Tagesordnung - 33. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 33. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 20.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Protokoll 08.04.25 öffentl. Teil
Protokoll 06.05.25 öffentl. Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.04.2025 (Liegt jetzt vor)
SI/2025/756  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.05.2025 (Liegt jetzt vor)
SI/2025/757  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Ausschreibungstext der Planstelle der Leitung des Bereiches Gesundheitsamt
VO/2025/14236  
Ö 3.2     AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): AT zu VO/2024/13196 Zweitwohnsitze in Bauvorhaben (Zurückgestellt am 30.04.25)
VO/2024/13196-01  
Ö 3.2.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): AT zu VO/2024/13196 Zweitwohnsitze in Bauvorhaben (VO/2024/13196-01)
2024/13196-01-01  
Ö 3.3  
Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Bürokratie der Energiewende in Lübeck II
VO/2025/14265  
Ö 3.4  
NEU: Mündl. Nachfrage des AM Schulte-Ostermann: Korrektur einer städtischen Pressemitteilung zur bevorstehenden Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderung    
Ö 3.5  
NEU: Mündl. Nachfrage des AM Siegenbrink: Bearbeitungsstand der Antworten zu den Anfragen zum Theaterrestaurant und zur Erstattung der Grundsicherung    
Ö 3.6  
NEU: Mündl. Mitteilung des Bürgermeisters: Jahresabschluss der HL für das Jahr 2024    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Haushaltsplan 2026 - Vorgaben und Fachbereichseckwerte (Zurückgestellt am 06.05.25)
Enthält Anlagen
VO/2025/14122  
Ö 4.2  
Monitoringbericht 2023 für Vergabeverfahren bei der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/13895  
Ö 4.3  
Ergänzende Antwort zur Frage von AM Schulte-Ostermann zur Antwort auf Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Hybridfähre "Welt ahoi!"
Enthält Anlagen
2024/13640-01-01  
Ö 4.4  
Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde (Zurückgestellt am 08.04.25)
Enthält Anlagen
VO/2025/14121  
Ö 4.5  
AT zu VO/2024/13678 Bericht über die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 06.05.25)
Enthält Anlagen
VO/2024/13678-03  
Ö 4.6  
Wohnungsmarktbericht 2024
Enthält Anlagen
VO/2025/14175  
Ö 4.7  
Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025 (Liegt nun vor)
Enthält Anlagen
VO/2025/13990  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

-          Interfraktioneller Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01-01 zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck in der Bürgerschaft am 30.03.2023 (VO/2023/11887-01-01-01)

 

 Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungs-planes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten:

  1. Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von 17,6 Mio. EUR und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio. EUR konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio. EUR und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. EUR keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.
  1. Vor jeder Instandsetzung von Geh-/Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh-/Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.
  1. In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh-/Radwegen, sowie die Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.
  1. In einer App auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Anliegen ein gesonderter Teil für Geh-/ Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Anliegen sollte transparent für die Meldenden erfolgen.
  2. hrlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte/zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß-/Radverkehr verbessert wird. Dies kann z. B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.
  1. Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad-/Gehwegen werden Rad-/ Gehwege an den Ein-/Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
  1. r die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.
  1. Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.
  1. Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z. B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.
  2. Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.

 

Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen.

Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung/Beauftragung vorzustellen.

Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.“

 

 

        Beschluss BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu VO/2024/13345-02: Jahresbericht Fuß- und Radverkehr in der Bürgerschaft am 26.09.2024 (VO/2024/13345)

 

  1. Der Bericht ist ab dem kommenden Jahr der Bürgerschaft vor der Sommerpause vorzulegen.
  2. Neben dem vergangenen und dem laufenden Jahr wird auch die Planung für das kommende Jahr dargestellt.
  3. r die drei jeweils o. a. Jahre wird ein tabellarischer Vergleich mit den in dem Beschluss VO/2023/11887-01-01-01 genannte Werten dargestellt.
  4. Maßnahmen zur Reduzierung von Differenzen bei den Soll-/Ist-Vergleichen sind aufzuführen.

 


 

   
    19.05.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.3 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    20.05.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.7 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig

für die Vertagung der Beratung des Berichts.
 

