6%). Herr Stolzenberg schlägt vor, dass Gutachten aus 2011 und die aktuellen Zahlen mit einfließen zu lassen.

 

Herr Wolfgramm findet die Leerstände in der City ebenfalls als besorgniserregend und verweist auf viele angebotene Verkaufsartikel auf der grünen Wiese, die auch in der Innenstadt angeboten würden. Er würde sich bei Abstimmung enthalten.

 

Herr Senator Boden erklärt, dass ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept erstellt wurde und dass die Firma beim geplanten Umbau sich in dem hier vorgegebenen Rahmen bewege und nicht über diese Maßnahme hinaus die Flächen vergrößere. Des Weiteren fanden intensive Gespräche und Diskussionen mit den betroffenen Verbänden und dem Handel der Innenstadt statt. Das entwickelte und umgesetzte Konzept „Mitten in Lübeck“ für die Fußgängerzone sei beispielsweise ein Punkt, den die Verwaltung gegenüber dem Einzelhandel in der City erfüllt habe.

Herr Schröder fügt ergänzend hinzu, dass das oben angesprochenen Monitoring dafür plädiert, über die bereits gutachterlich geprüften Größenordnungen hinaus (d.h. inkl. der hier zur Festsetzung anstehenden Größenordnung) vorerst keine weitere Expansion außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche geplant werden sollen.

 

Herr Dr. Brock erkundigt sich bezüglich der Beschwerden des Nachbarn (Fa. Moba), ob es dort eine Einigung gegeben habe und warum eine lichte Höhe im EG des Parkhauses von 5,00m notwendig sei. Weiterhin möchte er wissen, ob es richtig sei, und wenn ja, warum die Zahl der Parkplätze von 1100 auf 2800 erhöht wurde und ob die Erhöhung der GRZ auf 0,95 (0,15 über die rechtlich zulässige) wegen Platzmangels geschehen sei. Herr Dr. Brock befürchtet diesbezüglich ein Klageverfahren.

Herr Schröder antwortet darauf, dass es mehrere Gespräche mit der Fa. HKT gegeben habe, bei denen sich die bereits verhärteten Positionen nicht auflösen konnten. Die Kritikpunkte wurden inhaltlich aufgenommen und dann sachgerecht abgewogen. Die Erhöhung der Parkplätze ist um 1100 von jetzt 1700 auf 2800 geplant. Herr Schröder führt weiter aus, dass die lichte Höhe im EG des Parkhauses daraus resultiert, dass dort ggf. auch LKW einfahren was voraussichtlich keine größeren Beeinträchtigungen für die Fa. Moba darstellen, da dort vorher die Fa. HKL war, bei der Arbeitsmaschinen auf dem Gelände bewegt wurden. Bezüglich der GRZ erklärt Herr Schröder, dass es in Sondergebieten möglich sei, diese auf bis zu 100% zu erhöhen.

 

Herr Stolzenberg erwähnt noch einmal, dass so eine Bebauung auf der grünen Wiese Auswirkungen auf den Handel in der Innenstadt habe. Er zitiert Gutachten, unter denen Lübeck im Vergleich mit anderen Städten schlecht dastehe mit 23% der Verkaufsflächen in der City. Im Vergleich wird Osnabrück mit 30% erwähnt. Auch die Verkaufsflächendichte in den Innenstädten wie Osnabrück und Augsburg sei größer. Weiterhin bemängelt Herr Stolzenberg auch die bereits erwähnte Überschreitung der GRZ.

Herr Senator Boden erklärt Herrn Stolzenberg daraufhin, den Zusammenhang zwischen der ihm bekannten Stadt Augsburg und der Hansestadt Lübeck. In diesem Zusammenhang erwähnt Herr Senator Boden auch die Ablehnung der Verwaltung zusätzlich ein Ärztezentrum dort zu genehmigen. Es wird auch noch einmal bekräftigt, dass die Größe der Verkaufsfläche identisch sei mit der im Einzelhandelsgutachten bewerteten Größenordnung.

 

Herr Howe verweist auf ein Schreiben eines Rechtsanwalts vom 08.07.2013 und möchte in diesem Zusammenhang wissen, wann das Lärm- und Verkehrsgutachten erstellt worden sei und ob es den Anliegern zur Verfügung gestellt wurde.

