Vorlage - VO/2021/09995  

Betreff: Jahresvertrag Straßenbegleitgrün 2021/2022 - Projektfreigabe
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wallendzik, Dierk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.06.2021 
53. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
15.06.2021 
51. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Ausschreibung und der Beauftragung des Jahresvertrags für Straßenbegleitgrünarbeiten zu beginnen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch diese Maßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrssi-cherheit, Naturschutzgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

 

 

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist für die Straßenunterhaltung zuständig. Dazu gehört auch die Pflege des Straßenbegleitgrüns mit seinen Rasenstreifen, den Gehölzflächen und den Knicks entlang der Straßen.

 

Als rechtlicher Hintergrund zur Straßenunterhaltung ergibt sich gemäß Artikel 34 GG (Staatshaftung) und den BGB §§ 823 (Schadensersatzpflicht), 254 (Mitverschulden) und 839 (Haftung bei Amtspflichtverletzung) die sogenannte Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers.

 

Die Beauftragung beinhaltet:

 

  • Mahd der Bankette und Nebenflächen
  • Gehölzschnitt
  • Knickpflege

 

Der Grünaufwuchs wird an Banketten und Nebenflächen durch zweimalige Mahd im Jahr auf einer Breite von ca. 1,5 m kurzgehalten, damit keine Sichtbehinderungen entstehen. Sichtdreiecke an Einmündungsbereichen werden häufiger gemäht. Diese Schnitthäufigkeit ist ein Kompromiss zwischen der notwendigen Sicht für Verkehrsteilnehmende und den ökologischen Aspekten. Bei einer zweimaligen Mahd können sich Pflanzen dennoch durch Samen vermehren. Bei einem häufigeren Schnitt geschieht dies vorwiegend nur noch generativ. Schwachwüchsige Arten werden durch zwei Schnitte gefördert, indem stark- und hochwüchsige Arten eingedämmt werden.

 

Überhang von Gehölzen im Verkehrsraum wird zurückgeschnitten, um dem sogenannten Lichtraumprofil zu entsprechen.

 

Knicks werden entsprechend den Rechtsvorschriften gepflegt. Dazu gehören das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz sowie der Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 20.01.2017 -  Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“. Insbesondere die Knickpflege findet i. d. R. in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde statt.

 

Die Erhöhung der Artenvielfalt ist hier gesetztes Ziel.

 

 

Vergabe:

 

Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung und gilt als Jahresvertrag über zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Durch die vertragliche Bindung über zwei bis drei Jahre ist mit einer Kostenersparnis aufgrund von ausbleibenden Preissteigerungen zu rechnen. Zudem vereinfachen sich die Abstimmungen (z. B. Reduzierung von Ortsbesichtigungen) zwischen dem Auftragnehmenden und der Auftraggeberin durch jährlich wiederholende Abläufe.

 

Eine beschränkte Ausschreibung an ortsansässige Firmen ist erforderlich, weil es insbesondere bei Sichtdreiecken zu nichtplanbaren Einsätzen kommen kann. Sofortige Baumfällungen im Rahmen der Verkehrssicherheit in den Knicks oder Gehölzstreifen sind ebenfalls möglich. Ein schnelles Agieren ist für weit entfernt liegende Firmen dann nicht möglich. Ein Vorteil sind auch die Ortskenntnisse der aufgeforderten Firmen.

 

Das Stadtgebiet wird in drei Lose aufgeteilt. Es handelt sich um die Bereiche:

 

- Kücknitz/Travemünde/St. Gertrud

- St. Lorenz

- St. Jürgen

 

 

Kosten:

Eine Kostenberechnung hat Gesamtkosten für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von ca. 400.000,00 Euro brutto pro Jahr ergeben.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2021 geordnet.


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (104 KB)