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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2021 |
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SI/2021/960 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2021 |
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SI/2021/961 |
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| Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - und zugehörige 134. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegungsbeschluss
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VO/2021/10096 |
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| Ö 3.2 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Mobilbagger TW190 |
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VO/2021/10061 |
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| Ö 3.3 |
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BW 4 Moltkebrücke Instandsetzung - Projektfreigabe |
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VO/2021/10053 |
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| Ö 3.4 |
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Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Anbau an die Werkstatthalle der Emil-Possehl-Schule, Georg-Kerschensteiner-Straße 25-29 in 23554 Lübeck", aufgrund Überschreitung der Projektkosten von über 175.000,- EUR |
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VO/2021/10113 |
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| Ö 3.5 |
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Jahresvertrag Straßenbegleitgrün 2021/2022 - Projektfreigabe |
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VO/2021/09995 |
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| Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 4.1 |
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DIE LINKE & FDP: Projekt Tiny Houses |
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VO/2021/10008 |
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| Ö 4.1.1 |
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BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN ÄA zu VO/2021/10008 Projekt Tiny Houses |
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VO/2021/10128 |
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| Ö 4.2 |
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FDP: Bestattung von Haus-/Kleintieren |
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VO/2021/10033 |
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| Ö 4.3 |
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Fraktion Freie Wähler & GAL, Austauschantrag zu VO/2021/10039: Skateranlage in Lübeck |
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VO/2021/10039-01 |
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| Ö 4.3.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & DIE LINKE AT zu VO/2021/10039-01-01 ÄA zu VO/2021/10039-01 Skateranlage in Lübeck |
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1/10039-01-01-01 |
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| Ö 4.4 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Car-Sharing-Angebot in Lübeck ausbauen |
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VO/2021/10075 |
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| Ö 4.5 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Durchgängig nutzbare barrierefreie Gehwege in Lübeck |
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VO/2021/10074 |
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| Ö 4.5.1 |
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BM Antje Jansen (GAL) Ergänzungsantrag zu VO/2021/10074: Durchgängig nutzbare barrierefreie Gehwege in Lübeck |
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VO/2021/10074-01 |
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| Ö 4.6 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, Die Unabhängigen & Fraktion Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2021/10081 Karstadthaus für Radfahrende attraktiv gestalten |
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VO/2021/10081-01 |
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| Ö 4.7 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, Die Unabhängigen & Fraktion Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2021/10082 Lastenradförderung |
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VO/2021/10082-01 |
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| Ö 4.7.1 |
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DIE LINKE und FREIE WÄHLER & GAL: AT zu Ergänzungsantrag zu VO/2021/10082-01: Lastenradförderung |
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1/10082-01-01-01 |
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| Ö 4.8 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, Die Unabhängigen & Fraktion Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2021/10083 Stadtbegrünung durch Urban Gardening und Flächenentsiegelung (Bauausschuss hat Federführung) |
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VO/2021/10083-01 |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Zwischenbericht Raumplanung inklusive Planungsstand Verwaltungsneubau |
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VO/2021/09736 |
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| Ö 5.2 |
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Machbarkeitsstudie Radschnellweg |
