Auszug - Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für die Sanierung der 7 Türme  

33. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 20.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14190 Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für die Sanierung der 7 Türme
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu dieser Angelegenheit sprechen AM Dr. Flasbarth und Herr Uhlig.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
 


Beschluss:

1) Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Stiftung 7 Türme+ zum Zwecke der Sanierung der Innenstadtkirchen eine einmalige und nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 250.000 EUR zu gewähren.

2) Für das Haushaltsjahr 2025 wird hierfür gem. § 82 GO bei dem Produktsachkonto 523001 999.7818000 einen Zuschuss in Höhe von 250.000 EUR überplanmäßig bewilligt.

Zur Deckung werden folgende Ansätze im Haushaltsjahr 2025 reduziert:

612003 000.7821000 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. 
 


 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.