Auszug - Machbarkeitsstudie Radschnellweg  

53. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 07.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:11 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10054 Machbarkeitsstudie Radschnellweg
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Dieser TOP und der TOP 5.2.1 werden zusammen behandelt. Die Abstimmungsergebnisse finde sich unter den jeweiligen TOP.

 

Frau Hellwig stellt die Machbarkeitsstudie Radschnellweg (RSW) mittels einer Präsentation vor.

 

Herr Leber fragt, wie verbindlich der RSW-Standard anzuwenden sei, um die Fördermittel für einen RSW zu erhalten. Dieser könne problematisch sein, da er alle anderen verkehrlichen Belange denen der Radfahrer unterordnet.

Frau Hellwig sagt, dass der Standard über mindestens 90% der Gesamtstrecke gehalten werden müsse.

 

Herr Dr. Flasbarth drückt seine Begeisterung über die Studie aus. Er möchte wissen, ob geprüft werde, ob in Zukunft nicht nur eine Spur stadtauswärts hinter der Kreuzung St.-Jürgen-Ring ausreichend sei.

Frau Hellwig sagt, man dies nachprüfen könne.

 

Frau Blankenburg möchte wissen, warum in der Darstellung der Stadtplanung der Mittelstreifen nicht eingezeichnet sei. Sie erachte die Mittelspur als notwendig für den Rettungsverkehr.

Frau Hellwig antwortet, dass dies prinzipiell möglich sei, die Spuren seien aber breit genug, dass ein Rettungswagen durchfahren könne. Eine Mittelspur sei aber verhandelbar.

Frau Hagen ergänzt, dass dies aber auch teurer in der Umsetzung sei.

 

Herr Stolte führt aus, dass man die Ratzeburger Allee in die erste Priorität genommen habe, da dort der Radverkehr am stärksten, die Hürden für die Umsetzung aber am niedrigsten seien. An anderen Stellen sei dies deutlich schwieriger und mit erheblichen Mehrkosten verbunden, insbesondere im Bereich um die Altstadt.

 

Herr Schindler merkt an, dass eine Benachteiligung für Radfahrer vor allem aufgrund der Ampelschaltung entstehe.

Frau Hellwig antwortet, dass die Lichtsignalanlagen auf der Strecke ohnehin angepasst werden müssten. Theoretisch bestünde die Möglichkeit, diese an den Radverkehr anzupassen.

 

Herr Lötsch fragt, ob es möglich sei, eine grüne Welle für Radfahrer zu bekommen. Er findet den Bericht gut, ihm würden nur Informationen fehlen, wie sich die Maßnahmen auf das gesamte Verkehrsnetz auswirken würden, daher sei der Änderungsantrag gestellt worden.

Frau Hellwig antwortet, dass Radfahrer, sofern sie auf der Fahrbahn geführt würden, sich an dieselben Lichtsignalanlagen wie die Autofahrer zu halten hätten. Eine eigene Grünschaltung mit früheren und/oder längeren Grünzeiten für Radfahrende wäre jedoch ebenfalls möglich.

 

Frau Jansen lobt ebenfalls den Bericht und fragt, wie lange sich die Umsetzung durch den Änderungsantrag verzögere.

Herr Lötsch antwortet, dass man bereit sei, Gelder in den Haushalt zu stellen, aber vor einer endgültigen Entscheidung alle Informationen brauche. Daher wolle man einen Gesamtüberblick schaffen, auch wie sich die Verkehre für die anderen Verkehrsteilnehmer verlagern würden.

 

Herr Stolte sagt, dass die Änderungen schon intensiv mit dem Stadtverkehr abgestimmt seien und man nicht mit Verzögerungen für den ÖPNV rechne. Welche Auswirkungen es konkret gebe, insbesondere auf die B207, könne man derzeit nicht sagen. Mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr gebe es ebenfalls Abstimmungen und Mittel stünden auch bereit um kurzfristig mit der Detailplanung zu beginnen.

 

Herr Dr. Flasbarth fragt, wie lange man für die Detailplanungen brauche.

Frau Hellwig sagt, dass sie mit ungefähr einem Jahr rechnen würde.

Frau Wulke-Eichenberg bestätigt diese Einschätzung.

 

Herr Leber fragt, ob die Baumreihe an der Weberkoppel einem RSW geopfert werden müsste.

Frau Hellwig antwortet, dass dies möglichst vermieden werden solle.

 

Herr Lötsch fragt, ob die Planung mit dem kreuzungsfreien Bahnübergang der Deutschen Bahn abgestimmt sei, da der RSW über die Bahnschienen gehe und ob es bezüglich der Bürgerbeteiligung für diesen Übergang einen neuen Sachstand gebe.

Frau Hagen sagt eine Antwort zu einem späteren Zeitpunkt zu.

 

Herr Ramcke lobt ebenfalls den Bericht. Er möchte wissen, ob der ÖPNV und die Bushaltestellen dazu genutzt werden würden, um den Radverkehr zu bremsen.

Frau Hellwig antwortet, dass die Bushaltestellen an den Fahrbahnrand gezogen werden müssen, damit diese barrierefrei seien.

 

Herr Leber fragt, ob bei dem Änderungsauftrag daran gedacht worden sei, den Wegfall von 300 Stellplätzen und die zusätzliche Belastung für Bewohner:innen mit aufzunehmen.

