TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.04.2021 |
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SI/2021/959 |
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Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2021 |
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SI/2021/960 |
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Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09616 |
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Ö 3.1.1 |
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ÄA des AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2020/09616 Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09616-02 |
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Ö 3.1.2 |
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Beirat für Senior:innen: Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09616-03 |
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Ö 3.1.3 |
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Änderungsantrag der Fraktion Die Unabhängigen zur VO/2020/09616: Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09616-04 |
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Ö 3.1.4 |
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Änderungs- und Ergänzungsantrag von AM Christopher Lötsch (CDU) und AM Ulrich Pluschkell (SPD) zu: Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09616-05 |
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Ö 3.1.5 |
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Beirat für Senior:innen: AT zu VO 09616-03: Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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2020/09616-03-01 |
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Ö 3.2 |
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Umsetzung der im Gutachten zur nachhaltigen Ausweitung des ÖPNV empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09617 |
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Ö 3.2.1 |
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ÄA des AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2020/09617 Umsetzung der im Gutachten zur nachhaltigen Ausweitung des ÖPNV empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09617-01 |
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Ö 3.2.2 |
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Änderungsantrag von AM Christopher Lötsch (CDU) und AM Ulrich Pluschkell (SPD) zu: Umsetzung der im Gutachten zur nachhaltigen Ausweitung des ÖPNV empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09617-02 |
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Ö 3.3 |
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Übertragung der Erschließung des Bebauungsplangebiets "03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof" auf Dritte durch Vertrag |
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VO/2021/09994 |
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Ö 3.4 |
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129. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof -
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - Satzungsbeschluss
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VO/2021/10025 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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11.05.2021 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 5 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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17.05.2021 - Bauausschuss |
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Ö 3.4 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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18.05.2021 - Hauptausschuss |
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Ö 5.16 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 4 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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20.05.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.18 - geändert beschlossen |
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Beschluss und Begleitbeschlüsse des Bauausschusses zum B-Plan (fett/kursiv): 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Begleitbeschluss zum B-Plan 1: Die Energieversorgung im Geschosswohnungsbau des B-Plan-Gebietes über Fernwärme oder andere CO²-neutrale Versorger sei zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Neigung der Dächer, gelte eine Dachbegrünung auch für eine Erneuerung der Dächer zum Beispiel bei den Güterhallen. Diese Regelungen sollen in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten werden. Begleitbeschluss zum B-Plan 2: „Dem Bürgermeister wird empfohlen, zur Kompensation der gegenüber dem Aufstellungsbeschluss entfallenen Grünflächen im nordöstlichen Teil des B-Plan-Gebiets an anderer Stelle in St.-Lorenz-Süd entsprechende Flächen zu gestalten. Hierfür soll die Hansestadt Lübeck für das Gebiet der ehemaligen Gärtnerei Reusch zwischen Moislinger Allee und Dornestraße von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, mit dem Ziel, dort öffentliches Grün und klimaverträgliches Wohnen zu ermöglichen. Die Kaufentscheidung trifft die Lübecker Bürgerschaft.“
Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung der Begleitbeschlüsse des Bauausschusses. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 32 | Nein-Stimmen | 3 | Enthaltungen | 11 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
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Ö 3.5 |
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Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof |
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VO/2021/10030 |
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Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 5 |
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Berichte |
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Ö 5.1 |
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Zwischenbericht Raumplanung inklusive Planungsstand Verwaltungsneubau |
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VO/2021/09736 |
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Ö 5.2 |
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Verbesserung der 30-Zone in der Straße Am Schellbruch durch zusätzliche Kenntlichmachung mit beidseitig an der Fahrbahn installierten Verkehrszeichen in beide Richtungen sowie Erneuerung der Piktogramme |
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VO/2021/09989 |
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Ö 5.3 |
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Grundinstandsetzung Matthias-Leithoff-Schule: Entscheidung bauliche Variante für die Erstellung einer EW-Bau unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Machbarkeitsstudie
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VO/2021/09891 |
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Ö 5.4 |
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Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Flüchtlinge |
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VO/2021/09958 |
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Ö 5.5 |
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Bericht zum Begleitbeschluss des Auslegungsbeschlusses für den Bebauungsplan 03.05.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof |
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VO/2021/09960 |
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Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 6.1.1 |
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Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen: |
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Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 6.2.1 |
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AM Ulrich Pluschkell: Baulandmobilisierungsgesetz
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VO/2021/10084 |
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Ö 6.2.2 |
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Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bolzplatz Steinrader Weg |
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VO/2021/10102 |
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Ö 6.2.3 |
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Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Regelung des Parkraumes am Havemeisterweg/ Steinrader Weg |
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VO/2021/10103 |
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Ö 6.2.4 |
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Anfrage des AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verkehrsführung und - Sicherheit an den Lübecker Kreisverkehren |
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VO/2021/10110 |
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Ö 6.2.5 |
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AM Pluschkell (SPD): Bewohnerparkrecht im Umfeld Hauptbahnhof |
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VO/2021/10116 |
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Ö 6.2.6 |
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Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie auf landeseigene Liegenschaften in der Hansestadt |
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VO/2021/10115 |
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Ö 6.2.7 |
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Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zur Umsetzung der geltenden Werbeanlagensatzung |
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VO/2021/10118 |
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Ö 6.2.8 |
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AM Pluschkell (SPD): Bewohnerparkausweise |
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VO/2021/10122 |
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Ö 6.2.9 |
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Weitere Anfragen während der Sitzung: |
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Ö 6.3 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 6.4 |
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Sonstige Mitteilungen |
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Ö 6.4.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Sachstand drei B-Plangebiete gem. § 13b BauGB |
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Ö 6.4.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.660):
Sachstand Begrünung Koberg |
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Ö 6.4.3 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Wettbewerbsergebnis Moislinger Allee 222-224 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Überprüfung und Optimierung des Liniennetzes in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2019/08448 |
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Ö 7.2 |
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Dringlichkeitsantrag von AM Carl Howe (GAL): Schulwegsicherung in der Kalkbrennerstraße |
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VO/2021/09988 |
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Ö 7.3 |
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Antrag des AM Thomas Markus Leber, FDP: Gepäckschließfachanlagen in Parkhäusern mit stark touristischer Nutzung für das Gepäck durchreisender Radtouristen |
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VO/2021/10063 |
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Ö 7.4 |
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Antrag des AM Thomas-Markus Leber (FDP): Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die sich gegen die Folgen der Pandemie richten. |
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VO/2021/10068 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.04.2021 |
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N 10.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2021 |
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N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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N 12 |
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Berichte |
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N 13 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 13.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 13.2 |
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Neue Anfragen |
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N 13.3 |
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Mitteilungen |
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N 13.3.1 |
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Mitteilung über Bauvorhaben (5.610) (Unterlagen werden nachgereicht) |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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