   
    22.05.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.6 - zurückgestellt
   

 

 

   
    02.06.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.3 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    10.06.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.2 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss vertagt einstimmig die Beratung des Berichts.
 

   
    16.06.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.3 - zurückgestellt
   

Beschluss:

 

-          Interfraktioneller Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01-01 zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck in der Bürgerschaft am 30.03.2023 (VO/2023/11887-01-01-01)

 

 „Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungs-planes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten:

  1. Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von 17,6 Mio. EUR und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio. EUR konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio. EUR und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. EUR keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.
  1. Vor jeder Instandsetzung von Geh-/Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh-/Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.
  1.      In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh-/Radwegen, sowie die Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.
  1.      In einer App auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Anliegen ein gesonderter Teil für Geh-/ Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Anliegen sollte transparent für die Meldenden erfolgen.
  2.      Jährlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte/zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß-/Radverkehr verbessert wird. Dies kann z. B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.
  1.      Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad-/Gehwegen werden Rad-/ Gehwege an den Ein-/Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
  1.      Für die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.
  1.      Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.
  1.      Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z. B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.
  2. Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.

 

Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen.

Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung/Beauftragung vorzustellen.

Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.“

 

 

        Beschluss BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu VO/2024/13345-02: Jahresbericht Fuß- und Radverkehr in der Bürgerschaft am 26.09.2024 (VO/2024/13345)

 

  1. Der Bericht ist ab dem kommenden Jahr der Bürgerschaft vor der Sommerpause vorzulegen.
  2. Neben dem vergangenen und dem laufenden Jahr wird auch die Planung für das kommende Jahr dargestellt.
  3. Für die drei jeweils o. a. Jahre wird ein tabellarischer Vergleich mit den in dem Beschluss VO/2023/11887-01-01-01 genannte Werten dargestellt.
  4. Maßnahmen zur Reduzierung von Differenzen bei den Soll-/Ist-Vergleichen sind aufzuführen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    24.06.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.3 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung des Berichts.
 

   
    26.06.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

 

 

   
    07.07.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.6 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    08.07.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.2 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung des Berichts.
 

   
    21.07.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.2 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    22.07.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.7 - zurückgestellt
   
   
    24.07.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

 

 

   
    15.09.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Bericht:

 

-          Interfraktioneller Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01-01 zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck in der Bürgerschaft am 30.03.2023 (VO/2023/11887-01-01-01)

 

 „Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungs-planes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten:

  1. Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von 17,6 Mio. EUR und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio. EUR konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio. EUR und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. EUR keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.
  1. Vor jeder Instandsetzung von Geh-/Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh-/Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.
  1.      In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh-/Radwegen, sowie die Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.
  1.      In einer App auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Anliegen ein gesonderter Teil für Geh-/ Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Anliegen sollte transparent für die Meldenden erfolgen.
  2.      Jährlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte/zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß-/Radverkehr verbessert wird. Dies kann z. B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.
  1.      Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad-/Gehwegen werden Rad-/ Gehwege an den Ein-/Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
  1.      Für die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.
  1.      Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.
  1.      Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z. B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.
  2. Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.

 

Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen.

Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung/Beauftragung vorzustellen.

Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.“

 

 

        Beschluss BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu VO/2024/13345-02: Jahresbericht Fuß- und Radverkehr in der Bürgerschaft am 26.09.2024 (VO/2024/13345)

 

  1. Der Bericht ist ab dem kommenden Jahr der Bürgerschaft vor der Sommerpause vorzulegen.
  2. Neben dem vergangenen und dem laufenden Jahr wird auch die Planung für das kommende Jahr dargestellt.
  3. Für die drei jeweils o. a. Jahre wird ein tabellarischer Vergleich mit den in dem Beschluss VO/2023/11887-01-01-01 genannte Werten dargestellt.
  4. Maßnahmen zur Reduzierung von Differenzen bei den Soll-/Ist-Vergleichen sind aufzuführen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    23.09.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.11 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
 

