Auszug - Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - und zugehörige 134. Änderung des Flächennutzungsplanes Auslegungsbeschluss   

53. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:11 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10096 Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - und zugehörige 134. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Haltern fragt, ob es ein Problem sei, wenn in dem städtebaulichen Vertrag festgelegt werde, dass der Geschosswohnungsbau, wie der Bau von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, auch innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sei, und nicht innerhalb von fünf Jahren.

Frau Belchhaus antwortet, dass es sich um ein großes Gebiet handle und die derzeit gesetzten Fristen ohnehin schon recht knapp seien. Das Vorhaben solle auch logistisch machbar bleiben und derzeit gebe es unter anderem aufgrund des Baustoffmangels Probleme.

Frau Haltern antwortet, dass bis zum Bau noch einige Zeit vergehen würde und bis dahin der Baustoffmangel vermutlich nicht mehr vorhanden sei. Sie sei der Meinung, dass später immer noch Verzögerungen ermöglicht werden könnten, aber sie wolle ehrgeizige Ziele setzen.

Herr Lötsch wirft ein, dass man als Vertragspartner auch ernst genommen werden wolle, daher müssten festgelegte Vorgaben auch eingehalten werden. Eine Vorziehung sei wünschenswert, aber schwierig umsetzbar.

 

Herr Ramcke sagt, dass laut dem städtebaulichen Vertrag Grundstücke an eine bestimmte Klientel vergeben werden sollen. Er möchte wissen, wie das durch die Verwaltung überprüft werden solle.

Frau Belchhaus antwortet, dass die Sicherstellung dieser Vergabe im städtebaulichen Vertrag genauer ausformuliert werde und der Verwaltung bspw. Nachweise durch den Vorhabenträger vorzulegen seien, damit die Umsetzung überprüft werden könne.

 

Frau Haltern stellt den folgenden Änderungsantrag:

Die Bezugsfertigkeit soll für alle Gebäude auf drei Jahre gesetzt werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

r den Änderungsantrag:  5 Stimmen

Gegen den Änderungsantrag: 9 Stimmen

Enthaltungen:    1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich ab.

 

Herr Lötsch sagt, dass die Argumentation bezüglich der zweiten Zufahrt sehr misslich sei, in der Vergangenheit habe es diesbezüglich deutlichere Beschlüsse gegeben.

Er stellt den Antrag, dass dem Bauausschuss die Verkehrsgutachten bezüglich des Vorhabens vorgelegt werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:

r den Antrag:   15 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

 

Herr Lötsch stellt weiterhin den Antrag, dass der Stellplatzschlüssel von 0,9 auf 1,0 angehoben werde.

 

Herr Haase sagt, dass, mit Blick auf die Zahlen in dem Gebiet, am Ende über 400 Stellplätze fehlen würden. Er möchte von der Verwaltung wissen, wo diese Autos abgestellt werden sollten.

Frau Belchhaus antwortet, dass der private Stellplatzbedarf auf den Privatgrundstücken nachzuweisen sei und ein Einfamilienhaushalt mit zwei Autos einen zusätzlichen Parkplatz auf dem Grundstück des Haushalts schaffen könne. Der Stellplatzschlüssel sei gängig und auch schon in anderen Projekten angesetzt worden. Die Quote von 0,9 sei für Mietwohnungen angesetzt. Es werde davon ausgegangen, dass 10% der Mieter nicht über ein Auto verfügen würden. Es solle in Travemünde zudem der Umweltverbund gefördert und eine bessere Mobilität durch eine Taktverdichtung des ÖPNV erreicht werden.

Herr Haase sagt, dass er die Ausführungen nachvollziehen könne, aber es hätten nur die Eigentümer:innen von 270 Einfamilienhäuser die Möglichkeit, zusätzliche Parkplätze auf dem eigenen Grundstück zu schaffen. Der ÖPNV werde das Problem nicht lösen.

 

Herr Ramcke sagt, dass sich die Anwohner auch mehrere Autos holen können, sie dürften nur nicht den Anspruch haben, diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Tür ihrer Immobilie abzustellen. Er sei daher auch gegen den Antrag der CDU.

Herr Lötsch antwortet, dass der Antrag nicht bedeute, dass alles zugeparkt werde.

 

Frau Jansen sagt, dass sie auch gegen den Antrag sei. Der öffentliche Verkehr müsse anders gestaltet werden und es dürfe dann nicht gefördert werden, dass Haushalte zwei bis drei Autos hätten.

 

Herr Lötsch fragt, wie die Stellplatzquote für den öffentlichen Bereich sei.

Frau Belchhaus antwortet, dass die Quote zwischen 0,15 und 0,2 liege, also 15-20 Stellplätze pro 100 Wohneinheiten. Die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum seien insbesondere für Besuchs-, Liefer- und Pflegeverkehr vorzusehen und nicht für Zweit- und Drittautos der Bewohner:innen. Die Gestaltung soll öffentlichen Belangen Rechnung tragen und auch ausreichend Platz für Baumpflanzungen ermöglichen.