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VO/2021/10054 |
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| Ö 5.2.1 |
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Änderungsantrag von AM Christopher Lötsch (CDU) und AM Ulrich Pluschkell (SPD) zu: Machbarkeitsstudie Radschnellweg |
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VO/2021/10054-01 |
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| Ö 5.3 |
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Konzept und Kostenschätzung für ein internationales Street-Art-Festival in Lübeck |
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VO/2021/10024 |
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| Ö 5.4 |
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Zwischenbericht zum ganzjährigen Probebetrieb der Fußgängerfähre an der Nordermole |
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VO/2021/10151 |
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| Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 6.1.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Einsatz von Recyclingbaustoffen |
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VO/2020/09549-01 |
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| Ö 6.1.2 |
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Beantwortung der Fragen des Bauausschusses zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Haushalts 2021 der Hansestadt Lübeck |
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2020/09154-24-01 |
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| Ö 6.1.3 |
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Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen: |
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| Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 6.2.1 |
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AM Haltern (SPD): Strategie Bodenbevorratung |
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VO/2021/10172 |
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| Ö 6.2.2 |
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Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zu dem vom Bund jüngst beschlossenen Förderprogramm zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur |
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VO/2021/10185 |
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| Ö 6.2.3 |
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Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zum Projektstatus Gewerbepark Semiramis unter Berücksichtigung verkehrlicher und baurechtlicher Aspekte |
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VO/2021/10187 |
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| Ö 6.2.4 |
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Anfrage mit Dringlichkeit AM Antje Jansen: Schutz des zukünftigen Landschaftsschutzgebietes am Kohlenhof / Priwall |
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VO/2021/10220 |
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| Ö 6.3 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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| Ö 6.4 |
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Sonstige Mitteilungen |
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| Ö 6.4.1 |
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mündliche Mitteilung (5.610):
Präsentation der Ergebnisse zur Hochbaulichen Entwurfsstudie ehem. Güterbahnhof Lübeck (Fassadenwettbewerb) |
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| Ö 6.4.2 |
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mündliche Mitteilung (5.610):
Sachstand drei B-Plangebiete gem. § 13b BauGB |
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| Ö 6.4.3 |
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mündliche Mitteilung (5.660):
Sachstand Begrünung Koberg |
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| Ö 6.4.4 |
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mündliche Mitteilung (5.000):
Stadtentwicklungsdialog |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Überprüfung und Optimierung des Liniennetzes in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2019/08448 |
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| Ö 7.2 |
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AM Haltern (SPD): Jugendhaus Seeblick bewahren - Brodtner Uferweg sichern |
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VO/2021/10090 |
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| Ö 7.3 |
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Antrag des AM Thomas-Markus Leber (FDP): Entwicklung eines umfassenden Gesamtkonzeptes für den ruhenden Verkehr in Lübeck und Travemünde |
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VO/2021/10150 |
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| Ö 7.4 |
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AM Antje Jansen (GAL): Radwege des St.-Jürgen-Rings |
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VO/2021/10166 |
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| Ö 7.5 |
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AM Christopher Lötsch (CDU) und AM Sabine Haltern (SPD): Mobilität Travemünde |
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VO/2021/10167 |
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| Ö 7.6 |