   
    25.09.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Amtsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Ö 4.8  
Zwischenbericht 2024/2025 zur laufenden Umsetzung des Rahmenkonzeptes Travemünder Woche (VO/2022/11360)
VO/2025/14177  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Aufhebung des Sperrvermerks auf der Planstelle 8461, Stabsstelle Datenschutz (Überwiesen zur abschließenden Beratung - Zurückgestellt am 06.05.25)
Enthält Anlagen
VO/2025/14007  
Ö 5.2  
Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für die Sanierung der 7 Türme
Enthält Anlagen
VO/2025/14190  
Ö 5.3  
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/14191  
Ö 5.4  
Stiftung Haus der Jugend (HdJ): Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Enthält Anlagen
VO/2025/14192  
Ö 5.5  
Stiftung Vereinigte Testamente - Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022 sowie zum 31. Dezember 2023
Enthält Anlagen
VO/2025/14195  
Ö 5.6  
Fortschreibung der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Darstellung eines Gesamtfinanzierungskonzepts
Enthält Anlagen
VO/2025/14031  
Ö 5.6.1  
AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Fortschreibung der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Darstellung eines Gesamtfinanzierungskonzepts
VO/2025/14031-02  
Ö 5.7  
Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Moristeig
Enthält Anlagen
VO/2025/14052  
Ö 5.8  
Einrichtung einer Projektgruppe "Stärkung Zivile Verteidigung und Krisenmanagement"
Enthält Anlagen
VO/2025/13874  
Ö 5.9  
Photovoltaik in Lübeck - Konkretisierung des Masterplan Klimaschutz
Enthält Anlagen
2023/12854-01-01  
Ö 5.10  
Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung (Zurückgestellt am 25.03.25)
VO/2024/13771-01  
Ö 5.10.1  
Ergänzungsantrag des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung, VO/2024/13771-01
2024/13771-01-01  
Ö 5.11  
Kriterienkatalog zur Vergabe von Gewerbegrundstücken in der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 25.03.25)
Enthält Anlagen
VO/2024/13776  
Ö 5.12  
Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung (Zurückgestellt am 08.04.25)
Enthält Anlagen
VO/2025/13939  
Ö 5.13  
Sanierungsbeteiligung an den Hubbrücken
Enthält Anlagen
VO/2025/14059  
Ö 5.13.1  
Beratungsergebnis Bauausschuss 05.05.2025 Sanierungsbeteiligung an den Hubbrücken
VO/2025/14059-01  
Ö 5.14  
Konzept zur Ansiedlung großflächiger Solar-Freiflächenanlagen
Enthält Anlagen
VO/2025/14134  
Ö 5.15  
Austauschvorlage zu VO/2025/13975: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Enthält Anlagen
VO/2025/14144  
Ö 5.16  
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt Aufhebungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2025/14200  
Ö 5.17  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Bahnhof Lübeck Hafen, Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137"
Enthält Anlagen
VO/2025/14209  
Ö 5.18  
Projektfreigabe Heinrich-Mann-Schule, EW-Bau 1/Umbau Hausmeisterwohnung zur pädagogischen Werkstatt des Campus Moisling, Brüder-Grimm-Ring 6 - 8, Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/14213  
Ö 5.19  
BW 227 Stadtgrabenbrücke - Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto
Enthält Anlagen
VO/2025/14218  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (Zurückgestellt am 25.03.25)
VO/2025/14000-01  
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.04.2025 (Anlage wird nachgereicht)      
N 11.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.05.2025 (Anlage wird nachgereicht)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Fortschreibung der Konzeption 2023 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Eintritt in ein Planerauswahlverfahren      
N 14.2     Bestellung eines Erbbaurechtes Lübeck-St. Jürgen, Stargasse      
N 14.3     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Fehlingstraße      
N 14.4     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Gneversdorfer Weg      
N 14.5     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Niendorfer Straße      
N 14.6     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Pohl      
N 14.7     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Jägersteig      
N 14.8     Verkauf eines bebauten Grundstücks im Gründungsviertel      
N 14.9     Rahmenvereinbarung von Schulmöbeln für die Schulen der Hansestadt Lübeck      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 2 öffentlich Protokoll 08.04.25 öffentl. Teil (617 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Protokoll 06.05.25 öffentl. Teil (283 KB)