 

Herr Leber gibt zu bedenken, dass Frau Jansen recht habe, aber, wenn man den öffentlichen Verkehr anders gestalten wolle, müsse man sich die Stadtteile ansehen, in denen das Sinn ergebe. Travemünde sei der am weitesten entfernte Stadtteil und habe viele Pendler, solche Aspekte seien auch zu berücksichtigen.

 

Frau Mählenhoff entgegnet, dass Herrn Lebers Ausführungen den Eindruck erwecken würden, dass Travemünde so weit entfernt sei wie Fehmarn. Es gebe einen guten ÖPNV, der noch verbessert werde. Sie fragt, ob denn die Interessenten darauf hingewiesen werden würden, dass nicht viel Fläche für den Parkverkehr vorhanden sei.

Frau Belchhaus sagt, dass man das gerne mitnehme, aber bei den Einfamilienhäusern könne ohnehin meist ein zweiter oder dritter Stellplatz vor die Garage oder das Carport gesetzt werden, daher sei das aus Sicht der Verwaltung bedarfsorientiert.

Frau Hagen weist darauf hin, dass die Quote letztlich eine Steuerungsfunktion habe.

 

Herr Haase sagt, dass man dies den zukünftigen Mietern mitteilen müsse. Er weist auch darauf hin, dass es bereits Negativbeispiele gebe, wo man die Stellflächen gering gehalten habe und es jetzt große Probleme gebe.

 

Herr Ramcke weist daraufhin, dass man mit der Erhöhung des Stellplatzschlüssels auch die Baukosten der Einfamilienhäuser erhöhe.

Herr Lötsch antwortet, dass es um den Mietwohnungsbau gehe.

Herr Ramcke sagt, dass er dort den Bedarf nicht sehe.

Herr Lötsch antwortet, dass er den Bedarf sehe und dadurch der öffentliche Raum nicht zugeparkt werde.

 

Frau Mählenhoff fragt, was mit den Restflächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) sei, welches für das Vorhaben aufgelöst werde. Ihr würden dafür speziellere Ausgleichsmaßnahmen fehlen, als die, die ohnehin vorgesehen seien.

Frau Belchhaus antwortet, dass das LSG nichtaufgelöst werden, sondern eine Teilentlassung von Flächen vorgenommen werde. Der zuständige Umweltausschuss werde über die Teilentlassung in Kenntnis gesetzt. Die Einordnung als LSG stelle eine Flächenausweisung dar und definiere den Schutzzweck, sowie verbotene Handlungen auf der Fläche. Sie treffe jedoch keine konzeptionellen Aussagen zur Aufwertung oder zukünftigen Nutzung der Fläche.

Frau Mählenhoff fragt, was vom LSG übrig bleibe.

Frau Belchhaus sagt, dass das LSG ja ein deutlich größeres Gebiet sei. Die Flächen würden nachgereicht werden.

 

Nachträglich zur Niederschrift:

Das LSG „Travemünder Winkel“ ist derzeit rund 1.350 ha groß. Die Entlassungsfläche hat eine Größe von ca. 67 ha. Die zu entlassenden Flächen umfassen den Umgriff der Neuen Teutendorfer Siedlung, sowie die nördlich anschließenden Flächen bis zur B75. Dem Protokoll wird ein Plan der zu entlassenden Flächen und des neuen LSG-Umgriffs angehängt. Die Unterlagen zur LSG-Entlassung werden im Rahmen der 3(2)- und 4(2)-Beteiligung zum B-Plan 32.61.00 mit ausgelegt bzw. an die TöBs versendet.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen

r den Änderungsantrag:  10 Stimmen

Gegen den Änderungsantrag: 5 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt dem Änderungsantrag mehrheitlich zu.

 

Herr Haase weist darauf hin, dass auf der Fläche, auf der sich das B-Plan-Gebiet befinde, derzeit intensiv Landwirtschaft betrieben werde, was auch nicht besonders klimafreundlich sei. Wenn das Gebiet erschlossen sei, sei mehr Grün vorhanden als vorher und das werde auch positiver für das Klima sein.


Beschluss:


 

  1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplanentwurf 32.61.00 Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg und zur zugehörigen 134. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 32.61.00 Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg und der 134. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2, 3, 4 und 7) gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Die vertraglich zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 8) werden gebilligt und durch städtebaulichen Vertrag zeitlich vor Satzungsbeschluss gesichert.

 

  1. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes 32.61.00 Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg und der Entwurf der 134. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss stimmt dem geänderten Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.1 - Anlage 1 - LSG_Travem_Winkel_Entlassungskarte_NTS (2056 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 3.1 - Anlage 2 - LSG_Travem_Winkel_Übersichtskarte NEU (1994 KB)