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AM Lötsch (CDU) und Haltern (SPD): Aufstellung eines Bebauungsplans 32.xx.00 - Helldahl - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB |
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VO/2021/10168 |
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| Ö 7.7 |
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Antrag des AM Thomas-Markus Leber (FDP): Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die sich gegen die Folgen der Pandemie richten. |
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VO/2021/10068 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Lübecker Innenstadt, aber auch die Stadtteilzentren stehen in Folge der Corona-Pandemie vor grundlegenden strukturellen Veränderungen. Bereits jetzt sind gravierende Einbrüche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie sowie in der Freizeit- und Kulturwirtschaft festzustellen, bzw. für die Zukunft in einem noch weit größeren Umfang zu erwarten. Das Coronavirus hat als weitere Folge die Digitalisierung im Einzelhandel (Stichwort Onlinehandel) und in der Büroarbeit (Stichwort Home-Working) erheblich beschleunigt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich schnell, umfassend und vielfältig realisieren und nicht wenige Beteiligte in der Substanz treffen. Der Druck auf alle Akteure ist entsprechend groß. Der „Markt“ wird die erwarteten Probleme kaum allein stemmen können. Deshalb ist proaktives, zielgerichtetes Handeln erforderlich. Insbesondere die Hansestadt ist gefordert, sich stärker als bisher als orientierende, ordnende und unterstützende Hand einzubringen. Konkret geht es darum Rahmenbedingungen zu schaffen, die die privaten Akteure im Einzelhandel, in der Immobilienwirtschaft, in der Gastronomie und in der Kultur in die Lage versetzen, ihre Geschäftsmodelle und ihre Immobilien an die veränderte Situation anzupassen. Antrag: 1. Der Rahmenplan Innenstadt wird um entsprechende, zielgerichtete Maßnahmen erweitert, um einen nachhaltigen Prozess zu gestalten und diesen zu verstetigen. 2. Die Hansestadt schafft kurzfristig ein Management, das in der Lage ist, ad hoc einzigartige, individuelle, ggf. auch temporäre, stationäre oder digitale Zwischen- und Nachnutzungen zu organisieren. 3. Die Hansestadt organisiert z.B. über die LTM oder in Kooperation mit dem Lübeck Management Märkte, Veranstaltungen und Aktionen, um zusätzlichen zum Handel Besuchsanlässe zu schaffen und das „Erlebnis Innenstadt“ zu stärken. 4. Die Hansestadt interveniert ggf. auch ökonomisch und nimmt nach einem entsprechenden Gremienlauf die Anmietung von Flächen für Zwischennutzungen vor, betreibt Anschubförderungen für innovative Formate und erwirbt ggf. im Zwischenerwerb strategisch wichtige Immobilien. 5. Die Hansestadt schafft Rahmenbedingungen, dass privatwirtschaftlichen Akteure, d.h. Gewerbetreibende (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister usw.), Immobilieneigentümer, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie soziale Träger noch stärker mit der Kommune zusammenarbeiten. 6. Die Einbindung der verschiedenen Akteure, die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen sowie die Entwicklung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen erfordert ein entsprechendes Management. Dieses bündelt die Ressourcen der Hansestadt, bereitet gemeinsam getragene Maßnahmen vor und setzt diese in Kooperation mit den Akteuren um. 7. Die Hansestadt unterstützt die Maßnahmen mit bodenrechtlichen Instrumenten, insbesondere mit dem Besonderen Vorkaufsrecht (§25 BauGB). 8. Entsprechende Instrumente der Städtebauförderung sowie weitere Förderinstrumente sind zu prüfen und zu nutzen, um die Finanzierung des Engagements zu erleichtern. 9. Der öffentliche Raum kann und sollte durch Schaffung/Verbesserung hoher Aufenthaltsqualität, durch Schaffung/Verbesserung von Flächen für Veranstaltungen, ggf. durch Verkürzung und Konzentration von Einkaufsbereichen optimiert werden. 10. Durch die Kooperation der Eigentümer und der Geschäfte in zusammenhängenden Bereichen der Innenstadt (Geschäftsstraßen, Plätze, Quartiere) soll die Angebotsvielfalt erhöht und neue Modelle der Nutzungsmischung aus Handel, Gastronomie, Kultur, Handwerk sowie experimenteller und temporärer Nutzungen ermöglicht werden, um einen attraktiven Nutzungsmix zu schaffen. 11. Neue ökonomische Modelle für Nutzungsmischungen z.B. Quersubventionierungen sollten geprüft und etabliert werden. Hierbei können „starke“ Nutzungen „schwache“ unterstützen. Denkbare wäre ein 10 - 20%-Mix zugunsten wenig zahlungsfähiger Nutzungen (Kultur, Handwerk, experimentelle und temporäre Nutzungen). So würden die „starken“ Nutzungen einen Betrag leisten, um die Vielfalt und Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, von der sie selbst dann wieder profitieren. 12. Märkte, Straßenkultur, Veranstaltungen getragen von der Hansestadt und der Geschäftswelt können mehr Begegnung und Kommunikation im öffentlichen Raum möglich machen. 13. Das gleiche Ziel kann mit Dependancen der Museen in Ladengeschäften, mit Straßentheatern, mit Projekt- und Seminarräumen von Schulen und Hochschulen erreicht werden. 14. Der Rahmenplan Innenstadt gibt weiterhin eine Orientierung für die zukünftige räumliche und funktionale Struktur und wird mit Projekten und Maßnahmen, die in einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, konkretisiert und fortlaufend fortgeschrieben.