Herr Lötsch sagt, dass dies eigentlich klar sein sollte, dass es auch mitgeprüft werden müsse, aber man könne dies noch explizit mitaufnehmen.

Herr Lötsch und Herr Pluschkell ergänzen den gemeinsamen Änderungsantrag um die Auswirkungen, die der RSW auf den Parkverkehr habe.

 

Herr Pluschkell fragt, was das für die Förderung bedeute, wenn man den RSW-Standard nicht über die geforderten 90% einhalten könne. Auch im Hinblick darauf, was für Kosten potentiell dadurch gespart werden könnten, wenn der RSW nicht durchgehend eingehalten werde. Weiterhin gebe es einen Bürgerschaftsbeschluss, nachdem der Stadtverkehr schneller gemacht werden solle. Er fragt, ob dieser Auftrag auch in den Bericht eingeflossen sei oder ob es in Zukunft zusätzliche Einschränkungen für den ÖPNV gebe.

Frau Hellwig antwortet, dass der Stadtverkehr allen Maßnahmen zugestimmt habe, bis auf die Möglichkeit einer Kommunalspur, die auch nicht weiter verfolgt worden sei.

 

Herr Lutzkat sagt, dass der nördliche und südliche Abschnitt des RSW unproblematisch seien, der mittlere um die Altstadt aber problematisch sei und hohe Kosten verursache. Diese Mittelverbindung sei für ihn die Quadratur des Kreises, daher solle man den Teil weglassen und stattdessen zwei RSW, jeweils von Bad Schwartau und Groß Grönau nach Lübeck erstellen. Er möchte ebenfalls wissen, was das für eine Auswirkung auf die Förderung habe.

Frau Hellwig antwortet, dass, um im Rahmen der Bundesförderung „Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege“ rderfähig zu sein, ein RSW mindestens 10km Strecke beinhalten müsse. Mit einer Zweiteilung der Strecke sei das nicht zu schaffen.

 

Herr Stolte weist darauf hin, dass es auch noch andere Fördermöglichkeiten gebe, und man sich daher nicht nur auf Fördermöglichkeiten für den RSW versteifen solle.

Herr Schröder sagt, dass es auch Bestandteil der Fragestellung sei, welche alternativen Fördermittel man nutzen könne.

 

Herr Lutzkat fragt, ob man einen Förderantrag stellen müsste, um mit der weiteren Planung beginnen zu können, oder ob im Nachhinein eine Förderung gesucht werden könne.

Herr Stolte antwortet, dass dies jetzt im Rahmen der Umsetzung mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr zusammen geklärt werden müsse. Er gibt zu bedenken, dass die Förderungen für den RSW-Standard eigentlich für Stadtumlandbereiche gedacht seien. Am Beispiel Hamburg könne man sehen, wie die RSW aus dem weiten Umland in Hamburg hineinführten. Im eher urbanen Gebiet, durch das der Lübecker RSW führen soll, sei die Umsetzung weniger einfach.

 

Frau Wulf-Wichmann betont, dass es für die Senior:innen nicht auf schnelle, sondern auf sichere Wege ankomme.

Frau Hellwig antwortet, dass ein RSW keine Fahrradautobahn sei. Es gehe bei einem RSW darum, dass die Wege gut ausgebaut sind, die Flächen gut beschaffen sind und wenig Wartezeiten bestehen.

 

Herr Leber sagt, dass ein RSW in der Ratzeburger Allee mit all den Einmündungen und Überwegen ungeeignet sei und nicht dem Gedanken des Förderprogramms entsprechen könnte.

Frau Hellwig antwortet, dass die Radfahrer:innen nicht an einer Einmündung absteigen würden, daher würde dies nicht zu einer Verminderung der Qualität des RSW führen.

 

Frau Jansen betont, dass ein RSW nicht schnell, sondern ohne Umwege sein solle.


Anlass:


Im Rahmen des Leitprojekts „Machbarkeitsstudien für Radschnellwege der Metropolregion Hamburg“ (MRH) wurde die Machbarkeit eines Radschnellweges (RSW) für Lübeck untersucht. Die untersuchte Trasse verläuft von Bad Schwartau über das Lübecker Stadtgebiet bis nach Groß Grönau.

 

Die vorliegende Machbarkeitsstudie von der PGV Dargel Hildebrandt GbR in Zusammenarbeit mit Urbanus GbR skizziert den Prozess der groben und detaillierten Trassenfindung sowie der Beteiligungsformate. Des Weiteren enthält sie Aussagen zu Qualitätsstandards und Musterlösungen. Für die gewählte(n) Vorzugstrasse(n) wird die Umsetzbarkeit anhand von Führungsformen, Querschnitten, Konflikten und einer groben Kostenschätzung geprüft.

 

Nach Untersuchung des Radverkehrsaufkommens sowie dessen Prognose wird die Ratzeburger Allee seitens der Gutachter:innen sowie seitens der Verwaltung als prioritär herzustellender erster Abschnitt betrachtet. Hier besteht bereits heute ein sehr hohes Radverkehrsaufkommen. Die Radverkehrsanlagen sind zudem in einem schlechten baulichen Zustand und entsprechen nicht den Maßen gemäß Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010).


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum