Auszug - BW 227 Stadtgrabenbrücke - Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto   

33. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.19
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 20.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14218 BW 227 Stadtgrabenbrücke
- Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
- Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu dieser Angelegenheit spricht zunächst AM Lötsch, der vor dem Hintergrund noch offener Fragen sowie der noch ausstehenden Klärung dieser die Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft beantragt.

 

Es sprechen weiterhin stellv. AM Mauritz, Senatorin Hagen, AM Zahn und stellv. AM Dr. Lengen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Weitergabe ohne Votum abstimmen:

 

11 Ja-Stimmen / 4 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen
 


Beschluss:

  1. Im Haushaltsjahr 2025 werden beim Produktsachkonto 541001.674.7852000 Gemeindestraßen, Stadtgrabenbrücke -Tiefbaumaßnahmen- 750.000,- EUR für die Projektfortführung zum Bau der Stadtgrabenbrücke außerplanmäßig gemäß § 82 Abs. 1 GO bewilligt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 541001.625.7852000 Gemeindestraßen, Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen Tiefbaumaßnahmen - in Höhe von 750.000,- EUR. (Beschluss durch die Bürgerschaft)

 

  1. Das Projekt zum Bau der Stadtgrabenbrücke wird fortgeführt (Beschluss durch den Hauptausschuss - vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft des Beschlusses gem. Punkt 1).

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Der Hauptausschuss gibt die Beschlussvorlage

ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.