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17.05.2021 - Bauausschuss |
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Ö 7.4 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Lübecker Innenstadt, aber auch die Stadtteilzentren stehen in Folge der Corona-Pandemie vor grundlegenden strukturellen Veränderungen. Bereits jetzt sind gravierende Einbrüche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie sowie in der Freizeit- und Kulturwirtschaft festzustellen, bzw. für die Zukunft in einem noch weit größeren Umfang zu erwarten. Das Coronavirus hat als weitere Folge die Digitalisierung im Einzelhandel (Stichwort Onlinehandel) und in der Büroarbeit (Stichwort Home-Working) erheblich beschleunigt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich schnell, umfassend und vielfältig realisieren und nicht wenige Beteiligte in der Substanz treffen. Der Druck auf alle Akteure ist entsprechend groß. Der „Markt“ wird die erwarteten Probleme kaum allein stemmen können. Deshalb ist proaktives, zielgerichtetes Handeln erforderlich. Insbesondere die Hansestadt ist gefordert, sich stärker als bisher als orientierende, ordnende und unterstützende Hand einzubringen. Konkret geht es darum Rahmenbedingungen zu schaffen, die die privaten Akteure im Einzelhandel, in der Immobilienwirtschaft, in der Gastronomie und in der Kultur in die Lage versetzen, ihre Geschäftsmodelle und ihre Immobilien an die veränderte Situation anzupassen. Antrag: 1. Der Rahmenplan Innenstadt wird um entsprechende, zielgerichtete Maßnahmen erweitert, um einen nachhaltigen Prozess zu gestalten und diesen zu verstetigen. 2. Die Hansestadt schafft kurzfristig ein Management, das in der Lage ist, ad hoc einzigartige, individuelle, ggf. auch temporäre, stationäre oder digitale Zwischen- und Nachnutzungen zu organisieren. 3. Die Hansestadt organisiert z.B. über die LTM oder in Kooperation mit dem Lübeck Management Märkte, Veranstaltungen und Aktionen, um zusätzlichen zum Handel Besuchsanlässe zu schaffen und das „Erlebnis Innenstadt“ zu stärken. 4. Die Hansestadt interveniert ggf. auch ökonomisch und nimmt nach einem entsprechenden Gremienlauf die Anmietung von Flächen für Zwischennutzungen vor, betreibt Anschubförderungen für innovative Formate und erwirbt ggf. im Zwischenerwerb strategisch wichtige Immobilien. 5. Die Hansestadt schafft Rahmenbedingungen, dass privatwirtschaftlichen Akteure, d.h. Gewerbetreibende (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister usw.), Immobilieneigentümer, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie soziale Träger noch stärker mit der Kommune zusammenarbeiten. 6. Die Einbindung der verschiedenen Akteure, die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen sowie die Entwicklung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen erfordert ein entsprechendes Management. Dieses bündelt die Ressourcen der Hansestadt, bereitet gemeinsam getragene Maßnahmen vor und setzt diese in Kooperation mit den Akteuren um. 7. Die Hansestadt unterstützt die Maßnahmen mit bodenrechtlichen Instrumenten, insbesondere mit dem Besonderen Vorkaufsrecht (§25 BauGB). 8. Entsprechende Instrumente der Städtebauförderung sowie weitere Förderinstrumente sind zu prüfen und zu nutzen, um die Finanzierung des Engagements zu erleichtern. 9. Der öffentliche Raum kann und sollte durch Schaffung/Verbesserung hoher Aufenthaltsqualität, durch Schaffung/Verbesserung von Flächen für Veranstaltungen, ggf. durch Verkürzung und Konzentration von Einkaufsbereichen optimiert werden. 10. Durch die Kooperation der Eigentümer und der Geschäfte in zusammenhängenden Bereichen der Innenstadt (Geschäftsstraßen, Plätze, Quartiere) soll die Angebotsvielfalt erhöht und neue Modelle der Nutzungsmischung aus Handel, Gastronomie, Kultur, Handwerk sowie experimenteller und temporärer Nutzungen ermöglicht werden, um einen attraktiven Nutzungsmix zu schaffen. 