Auszug - AM Lötsch (CDU) und Haltern (SPD): Aufstellung eines Bebauungsplans 32.xx.00 - Helldahl - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  

53. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:11 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10168 AM Lötsch (CDU) und Haltern (SPD): Aufstellung eines Bebauungsplans 32.xx.00 - Helldahl - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Haltern sagt, dass die Verwaltung bitte in der Planung statt der „xx“ in der Gliederungsnummer des B-Plan im Antrag die korrekten Gliederungsnummern einsetze. Die „xx“ seien lediglich Platzhalter.


Antrag:


  1. r den im Stadtteil Travemünde gelegenen Teil der Siedlung Neu-Travemünde - südlich des LSG Brodtener Winkel, der Straße Kowitzberg und des B-Plans 32-29-00, nördlich der Straße Strandweg, östlich der Straße Leegerwall und westlich der Straßen Strandredder und Helldahl (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird der Bebauungsplan 32.xx.00 Helldahl - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden. Die Bebauung dieser Straßen soll in ihren Dimensionen begrenzt werden auf Ein- und Zweifamilienhäuser zur Nutzung als Wohnhäuser mit Erstwohnsitz-Nutzung.
  2. Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 BauGB  eine Veränderungssperre erlassen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt den Antrag einstimmig.