Auszug - Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung  

33. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.10
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 20.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2024/13771-01 Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2024/13771
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurden die Angelegenheiten unter TOP 5.10 und 5.10.1 gemeinsam beraten.

 

AM Schulte Ostermann begründet ihren Ergänzungsantrag unter TOP 5.10.1.

 

Zu dieser Angelegenheit sprechen außerdem AM Lötsch, AM Petereit, AM Dr. Flasbarth und AM Simon.

 

Der Vorsitzende lässt über den Ergänzungsantrag unter TOP 5.10.1 abstimmen (siehe Niederschrift zu TOP 5.10.1).

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
 


Beschluss:

  1. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 11 (VO 2023/12072) wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:

„Bei erfolgten Erbbaurechtsverlängerungen aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.04.2016 und 18.05.2017 (VO/2015/03216 und VO/2017/04955) bleiben bei Übertragung des Erbbaurechtes an einen Dritten die schuldrechtlich vereinbarten Ermäßigungstatbestände –soweit erfüllt-, mit den darin enthaltenen Fristen (Stufenregelung) weiterhin bestehen. Zudem erhalten diese Erbbauberechtigten die Möglichkeit, eine neuerliche Erbbaurechtsverlängerung auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO 2023/12072) abzuschließen.“
 

2. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 16 (VO 2023/12072) wird wie folgt ergänzt:

„Ein Grundstücksverkauf an Wohnungseigentümergemeinschaften (bis zu 2 Wohneinheiten) kann dann erfolgen, sobald mind. 50 % der Erbbauberechtigten die 15- Jahres-Frist erfüllt haben. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 5 Wohneinheiten kann der Grundstücksverkauf erfolgen, sobald mind. 60 % der Erbbauberechtigten die 15-Jahres-Frist erfüllt haben“


 


 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.