11. Neue ökonomische Modelle für Nutzungsmischungen z.B. Quersubventionierungen sollten geprüft und etabliert werden. Hierbei können „starke“ Nutzungen „schwache“ unterstützen. Denkbare wäre ein 10 - 20%-Mix zugunsten wenig zahlungsfähiger Nutzungen (Kultur, Handwerk, experimentelle und temporäre Nutzungen). So würden die „starken“ Nutzungen einen Betrag leisten, um die Vielfalt und Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, von der sie selbst dann wieder profitieren. 12. Märkte, Straßenkultur, Veranstaltungen getragen von der Hansestadt und der Geschäftswelt können mehr Begegnung und Kommunikation im öffentlichen Raum möglich machen. 13. Das gleiche Ziel kann mit Dependancen der Museen in Ladengeschäften, mit Straßentheatern, mit Projekt- und Seminarräumen von Schulen und Hochschulen erreicht werden. 14. Der Rahmenplan Innenstadt gibt weiterhin eine Orientierung für die zukünftige räumliche und funktionale Struktur und wird mit Projekten und Maßnahmen, die in einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, konkretisiert und fortlaufend fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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07.06.2021 - Bauausschuss |
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Ö 7.7 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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02.08.2021 - Bauausschuss |
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Ö 7.5 - abgelehnt |
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Antrag: Die Lübecker Innenstadt, aber auch die Stadtteilzentren stehen in Folge der Corona-Pandemie vor grundlegenden strukturellen Veränderungen. Bereits jetzt sind gravierende Einbrüche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie sowie in der Freizeit- und Kulturwirtschaft festzustellen, bzw. für die Zukunft in einem noch weit größeren Umfang zu erwarten. Das Coronavirus hat als weitere Folge die Digitalisierung im Einzelhandel (Stichwort Onlinehandel) und in der Büroarbeit (Stichwort Home-Working) erheblich beschleunigt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich schnell, umfassend und vielfältig realisieren und nicht wenige Beteiligte in der Substanz treffen. Der Druck auf alle Akteure ist entsprechend groß. Der „Markt“ wird die erwarteten Probleme kaum allein stemmen können. Deshalb ist proaktives, zielgerichtetes Handeln erforderlich. Insbesondere die Hansestadt ist gefordert, sich stärker als bisher als orientierende, ordnende und unterstützende Hand einzubringen. Konkret geht es darum Rahmenbedingungen zu schaffen, die die privaten Akteure im Einzelhandel, in der Immobilienwirtschaft, in der Gastronomie und in der Kultur in die Lage versetzen, ihre Geschäftsmodelle und ihre Immobilien an die veränderte Situation anzupassen. Antrag: 1. Der Rahmenplan Innenstadt wird um entsprechende, zielgerichtete Maßnahmen erweitert, um einen nachhaltigen Prozess zu gestalten und diesen zu verstetigen. 2. Die Hansestadt schafft kurzfristig ein Management, das in der Lage ist, ad hoc einzigartige, individuelle, ggf. auch temporäre, stationäre oder digitale Zwischen- und Nachnutzungen zu organisieren. 3. Die Hansestadt organisiert z.B. über die LTM oder in Kooperation mit dem Lübeck Management Märkte, Veranstaltungen und Aktionen, um zusätzlichen zum Handel Besuchsanlässe zu schaffen und das „Erlebnis Innenstadt“ zu stärken. 4. Die Hansestadt interveniert ggf. auch ökonomisch und nimmt nach einem entsprechenden Gremienlauf die Anmietung von Flächen für Zwischennutzungen vor, betreibt Anschubförderungen für innovative Formate und erwirbt ggf. im Zwischenerwerb strategisch wichtige Immobilien. 5. Die Hansestadt schafft Rahmenbedingungen, dass privatwirtschaftlichen Akteure, d.h. Gewerbetreibende (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister usw.), Immobilieneigentümer, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie soziale Träger noch stärker mit der Kommune zusammenarbeiten. 