Vorlage - VO/2025/14122  

Betreff: Haushaltsplan 2026 - Vorgaben und Fachbereichseckwerte
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
08.04.2025 
31. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
06.05.2025 
32. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
20.05.2025 
33. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Eckwerte 2026

Beschlussvorschlag

Vorgaben zur Aufstellung des Haushaltes 2026


Begründung

Der Planungszeitraum 2026 beginnt in einem Jahr mit erheblichem Haushaltsdefizit. 2024 wird trotz zeitweiliger Haushaltssperre mit einem Defizit in zweistelliger Millionenhöhe schließen. Auch künftig ist mit deutlich geringeren Erträge aus dem Kommunalen Finanzausgleich zu rechnen. Eine aktuell angenommene, leicht positive wirtschaftliche Entwicklung kann Mehraufwendungen nur bedingt decken. Auch dafür ist es hilfreich, dass derzeit die Prozesse der Verwaltung flächendeckend erfasst und Aufgaben im Weiteren überprüft werden.

Ziel der Haushaltsplanung 2026 muss es sein, die Mehraufwendungen / Mindererträge durch Priorisierung und restriktive Planung zu kompensieren. In der Mittelfristplanung muss der Trend zu einem ausgeglichenen Haushalt erkennbar werden, um die Investitionen der künftigen Jahre realisieren zu können.

 

Im aktuellen Haushaltsplan 2025 wird ein Defizit von 86,4 Mio. € ausgewiesen. Auch die Mittelfristplanung lässt einen Haushaltsausgleich vermissen. In der Folge wurden seitens der Kommunalaufsicht im Rahmen der Haushaltsgenehmigung erhebliche Kürzungen bei den Krediten und Verpflichtungsermächtigungen vorgenommen, wodurch Investitionsmaßnahmen nur noch teilweise realisierbar sind. Die rzungen wurden mit der VO/2024/13494-12 umgesetzt.

Schon draus ergibt sich die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. r den Verwaltungsentwurf der Haushaltsplanung 2026 ff gelten deshalb folgende Grundsätze:

 

  1. Grundlage für die Ermittlung der für den Ergebnisplan geltenden Fachbereichseckwerte 2026 ff gem. Anlage 1 sind die beschlossenen Zuschussbud­gets je Fachbereich in der Mittelfristplanung des Ergebnisplans 2025 ohne die Personalaufwendungen und abzüglich einer Einsparvorgabe für die Kontengruppen 52 und 54. Diese Ansätze werden auf das vorläufige IST-Ergebnis 2024 begrenzt.

 

 

  1. Es sind grundsätzlich keine Stellenplanausweitungen vorzusehen. Ausnahmen gelten für solche Stellen, für die eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Schaffung besteht.

 

  1. Die Personalkosten werden fachbereichszentral auf der Basis des IST-Ergebnis 2024 kalkuliert. Hierbei werden neben den erwarteten Tarifsteigerungen und Besoldungsanpassungen, Aufwendungen für neu geschaffene Stellen im ersten Jahr lediglich zu 50% berücksichtigt.

 

  1. Sämtliche Erläuterungen im Haushaltsplan 2026 stellen die Abweichung zum IST-Ergebnis 2024 dar.

 

  1. Grundlage für die Ermittlung der für 2026 ff geltenden Nettoinvestitionsbudgets sind die anteiligen Kreditbedarfe je Fachbereich in der Mittelfristplanung sowie die Festlegung einer wahrscheinlich genehmigungsfähigen Kreditobergrenze von

 

75 Mio. €r 2026

80 Mio. €r 2027

85 Mio. €r 2028

90 Mio. €r 2029

 

  1. Mit dem Haushalt 2026 wird eine Haushaltskonsolidierungsliste vorgelegt. In Ergänzung zu den vorgenannten Vorgaben zur Einsparung sollen konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits identifiziert werden.

 

Mit Datum vom 20.12.2024 wurde der Haushalt 2025 der Hansestadt Lübeck u.a. mit einer Kreditkürzung von knapp 20 Mio. € und damit beinahe einem Viertel durch die Kommunalaufsicht genehmigt.

Auslöser ist das im Plan 2025 ausgewiesene, hohe Defizit sowie der in der Mittelfristplanung abgebildete Trend zum Ergebnisplan.

Anders als in vielen Vorjahren ist nicht mehr die unzureichende Umsetzungsquote das zentrale Problem und Auslöser für die Kürzung bei den Krediten und Verpflichtungsermächtigungen sondern die nach Auffassung der Kommunalaufsicht mangelnde Leistungsfähigkeit in Folge der defizitären Ergebnispläne. Während im Jahre 2023 das 60%-Ziel in der Umsetzungsquote gerade so erreicht wurde, schließt das Jahr 2024 (vorbehaltlich des finalen Jahresabschlusses) bei einer Quote von 74% über alle Produkte. Der bauintensive Fachbereich 5 erreicht sogar eine Quote von 87%.

Das ist sachlich betrachtet der Erfolg der alljährlichen Bemühungen zur Erhöhung der Quote - und zwar von beiden Seiten. Also durch die bewusste Reduzierung des Restevolumens und der durch zentrale Vorgaben ausgelösten Verknappung der neuen Investitionsmittel bei unveränderter Projektfülle einerseits sowie der Kapazitätserhöhung und Umsatzsteigerung im Umfeld steigender Preise andererseits.

Mit der jetzt defizitären Haushaltslage und der daraus folgenden Einschränkung in der Kreditermächtigung bzw. Investitionstätigkeit tritt eine weitere Verknappung der für die vorgesehenen Investitionen verfügbaren Haushaltsmittel ein.

In der Mittelfristplanung des Haushalts 2025 sind für das Jahr 2026 Kreditmittel in Höhe von 91,7 Mio. € vorgesehen. Für 2025 wurden 65 Mio. € genehmigt.

Absehbar ist, dass die Kreditermächtigung nur dann wesentlich höher ausfallen wird, wenn der Haushaltsausgleich und damit die dauernde Leistungsfähigkeit wiederhergestellt ist. Entsprechend ehrgeizige Ziele wurden r den Ergebnisplan formuliert.

Unter der Voraussetzung, dass das Planergebnis 2026 erreicht und in der Mittelfristplanung der Trend zum Haushaltsausgleich aufgezeigt werden kann, ist vorsichtig optimistisch anzunehmen, dass die Kreditermächtigung für 2026 etwas höher ausfällt, als für 2025.

Der nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand prognostizierte Fehlbedarf für 2026 kann durch die Begrenzung der Zuschussbudgets der Fachbereiche deutlich gegenüber dem in der Mittelfristplanung ausgewiesenen Defizit von 91 Mio. € verbessert werden und ge unter Einbeziehung der Allgemeinen Deckungsmittel bei ca. 60 Mio. EUR.

 


Anlagen

Anlage 1 - Eckwerte 2026 ff

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Eckwerte 2026 (503 KB)