Vorlage - VO/2020/08935
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Beschlussvorschlag
Die Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 198.000 € wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 76 Abs. 4 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
POP.UP.Stadtkultur ist ein besonderes Veranstaltungsformat, dass das UNESCO Welterbe, die regionale Kulturszene, Gäste und Bürger:innen miteinander in Kontakt und Dialog bringt und zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt. Es wird eine Infrastruktur geschaffen, die spontane Kulturmomente und Dialogformate an neuen oder etablierten, jedoch stets an besonderen und öffentlich zugänglichen Orten ermöglicht. Das "zufällige", spontane Erleben der Orte und Momente spielt eine wichtige Rolle und führt zu einer positiven Kommunikation über Lübeck als vielfältige, herausragende Kulturstadt.
Die Durchführung des Projektes obliegt der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH in Kooperation mit der Vorwerker Diakonie.
Die Possehl-Stiftung hat mit Schreiben vom 02.04.2020 eine Förderung in Höhe von 198.000 € für dieses Projekt zugesagt. Es ist vorgesehen, hiervon zunächst die Herstellung der entsprechenden Veranstaltungsinfrastruktur zu verwirklichen.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 198.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2020 einen Gesamtwert von 494.920,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 198.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
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