Vorlage - VO/2025/14209  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Bahnhof Lübeck Hafen, Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Woldt, Christine
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
19.05.2025 
32. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
20.05.2025 
33. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.05.2025 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Maßnahme „Bahnhof Lübeck Hafen, Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137“ umzusetzen.

(Beschluss durch den Hauptausschuss - vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft des Beschlusses unter Punkt 2)

 

 

  1. Bei dem Produktsachkonto 552001 843.7852000 Wasser und Hafen, Bahnhof Lübeck Hafen, Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137, Tiefbaumaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2025 652.000,00 EUR zur Deckung des Bedarfes außerplanmäßig bewilligt.

 

Deckung: Eine Deckung in Höhe von 652.000,00 EUR erfolgt aufgrund von absehbaren Minderauszahlungen aus dem Produktsachkonto 552001 821.7852000 Wasser und Hafen, Skandinavienkai Erneuerung Gleis 11, Tiefbaumaßnahmen. Die Mittel stehen auf dem genannten Produktsachkonto im Haushalt 2025 zur Verfügung.

(Beschluss durch die Bürgerschaft)


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 4 (3) AEG und § 3 (1) LEisenbG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durchgehende Gewährleistung von Schienengüterverkehren für den Lübecker Hafen und Erreichbarkeit von Abstellgleisen für Elektro- und Akkutriebzüge des Schienenpersonennahverkehrs

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Um eventuellen Bietern aus dem Baugewerbe keine Wettbewerbsvorteile zu bieten, sind die Angaben zu den Baukosten und damit die Vorlage nicht öffentlich zu verhandeln.

 


Begründung

 

Allgemeines

 

Die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority, ist Eisenbahninfrastrukturunternehmen und als solches gemäß § 4 Absatz 3 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und gemäß § 3 Absatz 1 Landeseisenbahngesetz Schleswig-Holstein (LEisenbG SH) unter anderem dazu verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und ihre Eisenbahninfrastruktur die Lübecker Hafenbahn in betriebssicherem Zustand zu halten.

 

Teil der Eisenbahninfrastruktur der Lübecker Hafenbahn ist der Bahnhof Lübeck Hafen, der über eine Anschlussweiche direkt an den Lübecker Hauptbahnhof und damit an das bundes- und europaweite Schienennetz angebunden ist.

 

Direkt auf die Anschlussweiche folgt die Weichenverbindung mit den Weichen 135, 136 und 137. Über diese Weichenverbindung wird der Anschluss des Bahnhofs Vorwerk, der unter anderem auch für die Abstellung von Nahverkehrstriebzügen (Schienenpersonennahverkehr) genutzt wird, sichergestellt. Des Weiteren werden darüber der Vorwerker Hafen sowie die Waggonwerkstatt der Nordic Rail Service GmbH (NRS) und die Privatgleisanschlüsse der Firmen Lübecker Maschinenbau Gesellschaft mbH (LMG) und Boie GmbH & Co. KG angeschlossen.

 

Die Weichen sind aufgrund ihrer Lage im Zufahrtsbereich zu sämtlichen angeschlossenen Bahnanlagen stark genutzt und unterliegen einer vierteljährlichen Weicheninspektion (Begehung, Inaugenscheinnahme) und einer jährlichen Weichenprüfung (Messung).

 

Alle 3 Weichen sind Baujahr 1993 und haben ihre Lebensdauer von mehr als 20 Jahren bereits überschritten. Bei der letzten Weichenprüfung, im September 2024, haben sich für alle 3 Weichen deutlich schlechtere Messergebnisse ergeben als erwartet. Die erhebliche Zustandsverschlechterung innerhalb eines kurzen Zeitraumes ist unter anderem auf die jetzt überwiegend eingesetzten modernen Triebfahrzeuge und Triebzüge zurückzuführen, die den Oberbau stärker belasten. Die Messergebnisse erfordern ein zeitnahes Handeln, das auch durch die zuständige Eisenbahnaufsichtsberde im Rahmen der zweijährlich stattfindenden Eisenbahnaufsicht vor Ort eingefordert wurde.

 

Eine Instandsetzung der Weichen als Sofortmaßnahme wurde geprüft, ist jedoch aufgrund des Gesamtzustandes der Weichen, sowohl Fahrbahn als auch Schwellen sind abngig, technisch und wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll zu bewerkstelligen. Not-Sicherungen, in Form von Spurhaltestangen, wurden bereits zur Stabilisierung der Spurhaltefähigkeit eingebaut. Aufgrund dessen erfolgt eine 14-tägige Zustandsüberprüfung bis zum Ersatzneubau.

 

Die Maßnahme zum Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137 im Bereich Bahnhof Lübeck Hafen ist aus den genannten Gründen zwingend und alternativlos notwendig.

 

Die Weichen werden unverändert benötigt. Es erfolgt daher ein Ersatzneubau ohne Anpassung der Weichengeometrie. Als Schwellen sind bislang Holzschwellen vorgesehen, es wird noch geprüft, ob sich ein alternativer Baustoff (Kunststoff o. ä.) wirtschaftlich realisieren lässt. Die Baustelleneinrichtungsfläche wird auf bereits versiegelten Flächen der Lübecker Hafenbahn eingerichtet, es werden keine zusätzlichen Flächen versiegelt, da es sich um einen reinen Ersatzneubau handelt.