Herr Schröder bestätigt, dass das Gutachten mit den Anliegern ausgetauscht wurde und auch, dass der Rechtsanwalt eine Information erhalten habe.

 

Herr Wolfgramm hinterfragt die über doppelt so große geplante Verkaufsflächen für Bekleidung und Uhren / Schmuck.

Herr Schröder erklärt, dass es diesbezüglich Festsetzungen im B-Plan gäbe, die hinsichtlich ihrer Verträglichkeit gutachterlich überprüft wurde. Ein Verstoß gegen diese Festsetzungen wäre nicht genehmigungsfähig und könnte dann entsprechend unterbunden werden.

 

Herr Freitag erkundigt sich nach der Notwendigkeit einer teilweisen Überschreitung der zulässigen Bauhöhe um 7,00m und ob es auch für andere Unternehmen möglich sei, die Werbepylonen zu nutzen und ob der bestehende Werbepylon nur für das Restaurant sei.

Herr Schröder erklärt, dass die Überschreitung der Höhe um 7,00m nur durch die Fahrstuhlanlage bedingt sei. Bezüglich der Werbepylonen verwies er auf die getroffenen Festlegungen.

 

Herr Stolzenberg erwähnt noch einmal, dass er den Citti-Markt selbst nicht in Frage stellen möchte. Er wolle nur wissen, warum ein Ausgleich beim Artenschutz ins 25 Kilometer entfernte Ratekau verlegt wurde und es demzufolge keinen Ausgleich auf Lübecker Gebiet gäbe.

Herr Lötsch erwähnte, dass die gesamte Fläche schon versiegelt wäre.

Herr Schröder erklärte, dass diese Ausweisung fachlich begutachtet worden sei und der Entschluss gefasst wurde, dass man an dieser Stelle (Ratekau) am meisten erreichen könne.

 

Frau Friedrichsen erkundigt sich nach der Umwidmung der Verkaufsflächen und spricht die 700qm Gastronomiefläche an. Weiterhin möchte sie wissen, wer die Einhaltung der Verkaufsflächen kontrolliere.

Herr Schröder antwortet, dass die Gastronomie entsprechend dem tatsächlichen Bestand im B-Plan aufgenommen sei und die alte Festsetzung entsprechend korrigiert wurde.

 

Frau Friedrichsen fragt weiterhin, ob die Gastronomie neu sei, worauf Herr Schröder antwortet, dass die dort bereits bestehende sich lediglich vergrößert habe.

 

Herr Stolzenberg hinterfragt die Notwendigkeit eines Blutspendezentrums dort auf der grünen Wiese.

Herr Senator Boden verweist auf das Beispiel der Stadt Kiel, bei denen sowohl ein Ärztezentrum, wie auch ein Blutspendezentrum dort im Citti-Markt ansässig seien. Weiterhin wird auch durch Herrn Dr. Brock auf das bereits im Haerder-Center bestehende Blutspendezentrum verwiesen. Grundsätzlich sollten die Möglichkeiten dringend benötigte Blutkonserven zu bekommen nicht auf Standorte in zentralen Lagen eingeschränkt werden.

 

Herr Stolzenberg stellt einen Antrag noch einmal, die oben diskutierten Aspekte in die Abwägung zu geben.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:              1 Stimme

Gegen den Antrag:              13 Stimmen

Enthaltungen:                            1 Stimme

 

Der Antrag in die Abwägung zu gehen ist somit abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis für die Beschlussvorlage:

Für die Vorlage:              13 Stimmen

Gegen die Vorlage:              1 Stimme

Enthaltung:                            1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt gemäß des o. a. Abstimmungsergebnisses gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.

Beschlussvorlage:

Beschlussvorlage:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie die während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a (3) Satz 1 und Satz 2 BauGB und der parallel hierzu durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a (3) Satz 1 und Satz 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in den beiliegenden Prüf- und Abwägungsberichten dargelegten Ergebnissen geprüft.

              Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in den als Anlagen 1 a und 1 b beigefügten Fassungen gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 (1) BauGB wird der Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - in der als Anlage 2 beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

3.              Die Begründung zum Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - wird in der als Anlage 5 beigefügten Fassung gebilligt.

4.              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.