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Tagesordnung - 36. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 36. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 25.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2020 (Zurückgestellt am 11.08.20)
SI/2020/567  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sondersitzung vom 29.07.2020 (Anlage wird nachgereicht)
SI/2020/814  
Ö 2.3  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.08.2020 (Anlage wird nachgereicht)
SI/2020/814  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Aktuelle Lage Coronavirus (Bgm)    
Ö 3.2  
Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Durchsetzung von Corona-Maßnahmen (Zurückgestellt am 26.05.20)
VO/2020/08938  
Ö 3.2.1  
Antwort auf Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Durchsetzung von Corona-Maßnahmen
VO/2020/08938-01  
Ö 3.3  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Anschaffung einer Autofähre durch den Stadtverkehr (Zurückgestellt am 09.06.20)
VO/2020/09016  
Ö 3.3.1  
Antwort auf Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Anschaffung einer Autofähre durch den Stadtverkehr
VO/2020/09016-01  
Ö 3.4  
Anfrage des AM Detlev Stolzeberg: Abstimmung zwischen Mobilfunkanbietern und der Stadt zu Mobilfunkanlagen (Zurückgestellt am 23.06.20)
VO/2020/09049  
Ö 3.4.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg betr. Abstimmung zwischen Mobilfunkanbietern und der Stadt zu Mobilfunkanlagen
VO/2020/09076  
Ö 3.5  
Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Innenstadtentwicklung (Zurückgestellt am 23.06.20)
VO/2020/09051  
Ö 3.5.1  
Antwort auf Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Innenstadtentwicklung
Enthält Anlagen
VO/2020/09051-01  
Ö 3.6  
Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kanalisation in der Sudetensiedlung (Zurückgestellt am 11.08.20)
VO/2020/09068  
Ö 3.6.1  
Antwort auf die Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Vorlage - VO/2020/09068: Kanalisation in der Sudetensiedlung
Enthält Anlagen
VO/2020/09127  
Ö 3.7  
Antwort auf mündliche Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) bzgl. der geplanten Aktivitäten der Hansestadt Lübeck zum Elbe-Lübeck-Kanal
VO/2020/09065  
Ö 3.8  
Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verbot von Social-Media-Kanälen?
VO/2020/09216  
Ö 3.9  
Anfrage von AM Dagmar Hildebrand (CDU): Zukünftige Nutzung "Alte Schule Moisling" August-Bebel-Straße
VO/2020/09237  
Ö 3.10  
Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Umsetzungsstand Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2020
VO/2020/09241  
Ö 3.11  
NEU: mündl. Mitteilung des Vorsitzenden betr. Sitzungen des Hauptausschusses zum Haushalt 2021    
Ö 3.12  
NEU: mündl. Mitteilung des Vorsitzenden zum erfolgten Quartalsgespräch der Fraktionsvorsitzenden    
Ö 3.13  
NEU: mündl. Anfrage des AM Rathcke (FDP) betr. die Einstellung der Beschlussvorlage zum Haushalt 2021 in ALLRIS    
Ö 3.14  
NEU: mündl. Anfrage des AM Prieur (CDU) betr. Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung    
Ö 3.15  
NEU: mündl. Anfrage des AM Leber (FDP) betr. die Einrichtung eines PopUp-Radweges in der Ratzeburger Allee am 28.08.2020    
Ö 3.16  
NEU: mündl. Anfrage des AM Zunft (Die LINKE) betr. Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung    
Ö 3.17  
NEU: mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) zum Fischsterben im Krähenteich und starken Bewuch der Wakenitz    
Ö 3.18  
NEU: mündl. Anfrage des AM Reinhardt (SPD) betr. den aktuellen Sachstand Karstadt    
Ö 3.19  
NEU: mündl. Anfrage des AM Rathcke (FDP) betr. Feuerwehrgerätehaus Kronsforde    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen
Enthält Anlagen
VO/2020/09069  
Ö 4.2  
Organisatorische Umsetzung des Rahmenkonzeptes Digitale Strategie
Enthält Anlagen
VO/2020/09004  
Ö 4.3  
Stärkung des Bereichs Informationstechnik als Basis für eine moderne, digitale Verwaltung
Enthält Anlagen
VO/2020/09005  
Ö 4.4  
Anzahl bezahlbarer Wohnungen im Bestand und bei Neubauten erhöhen
VO/2020/09014  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Abberufung eines Rechnungsprüfers
VO/2020/09067  
Ö 5.2  
Bestellung eines Rechnungsprüfers
VO/2020/09115  
Ö 5.3  
Annahme einer Geldspende in Höhe von 198.000 ? der Possehl-Stiftung Lübeck für das Projekt POP.UP STADTKULTUR
VO/2020/08935  
Ö 5.4  
Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK)
Enthält Anlagen
VO/2020/08959  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