 

Die Gesamtkosten werden gemäß Kostenberechnung mit rd. 652.000,00 EUR (netto) veranschlagt mit einer reinen Lieferleistung für die Weichen inkl. Weichenverbindung von rd. 350.000,00 EUR (netto).

 

 

Chancen und Risiken

 

Der Ersatzneubau der Weichengruppe ist für die Erreichbarkeit sämtlicher Eisenbahninfrastrukturanlagen in diesem Bereich zwingend erforderlich und auch gesetzlich vorgeschrieben. Mit Durchführung der Maßnahme wird die Erreichbarkeit der kompletten angeschlossenen Eisenbahninfrastruktur einschließlich des Vorwerker Hafens langfristig sichergestellt.

 

Eine Nichtdurchführung der Maßnahme wäre zum einen ein Gesetzesverstoß mit der Folge von Bescheiden der Landeseisenbahnverwaltung zur Umsetzung der Maßnahme einschließlich zusätzlichen Zwangsgeldern, zum anderen müsste die Weichengruppe aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Letzteres hätte die Nichterreichbarkeit des Vorwerker Hafens, der Bahnhöfe Lübeck Hafen und Vorwerk sowie der Privatgleisanschlüsse von v. g. Firmen zur Folge.

 

Damit wäre nicht nur ein wichtiges Lübecker Hafenterminal mit einem dort angesiedelten Baustofflieferanten, der auf die Anlieferung von Schüttgutmaterialien auf dem Schienenweg angewiesen ist, sondern auch die für den Schienengüterverkehr wichtige Waggonwerkstatt der NRS und die unter anderem als Abstellgleise für die Elektro- und Akkutriebzüge genutzten Gleise des Vorbahnhofs Vorwerk nicht mehr erreichbar. Die Gleise des Bahnhofs Lübeck Hafen könnten zudem nicht mehr für die Zwischenabstellung für von und zum Skandinavienkai verkehrenden Schienengüterfernverkehre des kombinierten Verkehrs genutzt werden. Der Ersatzneubau dieser neuralgischen Weichen muss zwingend vorlaufend zur Generalsanierung der Strecke Hamburg beck, d. h. vor 2027 umgesetzt sein. Auf den Bericht zum „Sachstand Generalsanierung Hochleistungskorridor Hamburg - Lübeck und erforderliche Maßnahmen seitens der Hansestadt Lübeck“ (VO/2025/14146) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Aufgrund des schlechten Anlagenzustandes ist jedoch eine zeitnahe Umsetzung, insbesondere auch der Lieferleistungen noch 2025 anzustreben.

 

 

Zusammenfassend gilt:

 

Eine Sperrung der Weichen hätte erhebliche negative Auswirkungen sowohl auf den Schienengüter- als auch auf den Schienenpersonennahverkehr sowie den Hafenumschlag und die Geschäfte der Anschließenden. Die Maßnahme zum Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137 im Bereich Bahnhof Lübeck Hafen ist daher zwingend und alternativlos notwendig.

 

 

Terminplan und Zeitpunkt der Umsetzung

 

Die Ausschreibung der Lieferleistung soll unmittelbar nach Freigabe zur Umsetzung veröffentlicht werden, so dass die Umsetzung, also der Einbau der Weichen, unter Berücksichtigung der Betriebs- sowie Witterungsbedingungen, Ende 2025 bzw. Anfang 2026 erfolgen kann. Aufgrund der derzeitigen Marktlage ist davon auszugehen, dass die Weichen mit einer Lieferfrist von bis zu rd. 6 Monaten ab Auftragserteilung geliefert werden. Die Gesamtbauzeit wird voraussichtlich maximal 4 Wochen betragen. Die für den Einbau erforderliche Sperrung wird auf ein zeitliches Minimum begrenzt.

 

 

Haushaltsmäßige Ordnung und Kosten

 

r das Projekt werden im investiven Haushalt für 2025 unter dem Produktsachkonto 552001 843.7852000 652.000,00 EUR geordnet.

Die Mittel werden im Rahmen einer „Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Mitteln zur Deckung von Auszahlungen, Investitionsmaßnahme 552001 843.7852000 Wasser und Hafen, Bahnhof Lübeck Hafen, Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137, Tiefbaumaßnahmen, welche parallel läuft, bereitgestellt. Die Deckung in Höhe von 652.000,00 EUR kann aus dem Produktsachkonto 552001 821.7852000 Wasser und Hafen, Skandinavienkai Erneuerung Gleis 11, Tiefbaumaßnahmen erfolgen. Die in diesem Produktsachkonto geordneten Mittel für 2025 werden nicht in voller he zahlungswirksam werden, da die Baumaßnahme sich um ein Jahr verschiebt.

Der Mittelbedarf für die Erneuerung des Gleises 11 wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2026 berücksichtigt.


 


Anlagen

 

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen (108 KB)