6. Die Einbindung der verschiedenen Akteure, die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen sowie die Entwicklung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen erfordert ein entsprechendes Management. Dieses bündelt die Ressourcen der Hansestadt, bereitet gemeinsam getragene Maßnahmen vor und setzt diese in Kooperation mit den Akteuren um. 7. Die Hansestadt unterstützt die Maßnahmen mit bodenrechtlichen Instrumenten, insbesondere mit dem Besonderen Vorkaufsrecht (§25 BauGB). 8. Entsprechende Instrumente der Städtebauförderung sowie weitere Förderinstrumente sind zu prüfen und zu nutzen, um die Finanzierung des Engagements zu erleichtern. 9. Der öffentliche Raum kann und sollte durch Schaffung/Verbesserung hoher Aufenthaltsqualität, durch Schaffung/Verbesserung von Flächen für Veranstaltungen, ggf. durch Verkürzung und Konzentration von Einkaufsbereichen optimiert werden. 10. Durch die Kooperation der Eigentümer und der Geschäfte in zusammenhängenden Bereichen der Innenstadt (Geschäftsstraßen, Plätze, Quartiere) soll die Angebotsvielfalt erhöht und neue Modelle der Nutzungsmischung aus Handel, Gastronomie, Kultur, Handwerk sowie experimenteller und temporärer Nutzungen ermöglicht werden, um einen attraktiven Nutzungsmix zu schaffen. 11. Neue ökonomische Modelle für Nutzungsmischungen z.B. Quersubventionierungen sollten geprüft und etabliert werden. Hierbei können „starke“ Nutzungen „schwache“ unterstützen. Denkbare wäre ein 10 - 20%-Mix zugunsten wenig zahlungsfähiger Nutzungen (Kultur, Handwerk, experimentelle und temporäre Nutzungen). So würden die „starken“ Nutzungen einen Betrag leisten, um die Vielfalt und Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, von der sie selbst dann wieder profitieren. 12. Märkte, Straßenkultur, Veranstaltungen getragen von der Hansestadt und der Geschäftswelt können mehr Begegnung und Kommunikation im öffentlichen Raum möglich machen. 13. Das gleiche Ziel kann mit Dependancen der Museen in Ladengeschäften, mit Straßentheatern, mit Projekt- und Seminarräumen von Schulen und Hochschulen erreicht werden. 14. Der Rahmenplan Innenstadt gibt weiterhin eine Orientierung für die zukünftige räumliche und funktionale Struktur und wird mit Projekten und Maßnahmen, die in einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, konkretisiert und fortlaufend fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimmen | 11 | Enthaltungen | 3 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2021 |
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| N 10.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2021 |
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| N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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| N 11.1 |
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Anmietung der Wallstraße 40 (Kaisertor) für die Abteilung Denkmalpflege und Vermietung der Königstraße 21 an die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung d.ö.R. |
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| N 11.2 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Ersatzbeschaffung, Klappschute T11 und Z2 |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 13 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 13.1.1 |
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Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen: |
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| N 13.2 |
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Neue Anfragen |
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| N 13.3 |
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Mitteilungen |
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| N 13.3.1 |
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Mitteilung über Bauvorhaben (5.610) (Unterlagen werden nachgereicht.) |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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