Vorlage - VO/2025/14052  

Betreff: Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Moristeig
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LH 2049
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
12.05.2025 
15. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
20.05.2025 
33. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.05.2025 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages
Anlage 3_Berechnungsbogen
Anlage 4_Lageplan mit Luftbild
Anlage 5_Lageplan
Anlage 6_Öffentlichkeit

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2025 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Renate Böhlke belastete Grundstück in Lübeck, Moristeig 11 ist vorzeitig mit der Erbbauberechtigten um 99 Jahre zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2024) von 213.649,80 EUR (= 4.273,00 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von dem Erbbauberechtigten zu tragen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugend-lichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche durch den Abschluss des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

Die Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 6 ), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht.

 

 

 


Begründung

Mit Schreiben vom 30.09.2024 wurde die Erbbauberechtigte gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechts informiert.

Die Erbbauberechtigte erklärte am 06.03.2025, dass sie das Erbbaurecht um 99 Jahre und unter Anwendung des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses verlängern will.

 

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen..


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Eckpunkte des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages

Anlage 3 Berechnungsbogen

Anlage 4 Lageplan mit Luftbild

Anlage 5 Lageplan

Anlage 6 Nichtöffentlichkeit
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (106 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages (39 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Berechnungsbogen (30 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Lageplan mit Luftbild (2733 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Lageplan (1586 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_Öffentlichkeit (28 KB)