Vorlage - VO/2020/09216
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Beschlussvorschlag
In einem Post auf der Facebook-Seite des Jugendzentrums Burgtor vom 10. August 2020 wird folgende Aussage getroffen: "Kein Instagram und Facebook mehr! Wir dürfen keine Social-Media-Accounts mehr betreiben. Deshalb wird dieser Account ab sofort still gelegt und demnächst gelöscht. :( "
Hierzu frage ich den Bürgermeister:
1. Ist es zutreffend, dass dem Jugendzentrum der Betrieb der Accounts untersagt wurde. Falls ja: Wer hat diese Untersagung ausgesprochen und auf welcher Grundlage beruht dies?
2. Sind auch andere Social-Media-Auftritte von städtischen Einrichtungen oder Gesellschaften betroffen? Wenn ja: Wie schätzt der Bürgermeister dies ein? Wenn nein: Welche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung?
3. Wie verträgt sich das Abschalten von Social-Media-Accounts mit der digitalen Strategie der Stadt?
Es wird zur Vermeidung von unnötiger Verwaltungslast um sofortige mündliche Beantwortung der Fragen gebeten.
Begründung
Anlagen