 

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 


 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

   
    10.08.2020 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 6.1 - unverändert beschlossen
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    10.08.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

 

 

 

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

 

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(14 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    17.08.2020 - Bauausschuss
    Ö 3.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 


 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

 

   
    18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    25.08.2020 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 


 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

   
    27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

 

Ö 5.5  
Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien
Enthält Anlagen
VO/2020/08664  
Ö 5.6  
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 GO in Vbg. mit § 4 der Haushaltssatzung zur Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020
VO/2020/09058  
Ö 5.7  
Vorlage zur über- und außerplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für die Maßnahmen Oberschule zum Dom Erneuerung Chemie und Erneuerung Physik in Höhe von 464.955,74 Euro.
VO/2020/09121  
Ö 5.8  
Support und Wartung der IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen
Enthält Anlagen
VO/2020/09089  
Ö 5.9  
Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser in Stadtteilen und Kleingärten
Enthält Anlagen
VO/2020/09182  
Ö 5.10  
Änderung der Kranentgelte im Tarif für die Benutzung des Passathafens in Lübeck-Travemünde/Priwall vom 18.05.2017 (Anlage wird nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2020/09074  
Ö 5.11  
Sanierung des Sportbads St. Lorenz - SPORTBAD PLUS (Anlage wird nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2020/09130  
Ö 5.12  
Projektfreigabe "Alte Turnhalle im Johanneum" - Erneuerung Sportboden, Modernisierung Hallenausstattung und Sanitärbereich Bei St. Johannis 1-3, 23552 Lübeck, über 175.000,00 Euro
Enthält Anlagen
VO/2020/08988  
Ö 5.13  
Freigabe zur Fortführung der Maßnahmen der Brandschutz- und Elektrosanierung im Liegenschaftsstandort E. Geibel-Schule über 175.000,00 EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/09093  
Ö 5.14  
Beteiligung am Projektaufruf zum Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus": Neugestaltung der Beckergrube
VO/2020/09143  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8     Gleichstellung    
Ö 8.1  
NEU: mündl. Terminmitteilung des Vorsitzenden für den 31.08.2020 betr. Kinderbetreuung und sexuelle Diskiminierung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2020 (Zurückgestellt am 11.08.20)      
N 11.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.08.2020 (Anlage wird nachgereicht)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 13.1     Bericht über die Jahresabschlüsse 2019 der städtischen Unternehmen      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Geschäftsführungsangelegenheiten im Stadtwerke Lübeck Holding GmbH Konzern      
N 14.2     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Hofweg      
N 14.3     Verkauf und Teilaufhebung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse      
N 14.4     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Strandweg      
N 14.5     Fortführung der Ersatzbeschaffung eines Löschbootes für die Feuerwehr mit Überschreitung der geplanten Auszahlungen nach Ausschreibung      
N 14.6     Ausschreibungsfreigabe zur Ersatzbeschaffung von Defibrillatoren für den Rettungsdienst      
N 14.7     Anmietung Kohlmarkt 7 - 15, 23552 Lübeck für den Bereich 5.651 - Gebäudemanagement      
N 15     Verschiedenes      
N 15.1     NEU: mündl. Mitteilung des Bürgermeisters zur Hygienekontrolle im Hotel Alter Speicher      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Niederschrift HA 23.06.20 öffentlich (209 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Niederschrift HA 11.08.2020 öffentlich (75 KB)