Auszug - Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser in Stadtteilen und Kleingärten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es sprechen AM Prieur und Herr Bürgermeister Lindenau.
AM Dr. Flasbarth beantragt, in dem anliegenden Konzept unter Punkt 4 „Zuschusshöhe“ den dritten Absatz zu streichen.
Herr Bürgermeister Lindenau weist darauf hin, dass bei Streichung des genannten Absatzes die Grundlage für die Antragsberechtigung fehlen würde.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von AM Dr. Flasbarth abstimmen.
Der Hauptausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich
(1 Ja-Stimme, 4 Enthaltungen, 10 Nein-Stimmen)
ab.
Beschluss:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser gem. Anlage 1 umzusetzen.
2. Es wird ein Betrag von bis zu 500.000 EUR aus dem von der Bürgerschaft am 26.03.2020 beschlossenen Rettungsschirm (VO/2020/08831) zur Linderung finanzieller Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 entstanden sind, bewilligt und zur Verfügung gestellt.
3. Die Antragsfrist endet am 30.09.2020. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 03.06.2021 einzureichen.
Dem Hauptausschuss wird nach Abschluss des Antrags- und Bewilligungsverfahrens über den Umfang der beantragten und gewährten Hilfen berichtet.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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