Vorlage - VO/2020/08938-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Durchsetzung von Corona-Maßnahmen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2020/08938
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Harbort, Petra
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Hauptausschuss
25.08.2020 
36. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Antwort auf die Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Durchsetzung von Corona-Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

 


Begründung

 

1)      Welche Sanktionen zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Corona-Abwehr wurden seit Beginn der Lockerungsmaßnahmen verhängt (Ordnungsgelder, Platzverweise etc)?
Folgende Sanktionen sind erfolgt:
Das Ordnungsamt hat mit Stand Anfang Juli 2020 im Rahmen der Corona Landesverordnung insgesamt 316 Bußgeldbescheide  mit einer Geldbuße von insgesamt rund 27.000 EUR erlassen.
 

2)      Gibt es regionale Schwerpunkte in Lübeck, wo in erhöhtem Maße Sanktionsmaßnahmen verhängt wurden?
a)  Wenn ja?
b)  wenn ja, welche?
Eine Auswertung nach Orten/ Gebieten ist nicht möglich.
Verstärkt war das Ordnungsamt auf der Altstadtinsel, in Travemünde und am Dummersdorfer Ufer im Einsatz.

3)      Plant der Bürgermeister Maßnahmen, welche es städtischen Arbeitnehmern erleichtert, von Zuhause aus zu arbeiten? Wenn ja, welche?

Die Hansestadt Lübeck fördert – unter Berücksichtigung der Einhaltung von Service-Zeiten –die Durchführung von Telearbeit, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben und die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten zu erreichen. Für die Hansestadt Lübeck als Arbeitgeberin soll Telearbeit die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität steigern und familienbedingte Unterbrechungen der Berufstätigkeit der Beschäftigten reduzieren.
Darüber hinaus können durch die Reduzierung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz Fahrtzeiten und -kosten eingespart und ein Beitrag zur Entlastung der Umwelt geleistet werden.

a)    Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Die Abarbeitung von Anträgen der Mitarbeitenden erfolgt kontinuierlich.

b)   Wenn ja, welchen Zuwachs an Arbeitnehmern im Home Office erwartet der Bürgermeister durch die jeweiligen Maßnahmen?
Die Telearbeitsverträge haben in den letzten Jahren zugenommen: von 2018 (176) auf 2019 (206) hat sich ein Plus von 17 % ergeben. Es wird für die nächsten Jahre eine noch stärkere Ausweitung der Telearbeit erwartet.

4)      Hat der Bürgermeister Kenntnisse über die Verteilung von städtischen Arbeitnehmern im Home Office in den unterschiedlichen Fachbereichen (bitte aufschlüsseln)?
Die Verteilung der Telearbeit auf die Fachbereiche zum Stichtag 31.12.2019 ist aus der Grafik ersichtlich:

 

 

5)      Ist es nach Kenntnis des Bürgermeisters im Zuge der Corona-Epidemie zu einer verstärkten Nutzung des Home Office bei städtischen Angestellten gekommen?

Bereits zu Beginn der Coronapandemie  hat die Hansestadt Lübeck ihren Mitarbeitenden eine verstärkte Nutzung von Homeoffice als Mittel der Kontaktreduzierung angeboten und diese Möglichkeit wurde auch von vielen genutzt. Allerdings konnten dies nicht alle Mitarbeitenden wahrnehmen, da viele Leistungen direkt für die Bürger:innen erbracht werden, die nicht aus dem im Homeoffice heraus erledigt werden können.

6)      Besteht für die städtischen Arbeitnehmer, die grundsätzliche informationstechnische Möglichkeit, Homeoffice wahrnehmen zu können?
Ja

7)      Aus welchen Gründen kann Homeoffice bisher nicht angeboten werden?
entfällt

Unterliegt die Möglichkeit, Homeoffice in den Fachbereichen anbieten zu können, bestimmten technischen Beschränkungen im Hinblick auf die IT bzw. auf den Datenverkehr?
Ja, es sind Vorgaben aus der DS-GVO und zur grundsätzlichen IT-Sicherheit zu beachten. Grundsätzlich ist bei der Hansestadt Lübeck Telearbeit und mobiles Arbeiten nur auf dienstlichen Geräten vorgesehen.

 


Anlagen

keine

 

Stammbaum:
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